Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Aufenthalt verlängern/Einkommen (Gelesen: 3.653 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthalt verlängern
Rayhana03
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt verlängern/Einkommen
11.11.2019 um 16:24:06
 
Guten Tag  alle

Es geht um meine Bekannten Sie waren im April  bei der Ausländerbehörde um ihren  Aufenthalt zu verlängern ( 4 Personen: Ehepaar und 2 Kinder), der Aufenthalt würde nur für ein Jahr verlängert  gründ dafür dass das Einkommen nicht auchreichen war. Der Mann war danach 2 monate arbeitssuchend angemeldet hatt zwar danach ein neun Job aber viel verdient er auch nicht

Wie kann man wissen wie hoch das Einkommen sein muss

Wie rechnen Sie das in der Ausländerbehörde? Und warum Rechner Sie das Kindergeld  nicht dazu : der Sachbearbeiter hat zu der Frau gesagt : Sie bekommen auch Kindergeld aber das interessiert mich nicht

Er bekommt 1650 netto wie kann man wissen ob dass reicht? der nächste Termin bei der Ausländerbehörde muss im März sein

Miete 680 warm
Wasser 39
Strom  70

Vielen Dank im voraus

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #1 - 11.11.2019 um 16:38:23
 
Dazu nimmt man irgendeinen HartzIV-Rechner aus dem Internet und rechnet durch, ob für die Familie Anspruch auf HartzIV bestehen würde. Dazu braucht man auch noch ein paar mehr Angaben: Alter der Kinder, die Höhe des Kindergeldes, die Kaltmiete incl. Nebenkosten, die Heizkosten, die Information, ob die Warmwasserkosten in den Heizkosten enthalten sind ...Das Bruttogehalt wäre auch nicht schlecht (wenigestens zum Vergleich).

z.B. den hier
https://www.brutto-netto-rechner.info/arbeitslosengeld-2-hartz-4.php

Das ist zur groben Orientierung, da auch noch Freibeträge angerechnet werden.

Wieviel hat denn der Mann vor einem halben Jahr beim Antrag verdient? Und der Frau ist es nicht möglich, auch ein paar Euro über einen Minijob dazuzuverdienen? Alle 4 sind Nicht-EU-Ausländer?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rayhana03
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #2 - 11.11.2019 um 17:59:43
 
Danke für die schnelle Antwort

Nein sie sind nicht EU Ausländer
Er hat um die 1600€ netto bekommen  dazu 290 Hamburgermoderl  HM

Die Frau wollte erstmal eine umschlungen oder Ausbildung
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #3 - 12.11.2019 um 09:48:33
 
Rayhana03 schrieb am 11.11.2019 um 17:59:43:
dazu 290 Hamburgermoderl  HM


Was ist das? Ich finde nur "Hamburger Modell" und da steht was von "Wiedereingliederung nach Krankheit". Ist es das? Sowas läuft doch nur ein paar Monate, das ist jetzt vorbei?

Du musst schon mehr zu der Familie schreiben damit man was raten kann. Seit wann sind sie hier? Sind alle zusammen eingereist? Mit einem Visum? Was für einem? Was hatten sie für einen Aufenthaltstitel vor dieser 1-Jahr-AE? Und was ist das Problem an einer 1-jährigen AE, was ist das Ziel der Familie? Eine NE?   

Rayhana03 schrieb am 11.11.2019 um 17:59:43:
Die Frau wollte erstmal eine umschlungen oder Ausbildung 


Und, macht sie es? Wenn sie eine Ausbildung macht verdient sie auch Geld.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rayhana03
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #4 - 14.11.2019 um 10:06:47
 
lottchen schrieb am 12.11.2019 um 09:48:33:
Was ist das? Ich finde nur "Hamburger Modell" und da steht was von "Wiedereingliederung nach Krankheit". Ist es das? Sowas läuft doch nur ein paar Monate, das ist jetzt vorbei?


Der man war über einem Jahr arbeitssuchend  des wegen hatte er das Recht auf HM  aber es ist schon seit Monaten vorbei

Der Mann hat  7 ABS.1 S.3 Aufenthalt mit 5 Jahre kamm er nach Deutschland  .warum er so eine Aufenthalt hat weiß er selber nicht, er hat sich darum auch nicht gekümmert 
Die Frau hat 25 ABS 5 AufenthG
Die Kinder sind hier geboren
Alle haben die marokkanische Staatsangehörigkeit

Ab nächste Monat bekommt er 1700€ NETTO 
Reicht das für die Ausländerbehörde nicht?

Die Frau will eine umschlungen machen da bekommt man kein Geld
Mfg

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rayhana03
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #5 - 15.11.2019 um 19:21:07
 
????
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stuttgarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 43

Benztown, Baden-Württemberg, Germany
Benztown
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #6 - 18.11.2019 um 17:19:59
 
Rayhana03 schrieb am 15.11.2019 um 19:21:07:
????


Deine Fragen sind beantwortet... lies die Antworten durch und beantworte die Fragen, dann kannst Du gegebenenfalls weitere Antworten erhalten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rayhana03
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #7 - 18.11.2019 um 18:30:12
 
Stuttgarter schrieb am 18.11.2019 um 17:19:59:
Deine Fragen sind beantwortet... lies die Antworten durch und beantworte die Fragen, dann kannst Du gegebenenfalls weitere Antworten erhalten!



Guten Abend
Die Fragen habe ich beantworte: Antwort   N4

Aber dazu noch keine Antworten bekommen
Mfg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #8 - 19.11.2019 um 14:14:43
 
Nur zur Erinnerung die Fragen:

(1) Seit wann sind sie hier?
(2) Sind alle zusammen eingereist?
(3) Mit einem Visum?
(4) Was für einem?
(5) Was hatten sie für einen Aufenthaltstitel vor dieser 1-Jahr-AE?
(6) Und was ist das Problem an einer 1-jährigen AE,
(7) was ist das Ziel der Familie? Eine NE?


Rayhana03 schrieb am 18.11.2019 um 18:30:12:
Die Fragen habe ich beantworte: Antwort   N4


Die Antworten kann man im Beitrag 4 leider nicht lesen. Kannst Du sie nochmal schreiben, Punkt für Punkt?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Rayhana03
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #9 - 19.11.2019 um 18:35:43
 

(1) Seit wann sind sie hier?

Ehemann lebt seit 33 jahre in Deutschland als kleins Kind ist er mit seinen Eltern nach Deutschland ausgewandert

Ehefrau: seit 2010 sie hatte eine Duldung (schwanger im Bundesgebiet ohne Aufenthalt) Erlaubnis , 2014 bekam sie 25 Abs 5 AufenthG

Die Kinder sind hier geboren

(6) Und was ist das Problem an einer 1-jährigen AE,

Statt 3 Jahre wie immer haben Sie nur 1jahre bekommen  das Lebensunterhalt war nicht ausreichend gesichert  nach dem Jahr will die Ausländerbehörde prüfen ob das Lebensunterhalt gesichert oder nicht



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #10 - 19.11.2019 um 19:04:42
 
Rayhana03 schrieb am 19.11.2019 um 18:35:43:
Ehemann lebt seit 33 jahre in Deutschland... 

...und da verfügt er noch nicht einmal über eine Niederlassungserlaubnis, DA-EU oder hat die Möglichkeit einer Einbürgerung in Erwägung gezogen?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #11 - 19.11.2019 um 20:57:58
 
Saxonicus schrieb am 19.11.2019 um 19:04:42:
...und da verfügt er noch nicht einmal über eine Niederlassungserlaubnis, DA-EU oder hat die Möglichkeit einer Einbürgerung in Erwägung gezogen?


Sie hat ja oben geschrieben, er hat irgendwas, weiß nicht warum und hat sich nie darum gekümmert. Ich vermute deshalb, man kann auch nicht helfen, weil er kein Interesse hat, sie kein Interesse hat, sondern »Nanu126« eben fragt.

Am besten ist, wenn der Betroffene sich selbst informiert, hier selbst die nötigen Informationen gibt und selbst nach den Punkten fragt, die ihm unklar sind. Ohne die Informationen lässt sich nur spekulieren.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #12 - 19.11.2019 um 21:58:27
 
@Nanu
Diese Fragen hast Du noch nicht beantwortet:
reinhard schrieb am 19.11.2019 um 14:14:43:
(3) Mit einem Visum?
(4) Was für einem?
(5) Was hatten sie für einen Aufenthaltstitel vor dieser 1-Jahr-AE(7) was ist das Ziel der Familie? Eine NE


reinhard schrieb am 19.11.2019 um 20:57:58:
Sie hat ja oben geschrieben, er hat irgendwas, weiß nicht warum und hat sich nie darum gekümmert. Ich vermute deshalb, man kann auch nicht helfen, weil er kein Interesse hat, sie kein Interesse hat, 

Bei uns hat man vom Regierungspräsidium mehrfach angerufen und meine Frau zur Einbürgerung animiert.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #13 - 20.11.2019 um 10:12:28
 
Saxonicus schrieb am 19.11.2019 um 21:58:27:
Bei uns hat man vom Regierungspräsidium mehrfach angerufen und meine Frau zur Einbürgerung animiert.


Dir ist schon klar, dass "Dein Fall" ein ganz anderer ist? Deine Frau ist seit 50 Jahren oder so Ehefrau eines Deutschen. Hier geht es um 2 Ausländer und ihre Kinder.

Ich fasse mal zusammen: Der Mann ist als Kind mit den Eltern hierhergekommen. Illegal? Seit wann hat er einen Aufenthaltstitel in D? Was hat er jetzt für eine AE? AufenthG §7 wie geschrieben wurde kann nicht sein. Was genau steht in seiner AE?
Er ist dann nach Marokko geflogen, hat geheiratet und die Frau ist illegal nach D gekommen (oder mit Visum und das ist abgelaufen?), ist einfach hiergeblieben, hat 2 Kinder bekommen und hat jetzt AufenthG §25. Ist das korrekt? Seit wann hat sie diese AE jetzt? Und bisher haben beide ihre AE immer 3 Jahre verlängert bekommen (nur eben beim letzten Mal nicht)? Wenn er früher 3 Jahre verlängert bekommen hat, dann war doch damals der LU gesichert. Warum hat er dann damals keine NE beantragt? Waren die anderen Voraussetzungen nicht gegeben? Was haben die Kinder für eine AE? Die Familie sollte daran interessiert sein, "bessere" Aufenthaltstitel zu bekommen. Nur darum müssen sich die beiden selber kümmern. Und um zu sehen was vielleicht möglich ist, braucht man für beide Ewachsene alle kokreten Daten und Fakten der bisherigen Aufenthaltshistorie. Jahreszahlen, Paragrafen.

Wenn der Vater bei der Geburt der Kindern z.B. mindestens 8 Jahre einen rechtmäßigen Aufenthalt in D hatte und die Kinder nach 2000 geboren sind hätten die Kinder ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Und dann hätten die Eltern unabhängig vom Einkommen auch keine Probleme mit dem Aufenthalt in D bis die Kinder volljährig sind. Aber ob dieser Fall hier zutreffen könnte kann man nicht beurteilen, da dazu alle Fakten fehlen.      

   
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt verlängern/Einkommen
Antwort #14 - 20.11.2019 um 10:35:15
 
Kleiner Einwurf am Rande:
Diese beiden Aussagen sind falsch:
lottchen schrieb am 20.11.2019 um 10:12:28:
Was hat er jetzt für eine AE? AufenthG §7 wie geschrieben wurde kann nicht sein.

Doch, das kann sein. Und gerade die explizite Angabe "§ 7 Abs. 1 S. 3" lässt vermuten, dass aus dem AT korrekt(!) abgeschrieben wurde.

lottchen schrieb am 20.11.2019 um 10:12:28:
Wenn der Vater bei der Geburt der Kindern z.B. mindestens 8 Jahre einen rechtmäßigen Aufenthalt in D hatte und die Kinder nach 2000 geboren sind hätten die Kinder ein Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

Wenn der Vater immer noch kein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat, ist der Gedanke völlig abwegig.
Selbst wenn er eines gehabt hätte, wäre die Aussage falsch. Dann hätten die Kinder "kein Recht auf", sondern sie hätten die deutsche StAng.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema