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Botschaftsvorführung (Gelesen: 2.297 mal)
Sabine Heidkemper
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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24.11.2019 um 00:03:59
 
Mein Freund - aufgewachsen in Ghana, geboren in Togo - hat eine Duldung. Wir sind schon seit 4 Jahren zusammen und möchten heiraten. Die Ausländerbehörde hat uns zugesichert, dass sie uns die Zeit dafür gibt, dass wir dies auch tun können. Seit einiger Zeit  versucht mein Freund, die für einen Pass notwendigen Unterlagen  zusammenzubekommen. Ein schwieriges Unterfangen, das u.a. viel Zeit beansprucht. Im letzten Monat hatte er eigentlich alles zusammen. Vor ein paar Tagen hat er eine Vorladung zu einer Botschaftsvorführung bekommen. Wenige Tage später war er bei der togolesischen Botschaft in Berlin, um seinen Pass zu beantragen. Er hat ihn nicht bekommen, weil noch eine Unterlage fehlt. Wir hatten gehofft, dass sich der Termin für die Botschaftsvorführung erübrigt, wenn er den Pass vorher bekommt. Das scheint aber schwierig zu werden. Meine hauptsächliche Frage ist: Kennt sich jemand mit dem Thema Botschaftsvorführung aus? Der Sachbearbeiter hat zwar in der Vorladung extra hervorgehoben, dass mein Freund von dort zurückkommen wird, aber wir sind unsicher. Der Sachbearbeiter ist eigentlich vertrauenswürdig, aber  ... Ich freue mich, wenn uns jemand weiterhelfen kann. 🙂
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 24.11.2019 um 11:26:52
 
Sabine Heidkemper schrieb am 24.11.2019 um 00:03:59:
Der Sachbearbeiter hat zwar in der Vorladung extra hervorgehoben, dass mein Freund von dort zurückkommen wird, aber wir sind unsicher. 

Warum sollte er nicht zurückkommen?
Bei der Botschaftsvorführung soll doch nur festgestellt werden, ob der Betreffende tatsächlich aus diesen Land kommt oder eben nicht.
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Sabine Heidkemper
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 24.11.2019 um 12:58:43
 
Danke für deine Antwort! 🙂
Unsere Unsicherheit ist durch schlechte Erfahrungen von anderen begründet und u.a. durch die Formulierung im Brief, dass er einige persönliche Gegenstände mitnehmen soll.
Außerdem macht uns diese ewige Ungewissheit und die Mühe rund um die Passbeschaffung wohl übersensibel, um nicht zu sagen verrückt. 🙂
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HeFi
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Antwort #3 - 24.11.2019 um 13:39:54
 
Sabine Heidkemper schrieb am 24.11.2019 um 00:03:59:
Wir hatten gehofft, dass sich der Termin für die Botschaftsvorführung erübrigt, wenn er den Pass vorher bekommt.

Ein Pass muss immer (und überall) persönlich beantragt werden, weil dabei biometrische Daten erhoben, Passbilder abgeglichen und Fingerabdrücke abgenommen werden müssen.
Der Pass wird also "nicht kommen" bevor er bei der Botschaft persönlich erschienen ist.
Dazu gibt es keine Alternative (hat er sich ja bisher erspart).
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 24.11.2019 um 14:28:25
 
Sabine Heidkemper schrieb am 24.11.2019 um 00:03:59:
...hat eine Duldung. Wir sind schon seit 4 Jahren zusammen und möchten heiraten. Die Ausländerbehörde hat uns zugesichert, dass sie uns die Zeit dafür gibt, dass wir dies auch tun können.

Für die Eheschließung ist aber nicht die ABH, sondern das Standesamt zuständig und da stellt sich die Frage, inwieweit die bislang vorgelegten Dokumente als ausreichend akzeptiert werden. Ein Pass ist dafür in jeden Fall notwendig.

Schlimmstenfalls bekommt er von der Botschaft nur einen Notreisepass und muss seinen Pass bei der Heimatbehörde im Herkunftsland beantragen.
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Sabine Heidkemper
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 24.11.2019 um 21:52:49
 
HeFi, auch dir Danke fürs Antworten.

Dass er den Pass persönlich in der Botschaft beantragen muss, ist uns klar. Deswegen war er in dieser Woche ja auch bei der Botschaft in Berlin. Viel eher ging es nicht, weil er wie gesagt Probleme hatte, die erforderlichen Papiere zu bekommen.
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Sabine Heidkemper
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 24.11.2019 um 22:03:23
 
Saxonicus,

ja, für die Heirat ist das Standesamt zuständig. Dort waren wir auch schon vor längerer Zeit und  für die Eheschließung brauchen wir auch den Pass. Das ist klar. Alles andere haben wir inzwischen zusammen.

Die Ausländerbehörde sitzt uns im Nacken, weil sie ihn eigentlich schon wegschicken wollten. Sie haben sich aber überzeugen lassen, dass wir erst noch heiraten. Wir hätten schon 2016 geheiratet, aber zuerst hat sich meine Scheidung  (mit der er nichts zu tun hatte) sehr in die Länge gezogen und als er danach versucht hat, einen Pass zu bekommen, hat sich das auch kompliziert gestaltet.

Was du schreibst klingt aber insgesamt beruhigend für mich.

Danke dafür. 🙂
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