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Abschiebung meiner Freundin durch Ehe verhindern (Gelesen: 10.866 mal)
tigger19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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16.10.2019 um 19:35:39
 
Hallo,
meine Freundin soll abgeschoben werden (Taiwan).
Wir wohnen schon seit langem zusammen und wollen daher heiraten.

Problem:
Selbst der Anwalt sagte das er die Frist nur max 2 Wochen verschieben kann.
Wir bekommen aber innerhalb von 4 Wochen keine Ehe - schonmal garnicht in Deutschland und auch nicht in Dänemark da sich zum 01.01.2019 dort die Gesetze geändert haben und die Prüfung zentral erfolgt und 2mon dauert.

Frage:
Wo können wir (ich Deutsch sie Taiwan) innerhalb von 2-4 Wochen heiraten - was so in Deutschland anerkannt wird oder zumindest eine aufschiebende Wirkung für die Ausländerbehörde in Deutschland bringt bis die Unterlagen übersetzt wurden.

Ich habe alle notwendigen dt. Unterlagen, sie hat
- Passport
- Certificate of birth (English)
- Criminal record of Taiwan (English)
- Registration proof of Taiwan (English) und Meldebescheinigung (Deutsch)
- Affidavit to single status (English)

Fällt jemand eine sehr schnelle Möglichkeit ein wie wir das noch irgendwie hin bekommen können?

Danke!
Thorsten
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.10.2019 um 19:47:52
 
Eine Möglichkeit ist immer:

1) Sie reist nach Taiwan aus, dann kann sie nicht abgeschoben werden.
2) Sie kommt wieder, wenn alles fertig vorbereitet ist. Ein Visum zum Heiraten und Hierbleiben ist kein Problem, wenn sie nicht abgeschoben wurde.

Wenn sie abgeschoben wird, wird sie für ein paar Monate oder Jahre gesperrt.

Aber eigentlich soll die Ausländerbehörde stillhalten, wenn alles vorbereitet ist und die Heirat in Kürze stattfinden wird. Vielleicht sprecht Ihr nochmal mit der Ausländerbehörde.

Es kann auch sein, dass die Frist zur Ausreise schon mehrfach verlängert wurde, die Vorgeschichte kennen wir ja nicht. Ich weiß, dass manchmal schon Dinge vorgefallen sind, die die Bereitschaft der Ausländerbehörde zum freundlichen Entgegenkommen schon sehr reduziert haben. In solchen Fällen ist manchmal die Ausreise die einzige Möglichkeit, um eine Abschiebung zu verhindern.
(Das kann zum Beispiel sein, wenn sie schon mal einen anderen Heiratskandidaten präsentiert hat, von dem Du vielleicht gar nichts weiß, über den es aber einen Zettel in der Akte gibt.)
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nixwissen
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Antwort #2 - 17.10.2019 um 01:41:25
 
Moin,

Wenn schon die Abschiebung in zwei Wochen angedroht wird, ist sie wohl jetzt schon länger nicht mehr legal in D.
Selbst wenn Ihr die Heirat irgendwie hinbekommt, wird sie damit keine AE bekommen.
Sie wird so oder so ausreisen müssen, um das Visum zur FZF von Taiwan aus zu beantragen.
Ohne die genauere Vorgeschichte kann man nicht viel mehr sagen aber ich denke, da habt Ihr schon ziemlich lange ziemlich tief geschlafen.

Gruß,
Norbert
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tigger19
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Antwort #3 - 17.10.2019 um 18:18:49
 
Die Vorgeschichte ist das sie einen Strafbefehl erhalten hat mit 70 Tagessätzen.
Von dem völligen Unsinn dieses Strafbefehls abgesehen (Asiaten sagen leider immer jaja ich wars und ich verdiene es bestraft zu werden etc. und schwupps hat sie ein Geständnis für ein völlig absurdes Verbrechen gestanden) steht diese Tat zwar nicht im Führungszeugnis (< 90 Tagessätze), aber im Bundeszentralregister und mit > 30 bzw. > 50 Tagessätzen bekommt das die Ausländerbehörde mit.

Der Anhörungsbogen kam tatsächlich erst letzte Woche, es gab vorher keine anderen Mahnungen, sie befindet sich legal in DE, hat einen Vollzeitjob usw.
Ich vermute die setzen die Frist bewusst kürzestmöglich auf 14 Tage damit die bösen Ausländer keine Chance mehr haben noch irgendwas zu bewirken.

Der Strafbefehl wird zwar angefochten, jedoch ist die Akte schon geschlossen und der lächerliche Inhalt wird bei der Ausländerbehörde auch schön ignoriert, ist ja ein anderer Fall, sie müssen das nehmen was da drin steht.


@reinhard:
Nur um das richtig zu verstehen: Wenn sie jetzt nach Taiwan fliegt ist die Anhörung und damit die Sperre nichtig da sie nicht mehr in DE ist?
Dann könnte sie ja einfach wieder herfliegen nach z.B. einem Monat, ich glaube ich verstehe da etwas falsch...?

Wenn sie abgeschoben wird hat sie eine Sperre für 3 Jahre.
Was ich noch nicht herausgefunden habe: Wenn sie abgeschoben wurde und die Heirat dann rechtskräftig wird, verkürzt sich die Sperre dann, und auf wie lange? Vielleicht gäbe es dann die Möglichkeit bei ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub für die Zeit zu nehmen damit sie nicht ihren Job verliert.
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nixwissen
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Antwort #4 - 17.10.2019 um 19:21:35
 
Moin,

Sie hat eine AE und festen Job. Was für eine AE hat sie?
Nur wegen dieser 70 Tagessätze soll sie abgeschoben werden.
Das ist die ganze Vorgeschichte? Sonst nichts?

Wie die 70 Tagessätze zustandegekommen sind hat die ABH tatsächlich so rein gar nicht zu interessieren.
Höchstens bei BTM spielt das eine Rolle aber das wohl kaum bei 70 Tagessätzen.

Unfall mit Fahrerflucht mit Alkohol im Spiel bringt ohne Personenschaden schon mehr ein.

Gruß,
Norbert
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Antwort #5 - 17.10.2019 um 22:53:35
 
reinhard schrieb am 16.10.2019 um 19:47:52:
Aber eigentlich soll die Ausländerbehörde stillhalten, wenn alles vorbereitet ist und die Heirat in Kürze stattfinden wird.

Im Prinzip ja, wenn eine schriftliche Eheanmeldung des dt. Standesamtes vorliegt, aber
sie stehen doch noch ganz am Anfang.
Die irrige Idee ist, durch schnelle Heirat eine Abschiebung verhindern. (dazu hätten sie früher aufstehen müssen)
Die Eheschließung ist ja noch gar nicht beim dt. Standesamt angemeldet, andernfallls würde der TS explizit von einer erfolgten schriftlichen Eheanmeldung mit Termin sprechen und nicht behaupten:
tigger19 schrieb am 16.10.2019 um 19:35:39:
Ich habe alle notwendigen dt. Unterlagen,

dh: er weiß vermtl. noch gar nicht, welche Unterlagen das dt. Standesamt verlangen wird und welche zusätzlichen Unterlagen das OLG zur Befreiung vom EFZ aus Taiwan noch fordert, zB https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgeric...
Dh: bis zu einer dt. Eheschließung könnten noch eine Wochen oder gar Monate vergehen.
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« Zuletzt geändert: 17.10.2019 um 23:08:57 von HeFi »  
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Antwort #6 - 17.10.2019 um 23:04:59
 
Moin,

Wenn sie jetzt eine AE hat und arbeitet (nach dem Studium in D, denke ich), würde sie dann nicht mehr abgeschoben? Selbst wenn man die Heirat hinbekommt?
Wird man mit einer AE nach §18 (als Beispiel) mit 70 Tagessätzen abgeschoben?

tigger19 schrieb am 17.10.2019 um 18:18:49:
Der Strafbefehl wird zwar angefochten, jedoch ist die Akte schon geschlossen


Das bedeutet was? Ist der Strafbefehl rechtskräftig oder nicht? Wenn ja, kann er nicht mehr angefochten werden. Wenn nein, dann ist die Akte nicht geschlossen und auch noch nichts eingetragen.

Da passt so Vieles nicht zusammen.

Ausreise: Wenn sie ausreist, wird es keine Einreisesperre geben. Bei der Beantragung eines Visums zur FZF ploppt die Vorgeschichte aber doch wieder auf. Wenn sie visumsfrei einreisen will kommt das bei der Einreise.
Was jetzt für eine Abschiebung langt, wird dann auch bei der visumsfreien Einreise oder der FZF zum Problem.

Gruß,
Norbert
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Antwort #7 - 18.10.2019 um 11:11:32
 
nixwissen schrieb am 17.10.2019 um 23:04:59:
Wenn sie jetzt eine AE hat ...
Hat sie aber nicht, zumindest hat der TS nicht davon berichtet.

tigger19 schrieb am 16.10.2019 um 19:35:39:
Frage:
Wo können wir (ich Deutsch sie Taiwan) innerhalb von 2-4 Wochen heiraten

Nirgentwo

nixwissen schrieb am 17.10.2019 um 23:04:59:
Selbst wenn man die Heirat hinbekommt?

bekommt sie in DE keine AE und muß idR trotzdem ausreisen, um das reguläre Visa-Verfahren zu durchlaufen.

Vernünftigste Lösung:
1. beim dt. Standesamt Liste der erforderlichen Unterlagen holen und Eheanmeldung beantragen,
2. freiwillig ausreisen möglichst mit GÜB von der ABH, ggf mit Vorabzustimmung zum FzF-Visum, wenn schriftliche Eheanmeldung schon vorliegt
(die Abschiebung mit folgender Einreisesperre kann nur durch rechtzeitige freiwillige Ausreise verhindert werden),
3. im Herkunftsland FzF-Visum zu Eheschließung mit schriftlicher Eheanmeldung beantragen,
4. Einreisen, heiraten und dann AT beantragen.


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Antwort #8 - 18.10.2019 um 11:29:33
 
tigger19 schrieb am 17.10.2019 um 18:18:49:
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Wie sollte das gehen ohne AE?
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Antwort #9 - 18.10.2019 um 16:26:23
 
Ein paar Antworten:

Sie hat eine gültige Aufenthaltserlauhnis nach §18 Abs 4 Satz 1.

Zu den 70 Tagessätzen:
Die Akte ist geschlossen d.h. das Urteil rechtskräftig und die Tagessätze bezahlt. Der Anwalt versucht dennoch den Fall erneut zu öffnen da die Unterlagen ihr z.B. nicht in ihrer Landessprache zugegangen sind. Außerdem stellt sich die Verurteilte nicht als eine Person dar die des Deutschen mächtig ist und ohne Übersetzer (der nicht hinzugezogen wurde) verstanden hat was sie da eigentlich gestanden hat.
Zunächst muss aber von einem rechtsgültigen Strafbefehl ausgegangen werden und wie schon erkannt wurde interessiert sich die Ausländerbehörde nicht für den Inhalt des Strafbefehls.

Wie ich heute informiert wurde ist eine Abschiebung nicht mit einer Ausweisung zu verwechseln, es gibt hier wohl keine Möglichkeit durch freiwillige Ausreise eine Sperre zu verhindern.

Die Eheschließung ist in Deutschland noch nicht angemeldet, es fehlen Unterlagen und diese werden auch nicht mehr rechtzeitig fertig übersetzt werden.

Eine Heirat in Dänemark scheint derzeit sinnvoller zu sein da die Behörden dort fähig sind Englisch zu lesen. Nach Rückmeldung einer Heiratsagentur dauert die Prüfung dort normalerweise nur zwei-drei Wochen. Die Ehe wird in Deutschland wohl einfach so anerkannt, jedenfalls ist das die Aussage der (dänischen) Heiratsagentur, so das keine weitere Zeit vergeht.
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Antwort #10 - 18.10.2019 um 16:55:49
 
tigger19 schrieb am 18.10.2019 um 16:26:23:
Außerdem stellt sich die Verurteilte nicht als eine Person dar die des Deutschen mächtig ist und ohne Übersetzer (der nicht hinzugezogen wurde) verstanden hat was sie da eigentlich gestanden hat.


Ist sie doch selber schuld. Sie hätte halt jemand um eine Übersetzung fragen müssen. Für eine Übersetzung eines Strafbefehls ist der Staat nicht verantwortlich.
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Antwort #11 - 18.10.2019 um 18:32:58
 
Moin,

Ich verstehe immer noch nicht, warum sie wegen 70 Tagessätzen abgeschoben werden sollte. Was zum Teufel soll sie denn nun laut Strafbefehl angestellt haben?

Hat die ABH denn auch bestätigt, daß sie nicht abgeschoben wird, wenn sie verheiratet ist?

Der Anwalt will das anfechten, weil der Strafbefehl ihr nicht auf Chinesisch zugestellt wurde? Ernsthaft? Dafür bezahlt ihr den?
Ausserdem: Wo sollte denn ein Dolmetscher hinzugezogen werden? Beim Strafbefehl gab es kein mündliches Verfahren.

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Antwort #12 - 19.10.2019 um 01:04:31
 
tigger19 schrieb am 18.10.2019 um 16:26:23:
Der Anwalt versucht dennoch den Fall erneut zu öffnen da die Unterlagen ihr z.B. nicht in ihrer Landessprache zugegangen sind.

Gerichts- und Amtssprache ist in Deutschland, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt, immer noch Deutsch. Wenn sie kein Deutsch versteht, dann muss sie sich eben um jemanden kümmern, der ihr das übersetzt.
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Antwort #13 - 19.10.2019 um 10:30:20
 
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Antwort #14 - 19.10.2019 um 12:13:06
 
Saxonicus schrieb am 19.10.2019 um 01:04:31:
Gerichts- und Amtssprache ist in Deutschland, zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt, immer noch Deutsch. Wenn sie kein Deutsch versteht, dann muss sie sich eben um jemanden kümmern, der ihr das übersetzt.


Das ist (zum Glück) falsch. Eine Angeklagte muss die Vorwürfe immer verstehen können, insofern müssen Strafbefehle, Anklageschriften etc. übersetzt werden, wenn die Betreffende kein Deutsch kann.

Vielleicht dachte die Anklagebehörde, dass eine Studentin nach enigen Jahren in Deutschland die Sprache beherrscht, sonst hätte sie sich auch melden müssen.

Leider ist die Darstellung des Sachverhaltes immer noch so lückenhaft, dass sichere Antworten an den Themenstarter kaum möglich sind, sondern es alles spekulativ bleiben muss.

@tigger19: Wenn Du klare Antworten willst, musst Du erst den Sachverhalt darstellen. Dabei ist es sinnvoll, auf Deine Bemerkungen über "Asiaten", "böse Ausländer" oder auch "lächerliche Inhalte" von Strafbefehlen zu verzichten, sondern die Fakten etwas übersichtlicher als bisher darzustellen.
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