Hallo an alle,
ich habe vor einiger Zeit von folgendem Fall erfahren und würde gerne eure Meinung dazu hören.
Eine Familie (Vater, Mutter, 2 Kinder) möchte nach Deutschland auswandern. Alle Beteiligten stammen aus einem der privilegierten Länder, benötigen also kein Visum zur Einreise und können eine
AE direkt bei der zuständigen
ABH beantragen.
Der Vater gründet eine GmbH. Er ist der alleinige Gesellschafter, seine Frau die alleinige Geschäftsführerin.
Der eigentliche Weg wäre ja, der Vater stellt einen Antrag auf
AE zur selbständigen Tätigkeit. Es müsste dann auch ein Businessplan erstellt und abgegeben werden. Der Rest der Familie stellt einen Antrag auf
FZF.
Dieser Weg scheint den meisten wohl zu aufwendig, da umfangreiche Unterlagen benötigt und Prüfungen durchgeführt werden.
Tatsächliches Vorgehen der Familie: Das Ehepaar „schenkt“ sich quasi gegenseitig die
AE.
Der Vater gibt seiner Ehefrau einen Arbeitsvertrag als Geschäftsführerin.
Sie stellt einen Antrag auf
AE zur Beschäftigung. Sie erhält die
AE.
Der Vater und die Kinder beantragen die
FZF.
Die ganze Familie ist innerhalb eines Monats im Besitz der
AE.
Man hat also den Prozess mit Businessplan bewusst komplett umgangen.
Ist diese „Methode“ legitim? Ist das nicht ein Erschleichen des ATs?
Was wäre die Konsequenz, wenn dies der zuständigen
ABH bekannt werden würde?
Sämtliche Anfragen (auch für eine entgeltliche Beratung zu dem Thema) an Fachanwälte für Ausländerrecht blieben unbeantwortet bzw. wenn eine Antwort kam, wurde die Frage komplett ignoriert.