Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Aufenthalt verlängern/Einkommen (Gelesen: 3.654 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthalt verlängern
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #15 - 20.11.2019 um 11:45:55
 
Es ist nach meiner Auffassung schon sehr eigenartig, dass jemand nach 33jährigen Aufenthalt in Deutschland noch nicht über einen stabilen Aufenthaltstitel verfügt.

Wenn der TS @Nanu allerdings nicht bereit ist, die Fragen umfassend zu beantworten, kann man über die Gründe nur spekulieren und keine zielführenden Antworten geben.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Rayhana03
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #16 - 20.11.2019 um 20:51:36
 
Ich habe schon gesagt dass der  Ehemann als kind nach Deutschland  gereist  (Familiennachzug) genauer war er 5 Jahre , er ist in Deutschland  aufgewachsen :Schule Ausbildung......., in seinem Heimatland war er das letzten mal vor 19 Jahre,  innerhalb die letzten 20 Jahren hat er Deutschland für nur 3 Tage verlassen
Die Ehefrau war als Aupair in Österreich 1 monate vor dem visum ablauf  ist sie nach Deutschland gereist, sie war denn illegal  hat ihn kennengelernt  denn die Schwangerschaft  standesamtlich sind Sie auch in Deutschland verheiratet

Seine Aufenthalt wie ich schon erwähnt habe ist   "§ 7 Abs. 1 S. 3

ihr Ziel war nur die Aufenthalte wie immer  zu verlängern  aber denn kam das Problem mit dem Lebensunterhalt
Er arbeitet  von 7 Uhr Bis 17 Uhr  mehr als 2200 brutto wird er nicht bekommen

Die Ehefrau möchte eine umschlungen machen  das heißt keine Vergütung
Augenrollen Augenrollen

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #17 - 21.11.2019 um 01:21:27
 
Das beantwortet leider immer noch nicht die Frage, weshalb er nicht über einen stabilen Aufenthaltstitel verfügt und weshalb er nicht die Chance der Einbürgerung wahrgenommen hat?

Mit Sicherheit wurde dieses Thema bei der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis irgendwann einmal angesprochen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #18 - 21.11.2019 um 04:48:35
 
Wobei die Frage nach der ggf. verpassten Möglichkeit nun so gar keine Rolle für die  Frage des TS spielt ...  Lippen versiegelt
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Rayhana03
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #19 - 22.11.2019 um 14:08:38
 
Saxonicus schrieb am 21.11.2019 um 01:21:27:
Das beantwortet leider immer noch nicht die Frage, weshalb er nicht über einen stabilen Aufenthaltstitel verfügt und weshalb er nicht die Chance der Einbürgerung wahrgenommen hat?

Mit Sicherheit wurde dieses Thema bei der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis irgendwann einmal angesprochen.


Es geht aber  nicht darum

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema