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Arbeitserlaubnis vor abgeschlossenem Studium (Gelesen: 998 mal)
sparious
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Koreanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis vor abgeschlossenem Studium
22.10.2019 um 02:30:36
 
Hallo liebe Leute,

ist es gestattet, ohne abgeschlossenes Studium eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Erwerbstätigkeit zu erhalten? Ich bin mittendrin in meinem Ingenieurstudium und habe ein vollzeitiges Stellenangebot bekommen nach einem freiwilligen Praktikum. Ich würde gern berufstätig sein, damit ich mich evtl. etwas zügiger einbürgern lassen könnte. Nur eine offiziell abgeschlossene Qualifikation zur Zeit habe ich mein Abitur Durchgedreht
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.10.2019 um 05:40:19
 
Staatsangehörigen der Republik Korea kann grundsätzlich die Zustimmung zu jeder Beschäftigung erteilt werden, sofern sich kein bevorrechtigter Arbeitnehmer findet (§ 26 Abs. 1 BeschV ). Dein zukünftiger Arbeitgeber soll sich da informieren.
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sparious
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Koreanisch
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Antwort #2 - 29.10.2019 um 08:45:18
 
Zitat:
Staatsangehörigen der Republik Korea kann grundsätzlich die Zustimmung zu jeder Beschäftigung erteilt werden, sofern sich kein bevorrechtigter Arbeitnehmer findet (§ 26 Abs. 1 BeschV ). Dein zukünftiger Arbeitgeber soll sich da informieren.


Vielen Dank für die Antwort.
Laut meiner ABH darf ich nirgendswo arbeiten ohne das Studium abzuschließen, da ich ohne Abschluss "nur" ein Facharbeiter sei und man in DE genug davon habe.
Soll ich woanders eine andere Information erhalten haben, dann soll ich dahin in die Stadt ziehen und dort die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Das waren die Aussagen vom Sachbearbeiter. Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich machen soll, wirklich in die andere Stadt ziehen und fragen? Keine Ahnung wer jetzt Recht hat.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.10.2019 um 19:10:41
 
Die Aussage der ABH steht nicht im Widerspruch zu der von mir dargestellten Rechtslage. Ohne Hochschulabschluss wird man dir die Erlaubnis nur dann erteilen, wenn es auf dem Arbeitsmarkt sonst keine geeigneten Personen gibt (Vorrangprüfung).

Die Rechtslage wird sich bei einem Umzug in eine andere Stadt nicht ändern, allenfalls ist die Situation auf dem dortigen Arbeitsmarkt günstiger.
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