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Dänische Ehe eintragen lassen (Gelesen: 1.302 mal)
AntonioCasa
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i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: spanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dänische Ehe eintragen lassen
31.10.2019 um 12:49:59
 
Guten Tag liebe Community,

ich bin Spanier, hier in DE geboren und lebe fast mein ganzes Leben hier. Meine Frau ist aus dem Senegal und hat hier eine AE. Wir haben 1 gemeinsames Kind mit deutschem Pass.

Wir wollten hier in DE heiraten, doch wir konnten die hier geforderten Dokumente aus dem Senegal teilweise nicht aufbringen.

Deshalb haben wir vor ca. einer Woche in Dänemark geheiratet und haben 2 Urkunden erhalten, auch in deutscher Sprache.

Ich habe jetzt so viel von anderen im Internet gelesen, die massive Probleme hatten mit der Anerkennung der dänischen Ehe in DE. Eigentlich müsste es doch gar keine Anerkennung sondern einfach eine Eintragung sein, aufgrund des deutsch-dänischen Beglaubigungsabkommens?

Wir sind gerade dabei die Urkunde Beglaubigen zu lassen (Legalisation/Apostille).

Naja, die meisten Probleme scheinen die Leute beim Standesamt zu haben. In der Meldehalle soll es wohl weniger Probleme geben.

Meine Frage...

1. Wo muss ich diese Ehe jetzt melden? Reicht es aus, wenn wir zum Rathaus gehen und es dort in der Meldehalle bescheid sagen? Oder müssen wir auch zur Ausländerbehörde?

2. Ist es wirklich notwendig, die Ehe beim Standesamt in DE eintragen/anerkennen zu lassen?

3. Kann ich mit der dänischen Heiratsurkunde, ohne Eintragung beim Standesamt meine Frau bei meiner GKV mitversichern?Und kann ich meine Steuerklasse ändern?

4. Falls wir die Ehe hier beim Standesamt eintragen lassen, müssen, kann darf das Standesamt andere Dokumente anfordern (Geburtsurkunde etc)? Oder sollte ich in dem Fall einen Rechtsanwalt einschalten?

Entschuldigt die vielen Fragen, ich bin so dankbar, dass es diese Community gibt !!!  Smiley

Liebe Grüße
Anton
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 31.10.2019 um 18:03:01
 
- gelöscht -
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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AntonioCasa
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i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: spanisch
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Antwort #2 - 31.10.2019 um 19:18:06
 
Hallo Saxonicus,

schade, hätte gerne deine Antwort gelesen. Naja, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Danke  Smiley

Grüße
Anton
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 31.10.2019 um 20:08:22
 
AntonioCasa schrieb am 31.10.2019 um 12:49:59:
Wo muss ich diese Ehe jetzt melden? Reicht es aus, wenn wir zum Rathaus gehen und es dort in der Meldehalle bescheid sagen? Oder müssen wir auch zur Ausländerbehörde?


Standesamt

AntonioCasa schrieb am 31.10.2019 um 12:49:59:
Falls wir die Ehe hier beim Standesamt eintragen lassen, müssen, kann darf das Standesamt andere Dokumente anfordern (Geburtsurkunde etc)? 


Ja
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 31.10.2019 um 21:44:30
 
AntonioCasa schrieb am 31.10.2019 um 12:49:59:
1. Wo muss ich diese Ehe jetzt melden? Reicht es aus, wenn wir zum Rathaus gehen und es dort in der Meldehalle bescheid sagen?


Ja.

Zitat:
Oder müssen wir auch zur Ausländerbehörde?


Nein. Es sei denn, Deine Frau möchte eine Aufenthaltskarte beantragen.

Zitat:
2. Ist es wirklich notwendig, die Ehe beim Standesamt in DE eintragen/anerkennen zu lassen?


Nein.

Zitat:
3. Kann ich mit der dänischen Heiratsurkunde, ohne Eintragung beim Standesamt meine Frau bei meiner GKV mitversichern?


Ja.

Zitat:
Und kann ich meine Steuerklasse ändern?


Ja.

Zitat:
4. Falls wir die Ehe hier beim Standesamt eintragen lassen, müssen, kann darf das Standesamt andere Dokumente anfordern (Geburtsurkunde etc)? Oder sollte ich in dem Fall einen Rechtsanwalt einschalten?


Rechtsanwalt wäre unnötig, da er nichts daran ändern könnte.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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