Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich? (Gelesen: 1.845 mal)
Themen Beschreibung: Baby Doppelstaatsangehörigkeit
blossom
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
15.11.2019 um 05:08:43
 
Hallo zusammen,

Unser in DE geborenes Baby hat auf Grund der NE der beiden ausländischen nicht-EU Elternteile die deutsche Staatsbürgerschaft bei Geburt automatisch erworben.

Neulich haben wir - von deutscher Seite aus heimlich - für dieses Baby bei der Botschaft unseres Heimatlandes den Pass nach dem Abstammungsprinzip beantragt und diesen auch sofort bekommen.

Das Baby hat nun dadurch die Doppelstaatsangehörigkeit ohne dass die deutsche Behörde jemals  davon erfährt dass das Baby neben der deutschen auch eine andere Staatsangehörigkeit neulich besitzt.

Bekannte sagen, dass unseres Baby sowieso die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch schon verloren hat, wenn vor dem Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit nicht die Erlaubnis zur Beibehaltung deutscher Staatsangehörigkeit eingeholt worden ist.
Ist das möglich dass das Baby nun die frisch erworbene deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat?
Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Antwort #1 - 15.11.2019 um 07:31:53
 
blossom schrieb am 15.11.2019 um 05:08:43:
Bekannte sagen, dass unseres Baby sowieso die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch schon verloren hat, wenn vor dem Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit nicht die Erlaubnis zur Beibehaltung deutscher Staatsangehörigkeit eingeholt worden ist.
Ist das möglich dass das Baby nun die frisch erworbene deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat?


So ist es. §25 StAG -> Klick mich.
Euer Kind wird es Euch, sofern es hier in DEU aufwächst, später sicherlich danken. Nicht.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Antwort #2 - 15.11.2019 um 08:01:31
 
Da habt ihr eurem Baby keinen Gefallen getan!

blossom schrieb am 15.11.2019 um 05:08:43:
ohne dass die deutsche Behörde jemalsdavon erfährt dass das Baby neben der deutschen auch eine andere Staatsangehörigkeit neulich besitzt.


Das erfahren die meist ganz simpel...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Antwort #3 - 15.11.2019 um 08:36:13
 
T.P.2013 schrieb am 15.11.2019 um 07:31:53:
So ist es. §25 StAG -> Klick mich.

Falsch: So ist es *keinesfalls*.
Zitat:
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte.


Zitat:
§ 19
(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts beantragt werden.


Da eine Genehmigung des deutschen Familiengerichts ganz offensichtlich nicht vorliegt:
blossom schrieb am 15.11.2019 um 05:08:43:
von deutscher Seite aus heimlich

kann auch bei einem Antragserwerb der anderen StAng die deutsche StAng nicht aufgrund § 25 StAG verloren gehen.


Leider wurde auch bei den vorigen Antworten nicht beachtet, dass es gar nicht um einen Erwerb der anderen StAng geht, sondern nur um eine Passausstellung. Der Geburtserwerb der anderen StAng ist i.d.R. ohnehin bekannt.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
blossom
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Antwort #4 - 15.11.2019 um 10:57:35
 
@ T.P und deerhunter: seid ihr ganz sicher dass unser Baby die deutsch StAng verloren hat? Und wie simpel erfahren die deutsche Behörde von der Existenz der anderen StAng?

@Petersburger: bei der Passausstellung haben wir auch die Geburtsurkunde des Heimatlandes für unser Baby beantragt, und diese auch sofort bekommen weil sonst man uns ohne diese nicht den Pass ausstellt. Auf der Geburtsurkunde und auf dem Pass steht der StAng Vermerkt eindeutig zu Heimatstaat.

Irgendetwas von dem Familiengericht haben wir nicht bekommen.

Wir dachten, der Geburtserwerb der anderen StAng ist unausweichlich und automatisch, weil der Heimatstaat nur das Abstammungsprinzip kennt wo die Eltern herkommen. So unausweichlich und unabhängig ob mit oder ohne die Geburtsurkunde des Heimatlandes. Bei der Geburt hat  Kind schon automatisch die StAng der Eltern bekommen unabhängig von dem Geburtsort.

Sollten wir mit dieser Situation wirklich Sorgen machen?

Vielen Dank nochmal!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.772

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Antwort #5 - 15.11.2019 um 11:04:53
 
Petersburger hat Recht, T.P. 2013 und deerhunter liegen falsch (sowas passiert)

Also musst du dir keine Sorgen machen
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Antwort #6 - 15.11.2019 um 11:21:29
 
blossom schrieb am 15.11.2019 um 10:57:35:
Wir dachten, der Geburtserwerb der anderen StAng ist unausweichlich und automatisch, weil der Heimatstaat nur das Abstammungsprinzip kennt wo die Eltern herkommen. So unausweichlich und unabhängig ob mit oder ohne die Geburtsurkunde des Heimatlandes.

Offenbar richtig gedacht, wenn Dein Heimatrecht das so vorsieht.

Und genau deshalb wäre ein Verlust der deutschen StAng auch völlig indiskutabel, da kein Antragserwerb der anderen StAng vorlag.
Darüber muss man noch nicht einmal nachdenken!


Warum ich dennoch oben auf den (Nicht-)Verlust bei Antragserwerb einging: Es gibt den einen oder anderen Fall geben, bei dem tatsächlich nach der Geburt ein Antragserwerb der anderen StAng stattfindet.
Beispielsweise bei einem ukrainischen Vater und einer russischen Mutter: Bei Geburt in Deutschland (Voraussetzung für den Erwerb der dt. StAng nach § 4 Abs. 3 StAng) gibt es keinen Geburtserwerb der russischen StAng. Die muss durch die Mutter später beantragt werden (vereinfachtes Verfahren).

Nicht jeder begreift in einer solchen Situation sicher, dass er nicht nur einen Pass beantragt hat, sondern unmittelbar davor auch noch die StAng.

Aber auch in diesem Fall bleibt die deutsche StAng erhalten - Gründe siehe oben.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
blossom
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Antwort #7 - 15.11.2019 um 12:07:54
 
Vieeeelen  herzlichen Dank an allen!
Aras und Petersburger haben uns die Sorgen abgenommen. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bedanken, dass ihr uns sehr geholfen habt!
Wir haben die Situation mit den Gesetzen nun verstanden!
Tausend Dank nochmal!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlust deutscher Staatsangehörigkeit möglich?
Antwort #8 - 15.11.2019 um 19:48:45
 
blossom schrieb am 15.11.2019 um 10:57:35:
@ T.P und deerhunter: seid ihr ganz sicher dass unser Baby die deutsch StAng verloren hat? Und wie simpel erfahren die deutsche Behörde von der Existenz der anderen StAng?


Nun stellt sich die Geschichte etwas anders dar...und deshalb war meine 1. Einschätzung falsch

blossom schrieb am 15.11.2019 um 05:08:43:
Neulich haben wir - von deutscher Seite aus heimlich - für dieses Baby bei der Botschaft unseres Heimatlandes den Pass nach dem Abstammungsprinzip beantragt und diesen auch sofort bekommen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema