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Touristen-Visum für eine Filipina (Gelesen: 5.859 mal)
Themen Beschreibung: Möchte als Rentner meine Bekanntschaft nach Deutschland einladen
T.P.2013
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blubb


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Antwort #15 - 21.11.2019 um 17:50:45
 
Haul schrieb am 21.11.2019 um 09:26:00:
Wir haben ernste Absichten in Germany zu heiraten.
Grundstück oder Kinder hat sie in Philippinen nicht, also keine Rückkehrbereitschaft. 


Dann hat sie kein Schengenvisum zu beantragen, sondern ein Nationales Visum zum Zwecke der Eheschließung.
Hier der Info-Link der AV in Manila dazu: https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/nationale-visa/1691004

Angesichts der zu erfüllenden Voraussetzungen, die da u. a. wären: Passbesitz, Besitz Geburtsurkunde, Deutschkenntnisse mindestens des Levels A1 und der nicht auszuschließenden Möglichkeit, sich mit einem Scheineheverdacht auseinandersetzen zu müssen, möchte ich Euer Anliegen unter den geäußerten Voraussetzungen mal als sehr ambitioniert bezeichnen.

Wird alles nicht so einfach, vermutlich.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Haul
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #16 - 21.11.2019 um 18:59:35
 
lottchen schrieb am 21.11.2019 um 11:15:11:
und ihre Sprache nicht spricht. Und ihr beschließt zu heiraten. Dir kommt da nicht mal der Gedanke, dass Du Ihr Lottogewinn bist? Hast Du Ihr schon Geld geschickt? Du bist noch kleinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Du bist ihr gegenüber unterhaltspflichtig wenn sie als Deine Frau herkommt (wie schon geschrieben wird das auch eine ganze Weile dauern ehe das möglich sein wird). Kannst Du das stemmen? Wenn Deine Rente nicht reicht.


Danke für die Antwort. Wir sprechen beide die gleiche Sprache fließend.
Ich bin ihr Lottogewinn.... ist doch schön. Ich fühle mich gebraucht.
Ich habe eine hohe Rente von 3000,- und mein Haus ist bezahlt. Lebe mietfrei. Nach meinem Ableben bekommt die Filipina 1800,- Witwenrente. Ist doch schön für sie und ihre Familie, die nicht täglich Essen auf dem Tisch haben. Warum sollte ich die Witwenrente verfallen lassen. Für diese Filipina bin ich ein Geschenk Gottes. Sie verehrt mich, tut alles für mich. Keine deutsche Frau ist so dankbar!!
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Haul
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Antwort #17 - 21.11.2019 um 19:13:55
 
T.P.2013 schrieb am 21.11.2019 um 17:50:45:
Angesichts der zu erfüllenden Voraussetzungen, die da u. a. wären: Passbesitz, Besitz Geburtsurkunde, Deutschkenntnisse mindestens des Levels A1 und der nicht auszuschließenden Möglichkeit, sich mit einem Scheineheverdacht
Gruß


Danke für den Hinweis:
Zuerst GU dann Pass dann Visa.
A1 kann sie auch in Deutschland machen vor der Heirat sofort nach Ankunft. Scheineheverdacht besteht nicht, da ich diese Frau zur Pflege benötige bin Schwerbehindert und habe Pflegestufe 3. Außerdem benötige ich eine Familienhilfe für meine Kinder.  Eine deutsche Hilfe ist unbezahlbar und undankbar und unfreundlich und hysterisch. Deshalb eine Filipina. Ich habe auf der Dating-Seite täglich über 90 Zuschriften erhalten mit meinen Angaben. Die Beste habe ich ausgesucht.
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Antwort #18 - 21.11.2019 um 19:18:03
 
Haul schrieb am 21.11.2019 um 08:43:46:
Rückkehrbereitschaft zeigt sie nicht, die Filipina will hier heiraten und immer in Germany bleiben.... 

Haul schrieb am 21.11.2019 um 09:26:00:
Ich kenne diese Filipina erst 10 Tage durch das Internet

DAS ^^^ riecht förmlich nach Scheinehe ---> keine Chance auf Visum zur Eheschließung in D

Haul schrieb am 21.11.2019 um 19:13:55:
Scheineheverdacht besteht nicht, da ich diese Frau zur Pflege benötige bin Schwerbehindert und habe Pflegestufe 3. Außerdem benötige ich eine Familienhilfe für meine Kinder

Wo ist die Logik ??
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lottchen
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Antwort #19 - 21.11.2019 um 19:26:09
 
Haul schrieb am 21.11.2019 um 19:13:55:
A1 kann sie auch in Deutschland machen vor der Heirat sofort nach Ankunft.


Nein, kann sie nicht weil A1 Voraussetzug dafür ist ein Visum zur Eheschließung zu bekommen.
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deerhunter
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Antwort #20 - 21.11.2019 um 20:22:37
 
Haul schrieb am 21.11.2019 um 18:59:35:
Nach meinem Ableben bekommt die Filipina 1800,- Witwenrente


Sicher? In den meisten Fällen gibt es keine Witwenrente, wenn man nach Rentenbegin heiratet!

Haul schrieb am 21.11.2019 um 18:59:35:
Für diese Filipina bin ich ein Geschenk Gottes. Sie verehrt mich, tut alles für mich. Keine deutsche Frau ist so dankbar!!


Das weißt du nach 10 Tagen? Noch mehr Respekt! Das ist einfach nur ein Business und deshalb wird es auch sehr schwer dafür ein Visum zu bekommen! Auch wird es sehr schwer, wenn alle Papiere stimmen sollten, eine Ausreise der Dame aus den Philippinen zu ermöglichen! Die Philippinen sind sehr streng mittels "Offloading nach dem Human Trafficking act" bei der Ausreise am Flughafen und der CFO Prüfung, die sie vorher abegen muss!

Haul schrieb am 21.11.2019 um 19:13:55:
Zuerst GU dann Pass dann Visa.
A1 kann sie auch in Deutschland machen vor der Heirat sofort nach Ankunft



Ja / Nein, A1 muss vor dem Visantrag vorhanden sein. Lehrgänge dauern ab 3 Monate und werden entweder in Manila oder Cebu angeboten! Prüfung nur über das GI Manila. Kosten auf deiner Seite....dauer je nach Intelligenz und Sprachlernverhalten

Haul schrieb am 21.11.2019 um 19:13:55:
Außerdem benötige ich eine Familienhilfe für meine Kinder.Eine deutsche Hilfe ist unbezahlbar und undankbar und unfreundlich und hysterisch. Deshalb eine Filipina. Ich habe auf der Dating-Seite täglich über 90 Zuschriften erhalten mit meinen Angaben. Die Beste habe ich ausgesucht. 


Hahaha, das wird so nicht klappen...siehe oben CFO und Human Trafficking! Dazu die deutschen Behörden, die spielen da niemals mit. Die DAV Manila ist da besonders penibel!

Haul schrieb am 21.11.2019 um 19:13:55:
Scheineheverdacht besteht nicht, da ich diese Frau zur Pflege benötige bin Schwerbehindert und habe Pflegestufe 3

Da besteht der absolute Scheineheverdacht...du suchst eine Altenpflegerin / Kinderpflegerindie wirst du so nicht nach Deutschland bekommen! Schaue dich nach einer Dame aus der EU um

Wenn alles klappt, was du dir vorstellst musst du mit mndestens 18 Monaten Laufzeit rechnen!

Vorlauf Termin DAV im Moment in Manila ca. 6 Monate...bis dahin muss sie A1 / GU / Pass haben
UP momentan ca. 6 - 8 Monate
+ die übrige normale Laufzeit

PS: Bist du sicher kein Troll zu sein?
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Antwort #21 - 21.11.2019 um 21:21:56
 
deerhunter schrieb am 21.11.2019 um 20:22:37:
Da besteht der absolute Scheineheverdacht.

Meine These:
Unter Scheinehe-Verdacht gerät man nur dann, wenn im Vorfeld bei der Gestaltung der Beziehung und beim FZF-Antrag vermeidbare Fehler gemacht worden sind.

Nach den bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen können unter anderem folgende Sachverhalte dazu Anlass geben, am Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu zweifeln: Quellen dazu:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.p...

Ziff 27.1a.1.1.6 Umstände, die u. a. für die beabsichtigte Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft sprechen können:

Ziff. 27.1a.1.1.7 Kriterien, die einen Verdacht auf Scheinehe begründen können:
Zitat:
• Die Ehegatten machen widersprüchliche Angaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), der Umstände ihres Kennenlernens oder sonstiger sie betref-fender wichtiger, persönlicher Informationen; dies gilt nicht, wenn die Ehegatten von sich aus oder auf Vorhalt der Ausländerbehörde den Widerspruch ausräumen oder plausibel erklären.
• Die Ehegatten sind sich vor ihrer Ehe nie (persönlich) begegnet.
• Die Ehegatten sprechen keine gemeinsame, für beide verständliche Sprache.
• Für das Eingehen der Ehe wird ein Geldbetrag übergeben (nicht gemeint ist die insbesondere im islamischen Kulturkreis praktizierte Vereinbarung einer Mitgift zur wirtschaftlichen Absicherung der Frau).
• Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass ein oder beide Ehegatten schon früher Scheinehen eingegangen sind.
• Der nachziehende Ehegatte hatte bereits zuvor die Eheschließung mit einer anderen Person und darauf gestützte Nachzugsabsichten angekündigt.
• Bestehende oder drohende Ausreisepflicht des nachziehenden Ehegatten
• Die Ehepartner leben auch nach der Eheschließung nicht zusammen. (Es gibt allerdings auch für binationale oder ausländische Ehepaare keine Verpflichtung, zusammen zu leben. Wer getrennt lebt kann gleichwohl eine eheliche Lebensgemeinschaft im vorgenannten Sinne führen, er wäre dafür ggf. allerdings beweispflichtig.)
• Der nachziehende Ehegatte war bis vor kurzem noch mit einem Ausländer ohne gesichertes Aufenthaltsrecht verheiratet. (Phänomen der „Pro-Forma-Scheidung“ eines Ehepaares ohne Trennungsabsicht, um anschließend jeweils durch Eheschließung mit einem anderen Partner ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.)
• Es handelt sich um einen so genannten schleichenden Familiennachzug (Eheschließung; Scheidung; erneute Heirat, die ein Aufenthaltsrecht vermittelt; Scheidung; erneute Heirat mit dem ersten Ehegatten). Hierfür kann auch sprechen, wenn plötzlich Kinder im Ausland, die dann aus der ersten Ehe stammen, angegeben werden.
• Die sich aus der Ehe ergebenden (Unterhalts-)Verpflichtungen werden nicht erfüllt.
• Es besteht ein gravierender Altersunterschied zwischen den Ehegatten.

In der Regel reicht keines dieser Kriterien allein, eine so genannte Scheinehe zu beweisen. Wenn aber mehrere dieser Kriterien zusammentreffen, ist das immer ein Grund für eine vertiefte Prüfung. Dabei ist der Antragsteller beweispflichtig.

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Antwort #22 - 21.11.2019 um 22:43:22
 
deerhunter:In den meisten Fällen gibt es keine Witwenrente, wenn man nach Rentenbeginn heiratet

Auch wenn Rentner heiraten, besteht in ein Anspruch auf Witwenrente.

Wer eine große Witwenrente (55%) erhalten möchte, muss ein bestimmtes Alter erreicht haben. Im Moment über 45 Jahre, es in Stufen auf 47 Jahre 2029 angehoben. Ist man beim Tod des Partners jünger, bekommt nur noch 24 Monate die kleine Rente (25%) und muss dann warten, bis man das entsprechende Alter erreicht hat, um den Antrag auf die große Witwenrente zu stellen, sollte aber in der Zwischenzeit auch nicht wieder heiraten. Wenn die Frau so jung ist, könnte das wohl so eintreten: 2 Jahre kleine Rente, unverheiratet warten bis zum entsprechenden Alter, dann erst große Rente möglich – zwischendurch: keine Witwenrente.

Es hat also nichts damit zu tun, ob man als Rentner heiratet – im Gegenteil: heiraten zwei Altersrentner, sind sie mit Sicherheit über 45+.

(Es sei denn man hat zu Lebzeiten Rentensplitting als Rentnerehepaar vereinbart. Bei diesem Altersunterschied ehe gar nicht machbar.)

Was aber von Bedeutung ist: Eine kurze Ehedauer (Man geht von mindestens einem Jahr Ehedauer aus) sowie eine Versorgungsehe schließen in der Regel  eine große Witwenrente aus.

Versorgungsehe: Es wird vermutet, dass bei einer kurzfristigen Ehe, die Ehe nur geschlossen wurde, um den überlebenden Ehegatten durch die Witwenrente  abzusichern.

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Antwort #23 - 22.11.2019 um 00:13:35
 
deerhunter schrieb am 21.11.2019 um 09:56:04:
Das ist doch jetzt ein Witz, oder? Unter diesen Bedingungen ändere ich meine Pronose für ein Schengenvisum auf unter 0,001 %



Warum ein Witz? Glaubst du nicht an die Liebe auf den ersten Blick ? (video call) ich schon.
Ich war 25 Jahre verheiratet und hattte meine Frau nicht gekannt!
Die fürsorgliche Art der Filipina ist sicher nicht gespielt um an mein Geld zu kommen.
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Antwort #24 - 22.11.2019 um 00:57:01
 
deerhunter schrieb am 21.11.2019 um 09:56:04:
Damit dürfte ein Visum in der DAV Manila, aus sehr umfangreicher Erfahrung, absolut unmöglich sein! Ohne GU bekommt sie auch keinen Pass....hier müsste ein "Late registration" für eine Hochzeit gemacht werden...dazu dann UP und A1!Also ein Schengenvisum wird es so nicht geben und auch eine Hochzeit wäre ein langfristiger Weg...rechne hier deutlich über 12 Monate

Je nachdem wie lange sie braucht um die erforderlichen Deutschkenntnisse zu erwerben, die notwendigen Dokumente zu besorgen und die Urkundenprüfung abzuwickeln, halte ich 12 Monate bis zum Erhalt des Visums immer noch für äußerst optimistisch.

Allein für die Urkundenprüfung veranschlagt die Botschaft einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
https://manila.diplo.de/blob/1891084/be4111230ea0c241ce645d8
79491b279/mb-uue-mnl-deu--okt-2019-data.pdf
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Antwort #25 - 22.11.2019 um 08:04:05
 
Haul schrieb am 22.11.2019 um 00:13:35:
Warum ein Witz? Glaubst du nicht an die Liebe auf den ersten Blick ? (video call) ich schon.


Alles klar...ich kenne die Philippinen ganz gut und weiß wie es läuft! Also dann arbeite deinen Plan ab.
GU besorgen
Pass beantragen
A1 Lehrgang anmelden
Wenn absehbar ist, dass sie die A1 Prüfung schafft Termin für Hochzeitsvisum machen....wird beim 1. Mal abgelehnt, weil noch nie persönlich getroffen. Dann Remonstration, Klage, UP und mit viel Glück und viel Geld könnt ihr in 3 Jahren heiraten
Oder sie 2x besuchen, dann dauert es mit Glück nur 18 Monate (je nach dem wie schnell sie Deutsch lernt)

Viel Erfolg
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Haul
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Antwort #26 - 23.11.2019 um 17:50:00
 
ich bedanke mich bei Allen recht herzlich! Mit wurden die Augen geöffnet...Danke
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