Kannst Du sagen, warum es damals nur eine
AE nach § 25, Absatz 5 gab? Fordert die Ausländerbehörde für eine richtige Aufenthaltserlaubnis ein Visum?
Verdient Ihr soviel, dass Ihr nicht nur ohne Hilfe leben könnt, sondern auch keine Unterstützung von Jobcenter bekommen würdet?
Du solltest bei der Ausländerbehörde fragen, ob Du eine Aufenthaltserlaubnis als Ehefrau bekommst. Dafür gibt es, wenn Du kein Visum hast, drei Möglichkeiten:
1) Ausländerbehörde verzichtet auf ein Visum.
2) Ausländerbehörde verlangt ein Visum, gibt Dir aber eine
Vorabzustimmung (damit dauert es in Marokko nur eine Woche)
3) Ausländerbehörde verlangt ein Visum, will das normale Verfahren. Dann fliegst Du nach Marokko und beantragst das Visum für die
AE, bekommst dann hier die
AE.
Hast Du mal Asyl beantragt und die Antwort "abgelehnt, offensichtlich unbegründet" bekommen?
Ein Tipp: Je mehr Informationen über frühere Diskussionen Du hier gibst, desto eher bekommst Du konkrete Antworten. Noch muss ich überwiegend raten.