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Touristen-Visum für eine Filipina (Gelesen: 5.929 mal)
Themen Beschreibung: Möchte als Rentner meine Bekanntschaft nach Deutschland einladen
Haul
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20.11.2019 um 00:07:15
 
Hallo,
habe gehört, dass ich durch mein Alter (über 70)
eine junge Frau (28) von den Philippinen nicht heiraten darf.
Ein Antrag für ein Visum wäre aussichtslos. Wie und Wo kann ich es trotzdem versuchen, ein Visum für meine Liebe zu bekommen, damit sie zumindest 4 Wochen (kennenlernen) zu mir darf?
Danke im Voraus
Horst
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Saxonicus
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Antwort #1 - 20.11.2019 um 00:51:14
 
Warum fliegst Du nicht einfach zu ihr hin?
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Alacrity
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Antwort #2 - 20.11.2019 um 07:21:54
 
Nicht du, sondern sie muss das Visum beantragen. Das kann sie hier tun: https://manila.diplo.de/ph-en/service/visa/-/1788388
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Antwort #3 - 20.11.2019 um 07:34:41
 
Warum kannst du die Frau icht heiraten? Wo steht das? Ein Touristenvisum wird eher sehr schwer aus den Philippinen! Was arbeitet deine Freundin? Hat Sie Haus & Land? Vorherige Besuche in Schengen? Wie kann sie die Rückkehrwilligkeit beweisen?

Das wird vermutlich nahezu aussichtslos! Deshalb selber hinreisen und gut! Dann kannst du sie auch heiraten!
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lottchen
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Antwort #4 - 20.11.2019 um 09:54:04
 
Haul schrieb am 20.11.2019 um 00:07:15:
habe gehört, dass ich durch mein Alter (über 70) eine junge Frau (28) von den Philippinen nicht heiraten darf.


Heiraten darfst Du schon, zumindest stehen deutsche Gesetze dem nicht entgegen (ich vermute philippinische auch nicht). Falls sie danach mit Dir in D leben soll könnte es (Betonung liegt auf KÖNNTE) Probleme mit dem Visum zur FZF geben. Stichwort Scheinehe. Stellt Euch beide darauf ein, dazu vor Visumserteilung befragt zu werden. Ein Visum (und später eine AE) wird nur für eine schützenswerte Ehe erteit. Ihr müsstet also (falls es bezweifelt wird, was bei dem Altersunterschied möglich ist) nachweisen, dass Ihr Euch wirklich kennt und eine "richtige" Ehe in D leben wollt.       
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Antwort #5 - 20.11.2019 um 10:48:04
 
lottchen schrieb am 20.11.2019 um 09:54:04:
Heiraten darfst Du schon, zumindest stehen deutsche Gesetze dem nicht entgegen (ich vermute philippinische auch nicht).

Kleine Empfehlung zur Lektüre, weil das selten thematisiert wird.

§ 13 Abs. 2 PStG
--> § 1314 Abs. 2 Zi. 5 BGB
    --> § 1353 Abs. 1 BGB

Das "Stichwort Scheinehe" ist nicht nur ausländerrechtlich relevant!
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blubb


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Antwort #6 - 20.11.2019 um 23:43:47
 
Haul schrieb am 20.11.2019 um 00:07:15:
Wie und Wo kann ich es trotzdem versuchen, ein Visum für meine Liebe zu bekommen, damit sie zumindest 4 Wochen (kennenlernen) zu mir darf?


Versuchen kann man es nur an der Auslandsvertretung des Staates, in dem man sich 4 Wochen zusammen zwecks Kennenlernens aufhalten möchte.
Falls Deutschland, dann also die deutsche Vetretung (Botschaft o. Konsulat).
Das Visum wäre ein "normales" Schengenvisum zum Kurzaufenthalt (vulgo "Besuchsvisum").

Chancen bzgl. Erteilung: Hängen ganz wesentlich davon ab, ob und wie man die Bereitschaft zur Rückkehr der Antragstellerin ("Rückkehrbereitschaft") plausibel darstellen kann.

Gruß
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Haul
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Antwort #7 - 21.11.2019 um 08:43:46
 
Danke für die gutgemeinten Ratschläge.  Ich habe noch kleine schulpflichtige Kinder und könnte nur während den großen Ferien fliegen. Außerdem bereitet mir der Flug und die Hitze in ihrem Land gesundheitliche Probleme. Meine Bekanntschaft hat keine Arbeit,  keinen Pass, keine Geburtsurkunde..... nichts und macht einen hilflosen Eindruck Ärgerlich  Ihre Meinung ist,  dass mit Liebe alles geht.
Das Visum muss sie, denke ich,  in der deutschen Botschaft Tacloban City (5 h Fahrzeit) beantragen.... keine Ahnung.
Die Entfernungen für Documente Erledigung, sind der Wahnsinn! Kenne ich in Deutschland so nicht! Ob wir das durch halten?
Rückkehrbereitschaft zeigt sie nicht, die Filipina will hier heiraten und immer in Germany bleiben.... das geht sicher schief. Nebenbei sind die Flugkosten pro Person mit über 1000,- gewaltig!
Also mein weiteres Vorgehen wäre: mit einem Einladungsschreiben inkl. Verpflichtungserklärung Kostenübernahme und Rentenbescheid zur Ausländerbehörde in Mannheim gehen und Touristen-Visum für 6 Wochen beantragen. Die Filipina war noch nie in Deutschland.
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« Zuletzt geändert: 21.11.2019 um 09:15:19 von Haul »  
 
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Antwort #8 - 21.11.2019 um 09:02:54
 
Haul schrieb am 21.11.2019 um 08:43:46:
keinen Pass

Ohne Pass bekommt sie auf gar keinen Fall ein Visum. Also muss sie das erstmal vor Ort mit den philippinischen Behörden klären.
Haul schrieb am 21.11.2019 um 08:43:46:
keine Arbeit

Hat sie den was anderes um ihre Rückkehrbereitschaft glaubhaft zu machen? z.B. Kinder oder Grundbesitz. Wenn sie die Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft machen kann, wird es nichts mit einem Schengenvisum
Haul schrieb am 21.11.2019 um 08:43:46:
deutschen Botschaft Tacloban City

Die Botschaft ist in Manila. Anträge auf Schengen Visa werden bei der Agentur VFS angenommen. Die Büros sind in Makati (Metro Manila) und Cebu City.
Informiere dich doch mal auf der Seite der Deutschen Botschaft manila.diplo.de
Haul schrieb am 21.11.2019 um 08:43:46:
Ob wir das durch halten?

Das liegt an Euch. Wir können nicht wissen, wie ernst es euch ist.
Haul schrieb am 21.11.2019 um 08:43:46:
Außerdem bereitet mir der Flug und die Hitze in ihrem Land gesundheitliche Probleme.

Aber du kennst sie schon persönlich? Wenn nicht könnte es da auch schon mit einem Schengen-Visa Probleme geben.
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Haul
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Antwort #9 - 21.11.2019 um 09:26:00
 
Ich kenne diese Filipina erst 10 Tage durch das Internet. Wir haben ernste Absichten in Germany zu heiraten.
Grundstück oder Kinder hat sie in Philippinen nicht, also keine Rückkehrbereitschaft.
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Antwort #10 - 21.11.2019 um 09:36:22
 
https://manila.diplo.de/blob/1788672/f1f8e094b9867a2bb569c0c6fe6cdca6/besuchsvis...Lese dir das mal durch. Insbesondere Punkt 3 und 7. Da dürfte dir klar werden, dass keine Chance für ein Visum bestehen sollte.

Gut gemeinter Rat. Nach 10 Tagen würde ich auch nicht so schnell vorgehen. Da wäre ich sehr vorsichtig. Ich bin selbst mit einem Philippiner verheiratet. Bevor ich ihn kennengelernt habe, hatte ich einige unliebsame Erfahrungen gemacht und Geld zum Fenster rausgeworfen.

Wenn du sie aber unbedingt treffen willst ist es in den Philippinen möglich. Aber es gibt auch zahlreiche Länder wo Philippiner ohne Visum einreisen können. Vielleicht ist da eins darunter, welches aufgrund deiner gesundheitlichen Lage möglich wäre. Ich suche mal eine Liste mit den Ländern und poste sie gleich.
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Antwort #11 - 21.11.2019 um 09:56:04
 
Haul schrieb am 21.11.2019 um 08:43:46:
Ich habe noch kleine schulpflichtige Kinder und könnte nur während den großen Ferien fliegen


Respekt

Haul schrieb am 21.11.2019 um 08:43:46:
Meine Bekanntschaft hat keine Arbeit,keinen Pass, keine Geburtsurkunde..... nichts und macht einen hilflosen Eindruck


Damit dürfte ein Visum in der DAV Manila, aus sehr umfangreicher Erfahrung, absolut unmöglich sein! Ohne GU bekommt sie auch keinen Pass....hier müsste ein "Late registration" für eine Hochzeit gemacht werden...dazu dann UP und A1!Also ein Schengenvisum wird es so nicht geben und auch eine Hochzeit wäre ein langfristiger Weg...rechne hier deutlich über 12 Monate

Haul schrieb am 21.11.2019 um 08:43:46:
mit einem Einladungsschreiben inkl. Verpflichtungserklärung Kostenübernahme und Rentenbescheid zur Ausländerbehörde in Mannheim gehen und Touristen-Visum für 6 Wochen beantragen. 


Du kannst überhaupt nichts beantragen..dazu muss die Filipina einen Antrag auf den Philippinen stellen! Bekommst du, als Rentner mit kleinen Kindern, überhaupt noch eine VE? Dazu braucht die Dame erstmal eine GU, dann einen Pass!
Das alles dauert viele Monate und die Chancen für ein Schengenvisum sind bei unter1%

Haul schrieb am 21.11.2019 um 09:26:00:
ch kenne diese Filipina erst 10 Tage durch das Internet


Das ist doch jetzt ein Witz, oder? Unter diesen Bedingungen ändere ich meine Pronose für ein Schengenvisum auf unter 0,001 %

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Antwort #12 - 21.11.2019 um 09:58:59
 
Nun die Suche ist nicht ganz einfach oder ich habe einfach keinen guten Einfall für einen Suchbegriff. Hier mal eine Übersicht wo Philippiner visafrei einreisen können bzw. ein Visum bei Einreise erhalten (bitte vorher überprüfen, keine Garantie für die Richtigkeit der Webseite) https://mattscradle.com/visa-free-countries-for-philippine-passport-holders/

Aber auf jeden Fall wird ein Pass benötigt. Und du brauchst auch einen Reisepass.
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Antwort #13 - 21.11.2019 um 11:15:11
 
Haul schrieb am 21.11.2019 um 09:26:00:
Ich kenne diese Filipina erst 10 Tage durch das Internet.


Sie hat keinen Paß, sie hat keine Geburtsurkunde, sie hat keine Arbeit, keine Kinder, keinen Grundbesitz. Nichts. Aber online sein ist möglich für sie. Warum, wozu? Zufällig lernt sie Dich so  "kennen". Zufällig verliebt sie sich innerhalb von 10 Tagen online in einen über 40 Jahre älteren Mann, der im fernen Europa wohnt und ihre Sprache nicht spricht. Und ihr beschließt zu heiraten. Dir kommt da nicht mal der Gedanke, dass Du Ihr Lottogewinn bist? Hast Du Ihr schon Geld geschickt? Du bist noch kleinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Du bist ihr gegenüber unterhaltspflichtig wenn sie als Deine Frau herkommt (wie schon geschrieben wird das auch eine ganze Weile dauern ehe das möglich sein wird). Kannst Du das stemmen? Wenn Deine Rente nicht reichen sollte würde der Staat zwar einspringen, aber willst Du das? 

Im Forum hier gehts um die Rechtslage im Ausländerrecht. Die wurde Dir aber groß und breit schon erläutert. Sieh es mir bitte nach, dass ich in Deinem Fall hier doch mal in die "Lebensberatung" abschweife. Ich hoffe sehr, Du hast Familie und Freunde, mit denen Du Dich über dieses Thema austauschst.
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Antwort #14 - 21.11.2019 um 11:53:15
 
Haul schrieb am 21.11.2019 um 08:43:46:
Rückkehrbereitschaft zeigt sie nicht, die Filipina will hier heiraten und immer in Germany bleiben.... 

Dazu müsste sie, neben den bereits genannten Papieren, auch Deutschkenntnis vorweisen können, die sie mit einem Zertifikat des dortigen Goethe-Instituts in Manila belegen muss.

https://www.goethe.de/ins/ph/de/ueb/kon.html
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Antwort #15 - 21.11.2019 um 17:50:45
 
Haul schrieb am 21.11.2019 um 09:26:00:
Wir haben ernste Absichten in Germany zu heiraten.
Grundstück oder Kinder hat sie in Philippinen nicht, also keine Rückkehrbereitschaft. 


Dann hat sie kein Schengenvisum zu beantragen, sondern ein Nationales Visum zum Zwecke der Eheschließung.
Hier der Info-Link der AV in Manila dazu: https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/nationale-visa/1691004

Angesichts der zu erfüllenden Voraussetzungen, die da u. a. wären: Passbesitz, Besitz Geburtsurkunde, Deutschkenntnisse mindestens des Levels A1 und der nicht auszuschließenden Möglichkeit, sich mit einem Scheineheverdacht auseinandersetzen zu müssen, möchte ich Euer Anliegen unter den geäußerten Voraussetzungen mal als sehr ambitioniert bezeichnen.

Wird alles nicht so einfach, vermutlich.

Gruß
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Antwort #16 - 21.11.2019 um 18:59:35
 
lottchen schrieb am 21.11.2019 um 11:15:11:
und ihre Sprache nicht spricht. Und ihr beschließt zu heiraten. Dir kommt da nicht mal der Gedanke, dass Du Ihr Lottogewinn bist? Hast Du Ihr schon Geld geschickt? Du bist noch kleinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Du bist ihr gegenüber unterhaltspflichtig wenn sie als Deine Frau herkommt (wie schon geschrieben wird das auch eine ganze Weile dauern ehe das möglich sein wird). Kannst Du das stemmen? Wenn Deine Rente nicht reicht.


Danke für die Antwort. Wir sprechen beide die gleiche Sprache fließend.
Ich bin ihr Lottogewinn.... ist doch schön. Ich fühle mich gebraucht.
Ich habe eine hohe Rente von 3000,- und mein Haus ist bezahlt. Lebe mietfrei. Nach meinem Ableben bekommt die Filipina 1800,- Witwenrente. Ist doch schön für sie und ihre Familie, die nicht täglich Essen auf dem Tisch haben. Warum sollte ich die Witwenrente verfallen lassen. Für diese Filipina bin ich ein Geschenk Gottes. Sie verehrt mich, tut alles für mich. Keine deutsche Frau ist so dankbar!!
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Antwort #17 - 21.11.2019 um 19:13:55
 
T.P.2013 schrieb am 21.11.2019 um 17:50:45:
Angesichts der zu erfüllenden Voraussetzungen, die da u. a. wären: Passbesitz, Besitz Geburtsurkunde, Deutschkenntnisse mindestens des Levels A1 und der nicht auszuschließenden Möglichkeit, sich mit einem Scheineheverdacht
Gruß


Danke für den Hinweis:
Zuerst GU dann Pass dann Visa.
A1 kann sie auch in Deutschland machen vor der Heirat sofort nach Ankunft. Scheineheverdacht besteht nicht, da ich diese Frau zur Pflege benötige bin Schwerbehindert und habe Pflegestufe 3. Außerdem benötige ich eine Familienhilfe für meine Kinder.  Eine deutsche Hilfe ist unbezahlbar und undankbar und unfreundlich und hysterisch. Deshalb eine Filipina. Ich habe auf der Dating-Seite täglich über 90 Zuschriften erhalten mit meinen Angaben. Die Beste habe ich ausgesucht.
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Antwort #18 - 21.11.2019 um 19:18:03
 
Haul schrieb am 21.11.2019 um 08:43:46:
Rückkehrbereitschaft zeigt sie nicht, die Filipina will hier heiraten und immer in Germany bleiben.... 

Haul schrieb am 21.11.2019 um 09:26:00:
Ich kenne diese Filipina erst 10 Tage durch das Internet

DAS ^^^ riecht förmlich nach Scheinehe ---> keine Chance auf Visum zur Eheschließung in D

Haul schrieb am 21.11.2019 um 19:13:55:
Scheineheverdacht besteht nicht, da ich diese Frau zur Pflege benötige bin Schwerbehindert und habe Pflegestufe 3. Außerdem benötige ich eine Familienhilfe für meine Kinder

Wo ist die Logik ??
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Antwort #19 - 21.11.2019 um 19:26:09
 
Haul schrieb am 21.11.2019 um 19:13:55:
A1 kann sie auch in Deutschland machen vor der Heirat sofort nach Ankunft.


Nein, kann sie nicht weil A1 Voraussetzug dafür ist ein Visum zur Eheschließung zu bekommen.
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Antwort #20 - 21.11.2019 um 20:22:37
 
Haul schrieb am 21.11.2019 um 18:59:35:
Nach meinem Ableben bekommt die Filipina 1800,- Witwenrente


Sicher? In den meisten Fällen gibt es keine Witwenrente, wenn man nach Rentenbegin heiratet!

Haul schrieb am 21.11.2019 um 18:59:35:
Für diese Filipina bin ich ein Geschenk Gottes. Sie verehrt mich, tut alles für mich. Keine deutsche Frau ist so dankbar!!


Das weißt du nach 10 Tagen? Noch mehr Respekt! Das ist einfach nur ein Business und deshalb wird es auch sehr schwer dafür ein Visum zu bekommen! Auch wird es sehr schwer, wenn alle Papiere stimmen sollten, eine Ausreise der Dame aus den Philippinen zu ermöglichen! Die Philippinen sind sehr streng mittels "Offloading nach dem Human Trafficking act" bei der Ausreise am Flughafen und der CFO Prüfung, die sie vorher abegen muss!

Haul schrieb am 21.11.2019 um 19:13:55:
Zuerst GU dann Pass dann Visa.
A1 kann sie auch in Deutschland machen vor der Heirat sofort nach Ankunft



Ja / Nein, A1 muss vor dem Visantrag vorhanden sein. Lehrgänge dauern ab 3 Monate und werden entweder in Manila oder Cebu angeboten! Prüfung nur über das GI Manila. Kosten auf deiner Seite....dauer je nach Intelligenz und Sprachlernverhalten

Haul schrieb am 21.11.2019 um 19:13:55:
Außerdem benötige ich eine Familienhilfe für meine Kinder.Eine deutsche Hilfe ist unbezahlbar und undankbar und unfreundlich und hysterisch. Deshalb eine Filipina. Ich habe auf der Dating-Seite täglich über 90 Zuschriften erhalten mit meinen Angaben. Die Beste habe ich ausgesucht. 


Hahaha, das wird so nicht klappen...siehe oben CFO und Human Trafficking! Dazu die deutschen Behörden, die spielen da niemals mit. Die DAV Manila ist da besonders penibel!

Haul schrieb am 21.11.2019 um 19:13:55:
Scheineheverdacht besteht nicht, da ich diese Frau zur Pflege benötige bin Schwerbehindert und habe Pflegestufe 3

Da besteht der absolute Scheineheverdacht...du suchst eine Altenpflegerin / Kinderpflegerindie wirst du so nicht nach Deutschland bekommen! Schaue dich nach einer Dame aus der EU um

Wenn alles klappt, was du dir vorstellst musst du mit mndestens 18 Monaten Laufzeit rechnen!

Vorlauf Termin DAV im Moment in Manila ca. 6 Monate...bis dahin muss sie A1 / GU / Pass haben
UP momentan ca. 6 - 8 Monate
+ die übrige normale Laufzeit

PS: Bist du sicher kein Troll zu sein?
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Antwort #21 - 21.11.2019 um 21:21:56
 
deerhunter schrieb am 21.11.2019 um 20:22:37:
Da besteht der absolute Scheineheverdacht.

Meine These:
Unter Scheinehe-Verdacht gerät man nur dann, wenn im Vorfeld bei der Gestaltung der Beziehung und beim FZF-Antrag vermeidbare Fehler gemacht worden sind.

Nach den bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen können unter anderem folgende Sachverhalte dazu Anlass geben, am Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu zweifeln: Quellen dazu:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.p...

Ziff 27.1a.1.1.6 Umstände, die u. a. für die beabsichtigte Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft sprechen können:

Ziff. 27.1a.1.1.7 Kriterien, die einen Verdacht auf Scheinehe begründen können:
Zitat:
• Die Ehegatten machen widersprüchliche Angaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), der Umstände ihres Kennenlernens oder sonstiger sie betref-fender wichtiger, persönlicher Informationen; dies gilt nicht, wenn die Ehegatten von sich aus oder auf Vorhalt der Ausländerbehörde den Widerspruch ausräumen oder plausibel erklären.
• Die Ehegatten sind sich vor ihrer Ehe nie (persönlich) begegnet.
• Die Ehegatten sprechen keine gemeinsame, für beide verständliche Sprache.
• Für das Eingehen der Ehe wird ein Geldbetrag übergeben (nicht gemeint ist die insbesondere im islamischen Kulturkreis praktizierte Vereinbarung einer Mitgift zur wirtschaftlichen Absicherung der Frau).
• Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass ein oder beide Ehegatten schon früher Scheinehen eingegangen sind.
• Der nachziehende Ehegatte hatte bereits zuvor die Eheschließung mit einer anderen Person und darauf gestützte Nachzugsabsichten angekündigt.
• Bestehende oder drohende Ausreisepflicht des nachziehenden Ehegatten
• Die Ehepartner leben auch nach der Eheschließung nicht zusammen. (Es gibt allerdings auch für binationale oder ausländische Ehepaare keine Verpflichtung, zusammen zu leben. Wer getrennt lebt kann gleichwohl eine eheliche Lebensgemeinschaft im vorgenannten Sinne führen, er wäre dafür ggf. allerdings beweispflichtig.)
• Der nachziehende Ehegatte war bis vor kurzem noch mit einem Ausländer ohne gesichertes Aufenthaltsrecht verheiratet. (Phänomen der „Pro-Forma-Scheidung“ eines Ehepaares ohne Trennungsabsicht, um anschließend jeweils durch Eheschließung mit einem anderen Partner ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.)
• Es handelt sich um einen so genannten schleichenden Familiennachzug (Eheschließung; Scheidung; erneute Heirat, die ein Aufenthaltsrecht vermittelt; Scheidung; erneute Heirat mit dem ersten Ehegatten). Hierfür kann auch sprechen, wenn plötzlich Kinder im Ausland, die dann aus der ersten Ehe stammen, angegeben werden.
• Die sich aus der Ehe ergebenden (Unterhalts-)Verpflichtungen werden nicht erfüllt.
• Es besteht ein gravierender Altersunterschied zwischen den Ehegatten.

In der Regel reicht keines dieser Kriterien allein, eine so genannte Scheinehe zu beweisen. Wenn aber mehrere dieser Kriterien zusammentreffen, ist das immer ein Grund für eine vertiefte Prüfung. Dabei ist der Antragsteller beweispflichtig.

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Melanny
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Antwort #22 - 21.11.2019 um 22:43:22
 
deerhunter:In den meisten Fällen gibt es keine Witwenrente, wenn man nach Rentenbeginn heiratet

Auch wenn Rentner heiraten, besteht in ein Anspruch auf Witwenrente.

Wer eine große Witwenrente (55%) erhalten möchte, muss ein bestimmtes Alter erreicht haben. Im Moment über 45 Jahre, es in Stufen auf 47 Jahre 2029 angehoben. Ist man beim Tod des Partners jünger, bekommt nur noch 24 Monate die kleine Rente (25%) und muss dann warten, bis man das entsprechende Alter erreicht hat, um den Antrag auf die große Witwenrente zu stellen, sollte aber in der Zwischenzeit auch nicht wieder heiraten. Wenn die Frau so jung ist, könnte das wohl so eintreten: 2 Jahre kleine Rente, unverheiratet warten bis zum entsprechenden Alter, dann erst große Rente möglich – zwischendurch: keine Witwenrente.

Es hat also nichts damit zu tun, ob man als Rentner heiratet – im Gegenteil: heiraten zwei Altersrentner, sind sie mit Sicherheit über 45+.

(Es sei denn man hat zu Lebzeiten Rentensplitting als Rentnerehepaar vereinbart. Bei diesem Altersunterschied ehe gar nicht machbar.)

Was aber von Bedeutung ist: Eine kurze Ehedauer (Man geht von mindestens einem Jahr Ehedauer aus) sowie eine Versorgungsehe schließen in der Regel  eine große Witwenrente aus.

Versorgungsehe: Es wird vermutet, dass bei einer kurzfristigen Ehe, die Ehe nur geschlossen wurde, um den überlebenden Ehegatten durch die Witwenrente  abzusichern.

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Antwort #23 - 22.11.2019 um 00:13:35
 
deerhunter schrieb am 21.11.2019 um 09:56:04:
Das ist doch jetzt ein Witz, oder? Unter diesen Bedingungen ändere ich meine Pronose für ein Schengenvisum auf unter 0,001 %



Warum ein Witz? Glaubst du nicht an die Liebe auf den ersten Blick ? (video call) ich schon.
Ich war 25 Jahre verheiratet und hattte meine Frau nicht gekannt!
Die fürsorgliche Art der Filipina ist sicher nicht gespielt um an mein Geld zu kommen.
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Antwort #24 - 22.11.2019 um 00:57:01
 
deerhunter schrieb am 21.11.2019 um 09:56:04:
Damit dürfte ein Visum in der DAV Manila, aus sehr umfangreicher Erfahrung, absolut unmöglich sein! Ohne GU bekommt sie auch keinen Pass....hier müsste ein "Late registration" für eine Hochzeit gemacht werden...dazu dann UP und A1!Also ein Schengenvisum wird es so nicht geben und auch eine Hochzeit wäre ein langfristiger Weg...rechne hier deutlich über 12 Monate

Je nachdem wie lange sie braucht um die erforderlichen Deutschkenntnisse zu erwerben, die notwendigen Dokumente zu besorgen und die Urkundenprüfung abzuwickeln, halte ich 12 Monate bis zum Erhalt des Visums immer noch für äußerst optimistisch.

Allein für die Urkundenprüfung veranschlagt die Botschaft einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
https://manila.diplo.de/blob/1891084/be4111230ea0c241ce645d8
79491b279/mb-uue-mnl-deu--okt-2019-data.pdf
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Antwort #25 - 22.11.2019 um 08:04:05
 
Haul schrieb am 22.11.2019 um 00:13:35:
Warum ein Witz? Glaubst du nicht an die Liebe auf den ersten Blick ? (video call) ich schon.


Alles klar...ich kenne die Philippinen ganz gut und weiß wie es läuft! Also dann arbeite deinen Plan ab.
GU besorgen
Pass beantragen
A1 Lehrgang anmelden
Wenn absehbar ist, dass sie die A1 Prüfung schafft Termin für Hochzeitsvisum machen....wird beim 1. Mal abgelehnt, weil noch nie persönlich getroffen. Dann Remonstration, Klage, UP und mit viel Glück und viel Geld könnt ihr in 3 Jahren heiraten
Oder sie 2x besuchen, dann dauert es mit Glück nur 18 Monate (je nach dem wie schnell sie Deutsch lernt)

Viel Erfolg
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Haul
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Antwort #26 - 23.11.2019 um 17:50:00
 
ich bedanke mich bei Allen recht herzlich! Mit wurden die Augen geöffnet...Danke
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