Liebe Forummitglieder,
über Eure Unterstützung zu folgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen.
Nächstes Jahr kann ich meine
NE beantragen und meine Sachbearbeiterin hat mir schon beim letzten Termin mitgeteilt, ich bräuchte hierfür unter anderem einen Nachweis über den bestandenen Orientierungskurstest / ein Zertifikat "Leben in Deutschland". Diesen Test habe ich inzwischen mit 100% belegt.
Nun schreibt sie mir, dass auch ein Nachweis über den abgeschlossenen Integrationskurs nötig ist, und ich verstehe nicht, wieso der Sinneswandel...
Die ausreichenden Sprachkenntnisse kann ich "materiell" wie folgt nachweisen:
- Goethe-Institut Zertifikat C1
- Bachelorabschluss (erworben an einer ukrainischen Uni) in Philologie/Sprachwissenschaft - Deutsch
- eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung zur Kauffrau für Büromanagement. Die Ausbildung durfte ich aufgrund guter Leistung sogar verkürzen. Mündliche Abschlussprüfung wurde mit "sehr gut" bestanden.
Außerdem arbeite ich seit 2017 als Assistenz der Geschäftsfühurung und Projektkoordinatorin, was ja auch ein gewisses Sprachniveau erfordert.
Nach so einer langen Einleitung hier nun die Frage:
Kann die
ABH auf dem Integrationskursnachweis bestehen, wenn Sprachkenntnisse anderweitig belegt werden können und bereits höher sind, als vom Integrationskurs erfordert wird (B1)?
Die Kenntnisse, die man im Orientirungskurs erwirbt, habe ich im Test "LiD" nachgewiesen. Und schließlich ist ein Integrationskurs nichts anderes als Sprachkurs A1-B1 + Orientierungskurs.
Vielen Dank vorab!
Valeria