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Abschiebung meiner Freundin durch Ehe verhindern (Gelesen: 10.869 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 19.10.2019 um 15:26:58
 
reinhard schrieb am 19.10.2019 um 12:13:06:
Das ist (zum Glück) falsch. Eine Angeklagte muss die Vorwürfe immer verstehen können, insofern müssen Strafbefehle, Anklageschriften etc. übersetzt werden, wenn die Betreffende kein Deutsch kann.

Aber anscheinend gilt das für Deutsche noch nicht überall. Mir wurde gesagt: "Bringen Sie sich einen Dolmetscher mit oder kommen Sie wieder, wenn Sie unsere Sprache gelernt haben!"
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fab87
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Antwort #16 - 19.10.2019 um 16:12:48
 
Saxonicus schrieb am 19.10.2019 um 15:26:58:
Aber anscheinend gilt das für Deutsche noch nicht überall. Mir wurde gesagt: "Bringen Sie sich einen Dolmetscher mit oder kommen Sie wieder, wenn Sie unsere Sprache gelernt haben!"


Dann galt, dass woh scheinbar nicht dir als Deutschen sondern jemand anderem (Gattin) und tut hier rein gar nichts zur Sache.
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tigger19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #17 - 19.10.2019 um 17:04:52
 
Ich glaube eher das Unterstellungen und Vermutungen wie
"Die irrige Idee ist, durch schnelle Heirat eine Abschiebung verhindern. (dazu hätten sie früher aufstehen müssen)"
oder
"Ist sie doch selber schuld."
oder
" Ernsthaft? Dafür bezahlt ihr den?"
von Privatpersonen die offensichtlich mit Unwissen um sich werfen nicht zielfürend ist.

Da mir keinerlei Informationen wirklich weitergeholfen haben beende ich das hier.

Admin: Der User kann gelöscht werden ich halte mich auf dieser Webseite nicht weiter auf.
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fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 19.10.2019 um 17:12:02
 
tigger19 schrieb am 19.10.2019 um 17:04:52:
Ich glaube eher das Unterstellungen und Vermutungen wie
"Die irrige Idee ist, durch schnelle Heirat eine Abschiebung verhindern. (dazu hätten sie früher aufstehen müssen)"
oder
"Ist sie doch selber schuld."
oder
" Ernsthaft? Dafür bezahlt ihr den?"
von Privatpersonen die offensichtlich mit Unwissen um sich werfen nicht zielfürend ist.

Da mir keinerlei Informationen wirklich weitergeholfen haben beende ich das hier.

Admin: Der User kann gelöscht werden ich halte mich auf dieser Webseite nicht weiter auf.


Naja, du erwartest Hilfe stellst aber keine Informationen zur Verfügung. Willst du etwa nur hören was du hören willst? So kann das auch nichts werden. Die Idee durch eine schnelle Heirat die Abschiebung/Ausweisung zu verhindern ist in der Tat in dem Fall (nachdem was wir wissen) eher irrig.  Und ist sie als verurteilte Straftäterin wohl ja auch selber schuld - das sagt der rechtskräftig gewordene Strafbefehl ja schon. Ist halt schon fraglich, ob die Gesellschaft noch mehr Verbrecher braucht, gerade aus dem Ausland. Also gute Heimreise.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 19.10.2019 um 17:27:09
 
@tigger19

Ich will versichern, dass das hier nicht der normale Ton ist. Scheinbar sind wohl derzeit einige gereizt, und dafür entschuldige ich mich bei dir stellvertretend für die anderen Boardmitglieder.

Das einzige wo ich mir vorstellen könnte, dass ihr "schnell" heiraten könntet, wäre wenn die taiwanesische Botschaft in einem anderen Staat als Deutschland euch verheiraten kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mick
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Antwort #20 - 19.10.2019 um 22:42:31
 
fab87 schrieb am 19.10.2019 um 17:12:02:
Also gute Heimreise. 

Schreibpause 2 Wochen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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nixwissen
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Antwort #21 - 19.10.2019 um 23:37:08
 
Moin,

Ich habe so gereizt reagiert weil der TS überhaupt nicht auf Rückfragen reagiert hat. Abschiebung wegen 70 Tagessätzen?
Warum sollte die Heirat die Abschiebung verhindern, wenn sie eine AE hat?
Das passt alles nicht zusammen aber der TE besteht vollkommen beratungsresistent auf der Heirat.
Nebenbei soll der Strafbefehl vom Anwalt angefochten werden, weil er ihr nicht auf Chinesisch zugestellt wurde.
Irgendwann ist dann auch mal gut.

Gruß,
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Saxonicus
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Antwort #22 - 20.10.2019 um 00:15:34
 
Aras schrieb am 19.10.2019 um 17:27:09:
Das einzige wo ich mir vorstellen könnte, dass ihr "schnell" heiraten könntet, wäre wenn die taiwanesische Botschaft in einem anderen Staat als Deutschland euch verheiraten kann. 

Bist Du Dir da so sicher, dass man in einer taiwanesischen Botschaft/Konsulat Eheschließungen vornimmt? Nach meiner Kenntnis ist das in Auslandsvertretungen vieler Staaten nicht (mehr) möglich.
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nixwissen
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Antwort #23 - 20.10.2019 um 00:23:53
 
Saxonicus schrieb am 20.10.2019 um 00:15:34:
Bist Du Dir da so sicher, dass man in einer taiwanesischen Botschaft/Konsulat Eheschließungen vornimmt? Nach meiner Kenntnis ist das in Auslandsvertretungen vieler Staaten nicht (mehr) möglich.


Ähhh, es gibt vor allem so gut wie keine Botschaften oder Konsulate von Taiwan auf der Welt, da Taiwan von fast keinem Land anerkannt ist bzw. fast kein Land diplomatische Beziehungen mit der Republik China pflegt.

Gruß,
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Antwort #24 - 20.10.2019 um 00:39:21
 
nixwissen schrieb am 20.10.2019 um 00:23:53:
Ähhh, es gibt vor allem so gut wie keine Botschaften oder Konsulate von Taiwan auf der Welt,

Nun ja, die nennen sich zwar Kultur- oder Wirtschaftsbüro oder Vertretung, üben aber doch letztendlich die gleichen Funktionen aus, wie Konsulate.

Allein in Deutschland haben die vier Filialen, ebenso sind sie in den meisten anderen europäischen Ländern vertreten. Ebenso in Nord- und Südamerika.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Auslandsvertretungen_der_Republik_China

Bei der Vertretung der Bundesrepublik in Ost-Berlin bzw. der DDR-Vertretung in Bonn war das doch genau so.
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Antwort #25 - 20.10.2019 um 00:45:41
 
Saxonicus schrieb am 20.10.2019 um 00:39:21:
Nun ja, die nennen sich zwar Kultur- oder Wirtschaftsbüro oder Vertretung, üben aber doch letztendlich die gleichen Funktionen aus, wie Konsulate.

Bei der Vertretung der Bundesrepublik in Ost-Berlin bzw. der DDR-Vertretung in Bonn war das doch genau so.


Aber haben die hoheitliche Rechte wie im Heimatstaat? Ich glaube nicht, das sind doch eigentlich nur Interessenvertretungen, sozusagen inoffiziell
Bleiben die Fragen, ob eine Heirat vor der Abschiebung schützt, wenn sie schon eine AE §18 hat und warum sie überhaupt wegen 70 Tagessätzen abgeschoben werden sollte.
Diese beiden Fragen interessieren hier scheinbar niemanden.

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Antwort #26 - 20.10.2019 um 00:53:12
 
nixwissen schrieb am 20.10.2019 um 00:45:41:
Bleiben die Fragen, ob eine Heirat vor der Abschiebung schützt, wenn sie schon eine AE §18 hat und warum sie überhaupt wegen 70 Tagessätzen abgeschoben werden sollte.
Diese beiden Fragen interessieren hier scheinbar niemanden.

Doch, aber diese Fragen wurden vom TS leider nicht beantwortet.

Für mich ist es auch schwer vorstellbar, dass man sie wegen
70 Tagessätzen ausweisen und abschieben will, wovor sie nur
eine Eheschließung retten könnte?

Schließlich verfügt sie doch über einen ordentlichen AT.
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Antwort #27 - 20.10.2019 um 02:33:50
 
fab87 schrieb am 19.10.2019 um 17:12:02:
Ist halt schon fraglich, ob die Gesellschaft noch mehr Verbrecher braucht, gerade aus dem Ausland.


Gut, dann einmal ausschließlich zur Sache:
Mal abgesehen von der unterstellenden Wertung, die mit diesem Beitrag geäußert wird: Ein Verbrechen (also Tat eines "Verbrechers") zeichnet sich zwingend dadurch aus, dass die Tat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug geahndet wird und eine Geldstrafe regelmäßig nicht möglich ist. Alles andere ist ein Vergehen.
Die Dame aus Taiwan ist daher mit ihren 70 Tagessätzen ziemlich sicher kein "Verbrecher".
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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