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Übernahme von Dolmetscherkosten (Gelesen: 1.149 mal)
traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Übernahme von Dolmetscherkosten
08.11.2019 um 11:06:36
 
Kann mir jemand weiter helfen? Es geht um einen Dialysepatienten, der einen Antrag auf Pflegestufe gestellt hat. Bei der Begutachtung wird ein Dolmetscher für Tigrinya benötigt. Sowohl die Krankenkasse als auch der MDK verweigern die Kostenübernahme dafür. Gibt es rechtliche Grundlagen? Er bekommt Alg2.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.11.2019 um 12:29:23
 
Mit der schriftlichen Ablehnung der Krankenkasse beantragt er die Kostenübernahme beim Jobcenter. Grundlage ist der § 73 SGB-XII (Hilfe in sonstigen Lebenslagen). Er kann auch § 53 SGB-XII (Eingliederungshilfe) nehmen oder § 21 SGB-II, wenn er arbeitsfähig ist, das ist der Mehrbedarf.

SGB-II setzt voraus, dass der Bedarf unabweisbar ist und nicht durch Einsparmöglichkeiten beim Regelsatz selbst durch Ansparen erwirtschaftet werden kann.

Mit einer schriftlichen Ablehnung kann das dann beim Sozialamt beantragt werden. Wird das auch abgelehnt, muss er beim Sozialgericht klagen.

Die Kosten müssen nach SGB-X § 19 angesetzt werden: Die Dolmetscherin berechnet die Gesamtzeit (inkl. Fahrt) und berechnet den üblichen Satz von 70 Euro pro Stunde.
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