Saxonicus schrieb am 19.11.2019 um 21:58:27: Bei uns hat man vom Regierungspräsidium mehrfach angerufen und meine Frau zur Einbürgerung animiert.
Dir ist schon klar, dass "Dein Fall" ein ganz anderer ist? Deine Frau ist seit 50 Jahren oder so Ehefrau eines Deutschen. Hier geht es um 2 Ausländer und ihre Kinder.
Ich fasse mal zusammen: Der Mann ist als Kind mit den Eltern hierhergekommen. Illegal? Seit wann hat er einen Aufenthaltstitel in D? Was hat er jetzt für eine
AE?
AufenthG §7 wie geschrieben wurde kann nicht sein. Was genau steht in seiner
AE?
Er ist dann nach Marokko geflogen, hat geheiratet und die Frau ist illegal nach D gekommen (oder mit Visum und das ist abgelaufen?), ist einfach hiergeblieben, hat 2 Kinder bekommen und hat jetzt
AufenthG §25. Ist das korrekt? Seit wann hat sie diese
AE jetzt? Und bisher haben beide ihre
AE immer 3 Jahre verlängert bekommen (nur eben beim letzten Mal nicht)? Wenn er früher 3 Jahre verlängert bekommen hat, dann war doch damals der
LU gesichert. Warum hat er dann damals keine
NE beantragt? Waren die anderen Voraussetzungen nicht gegeben? Was haben die Kinder für eine
AE? Die Familie sollte daran interessiert sein, "bessere" Aufenthaltstitel zu bekommen. Nur darum müssen sich die beiden selber kümmern. Und um zu sehen was vielleicht möglich ist, braucht man für beide Ewachsene alle kokreten Daten und Fakten der bisherigen Aufenthaltshistorie. Jahreszahlen, Paragrafen.
Wenn der Vater bei der Geburt der Kindern z.B. mindestens 8 Jahre einen rechtmäßigen Aufenthalt in D hatte und die Kinder nach 2000 geboren sind hätten die Kinder ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Und dann hätten die Eltern unabhängig vom Einkommen auch keine Probleme mit dem Aufenthalt in D bis die Kinder volljährig sind. Aber ob dieser Fall hier zutreffen könnte kann man nicht beurteilen, da dazu alle Fakten fehlen.