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Humanitärer Aufenthalt wechseln (Gelesen: 1.825 mal)
Themen Beschreibung: Humanitäre r Aufenthalt wechseln
Rayhana03
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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07.11.2019 um 11:45:53
 
Guten Tag  Smiley

Seit 2014 besetze ich eine Aufenthalt nach haumaitäre Gründen
25 Abs.5 grund dafür dass ich damals ein Kind bekommen habe, das Kind hat eine Aufenthalt da sein Vater auch eine Aufenthalt hatte, ich damals nur Duldung

Jetzt will ich die Aufenthalt wechseln bin aber Hausfrau und wir bekommen keine staatliche Unterstützung 
Was kommt für mich  infrage ? hä? hä?

Vielen Dank im voraus
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 07.11.2019 um 12:22:29
 
Welche Staatsangehörigkeit hat Dein Kind?

Lebst Du mit dem Vater zusammen? Bist Du ledig oder verheiratet? Verheiratet mit dem Vater oder mit jemanden anderes?

Die Möglichkeiten hängen davon ab, in welcher Situation Du lebst. Du musst also entweder alles sehr ausführlich beschreiben, oder Du gehst mit allen Unterlagen zu einer Beratungsstelle (Migrationsberatung).
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Rayhana03
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.11.2019 um 15:06:33
 
Danke für die schnelle Antwort

Das kind hat die marokkanische Staatsangehörigkeit

Wir leben zusammen und sind  verheiratet (mit dem Vater )

Die Kinder ( sind mittlerweile zwei) haben 33 S. 2 AufenthG

Mein man hat 7 ABS.1 S. 3 AufenthG
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.11.2019 um 16:53:02
 
Kannst Du sagen, warum es damals nur eine AE nach § 25, Absatz 5 gab? Fordert die Ausländerbehörde für eine richtige Aufenthaltserlaubnis ein Visum?

Verdient Ihr soviel, dass Ihr nicht nur ohne Hilfe leben könnt, sondern auch keine Unterstützung von Jobcenter bekommen würdet?

Du solltest bei der Ausländerbehörde fragen, ob Du eine Aufenthaltserlaubnis als Ehefrau bekommst. Dafür gibt es, wenn Du kein Visum hast, drei Möglichkeiten:
1) Ausländerbehörde verzichtet auf ein Visum.
2) Ausländerbehörde verlangt ein Visum, gibt Dir aber eine Vorabzustimmung (damit dauert es in Marokko nur eine Woche)
3) Ausländerbehörde verlangt ein Visum, will das normale Verfahren. Dann fliegst Du nach Marokko und beantragst das Visum für die AE, bekommst dann hier die AE.

Hast Du mal Asyl beantragt und die Antwort "abgelehnt, offensichtlich unbegründet" bekommen?

Ein Tipp: Je mehr Informationen über frühere Diskussionen Du hier gibst, desto eher bekommst Du konkrete Antworten. Noch muss ich überwiegend raten.
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Rayhana03
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 07.11.2019 um 18:05:46
 
Damals war das Lebensunterhalt nicht gesichert er bezogen ALGI II und seine Aufenthalt war für die Sachbearbeiterin nicht ausreichend

Sie sagte zu mir: normalerweise  sollst du jetzt nach Marokko zurückfliegen und dort eine Familiennachzugs visum beantragen, aber dass dein Kind eine Aufenthalt hat und in Deutschland bleiben darf und  dass er geboren ist bevor ihr geheiratet und dass du ihn hier in Deutschland nicht allein lassen kannst(ein Baby braucht seine muttter) bekommst du eine 25 Abs 5

Wir bekommen genug geld dass wir keine Unterstützung von Jobcenter brauchen

Nein ich habe keine Asylum beantragt
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