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Namensänderung Deutscher mit Wohnsitz im Ausland (Gelesen: 2.378 mal)
Themen Beschreibung: hinkende Namensführung Doppelstaatler
t_maia
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29.10.2019 um 19:39:54
 
Hallo,

Bekannte von einem Bekannten ist Doppelstaatlerin, Deutsch und anderes Land mit nicht-lateinischer Schrift.

Die Dame leidet an hinkender Namensführung, ihr Name lt deutschem Recht ist X und ihr Name lt Namensrecht des anderen Landes ist Y.

Sie lebt seit frühester Kindheit in diesem anderen Land, sämtliche Unterlagen (Schulzeugnisse!) sind auf Y ausgestellt. Einzig ihr deutscher Pass lautet auf X. Nun will sie in Deutschland studieren.

Am einfachsten wäre es für sie, wenn sie noch vom Ausland aus über die dt. Botschaft ihren Namen ändern könnte, so dass ihr dt. Pass auf Y lautet.

Geht das überhaupt (§1 NamÄndG steht dem wohl entgegen)? Google ergab nur Ergebnisse zur Namensänderung bei Heirat im Ausland.

Es muss doch aber möglich sein, als im Ausland lebender deutscher Staatsbürger seinen Namen nach dt. Recht legal ändern zu können. Wenn ja, wer wäre zuständig? Bundesverwaltungsamt? Botschaft? 

Danke.
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Antwort #1 - 29.10.2019 um 20:36:39
 
Wie ist sie Deutsche geworden?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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t_maia
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Antwort #2 - 29.10.2019 um 20:57:37
 
Beide Staatsangehörigkeiten wurden durch Geburt erworben, die deutsche und die des anderen Landes. Also Doppelstaatler von Geburt an.
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Aras
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Antwort #3 - 29.10.2019 um 21:07:45
 
Und wer hat dann die Namenswahl gemacht? Die Eltern haben bei der Geburt doch einen Namen wählen müssen?

Um welche weitere Staatsangehörigkeit handelt es sich eigentlich?
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Antwort #4 - 29.10.2019 um 22:03:38
 
Ich weiß im Moment noch nicht mal, ob die Dame in Deutschland oder im Ausland geboren wurde und überhaupt je ein deutscher Wohnsitz bestand. Baujahr ist etwa 2000, sie macht gerade ihren Schulabschluss. Deutscher Elternteil ist wohl verstorben, es wurde ein Halbwaisenrente erwähnt.

https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000011562.php sagt mir nämlich, das bei Wohnsitz im Ausland: Namensänderungsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz zuletzt in Deutschland hatte für die Namensänderung zuständig ist.

(Ich finde es ehrlich gesagt auch nicht wichtig, wer die hinkende Namensführung zu verantworten hat. Frage ist war ja nur, wie kann ein Auslandsdeutscher seinen Namen nach dt. Recht ändern, wenn die sonstigen Vorraussetzungen wie "wichtiger Grund" vorhanden sind.)

Es ist kein Staat, in dem Dtld. die Namensänderung anerkennt. (Die Regelung hatte ich schon gefunden.)
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Antwort #5 - 30.10.2019 um 11:42:44
 
Meine Frage zielte auch nicht darauf, wer das zu verantworten habe oder nicht sondern ob eine wirksame deutsche Namenserklärung vorliegt oder eben nicht. Weil davon hängt es ab ob eine einfache Namenserklärung ausreichen könnte oder eben eine aufwändige  behördliche Namensänderung notwendig ist. Auch ob überhaupt ein deutsches Familienbuch oder deutsche Geburtsurkunde vorliegt.

Mit den wenigen Informationen kann man keine ernsthaften Hinweise geben.

Ich empfehle daher einen Anwalt aufzusuchen oder gleich eine behördliche Namensänderung anzustoßen.

Zuständig ist wahrscheinlich bei fehlendem früheren Inlands-Wohnsitz entweder das Standesamt I in Berlin oder das BVA in Köln.

Viel Erfolg für die Zukunft.
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Antwort #6 - 30.10.2019 um 13:13:10
 
Habe nachgehakt. Die Dame ist in D geboren. Vater war Jordanier, der unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurde.

Bei der Einbürgerung hat er eine Namenserklärung abgegeben, sein Name wurde geändert und diesen Namen (und seine beiden Staatsbürgerschaften) hat dann natürlich auch sein Kind bekommen.

Dummerweise erkennt Jordanien diese Namensänderung nicht an (logisch, warum auch) und die Dame hat in Jordanien den (unveränderten, nicht eingedeutschten) alten Familiennamen.

Das gibt jetzt Ärger mit der Deutschen Rentenversicherung. So lange die Dame noch in der Ausbildung ist, hätte sie eigentlich Anspruch auf Halbwaisenrente. Leider lauten ihre Schulzeugnisse und andere Ausbildungsnachweise aus Jordanien auf ihren Namen nach jord. Recht, so dass die Rentenversicherung meint, dass wäre nicht sie. Deshalb wird die Halbwaisenrente nicht weiter gezahlt.  Ärgerlich

Positiv ist, das mal ein dt. Wohnsitz vorgelegen haben muss, damit wäre die Zuständigkeit geklärt.
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