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Ablauf Studentenvisum/90 Tage Visumfreiheit (Gelesen: 991 mal)
Vali1990
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: mazedonisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablauf Studentenvisum/90 Tage Visumfreiheit
11.10.2019 um 10:19:55
 
Ich bin mazedonische Staatsangehörige und bin im Oktober 2018 mit einem Studentenvisum nach Deutschland eingereist. Am 30.09.2019 ist mein Studentenvisum abgelaufen. Als mazedonische Staatsangehörige kann ich mich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten. Ich bin davon ausgegangen, dass sich diese 90 Tage nahtlos an das Ende meines Studentenvisums anschließen können. Allerdings habe ich nun gelesen, dass ich aus der EU hätte ausreisen und wieder einreisen müssen. Jetzt habe ich große Angst, dass ich mich damit illegal in Deutschland aufhalte. Welche Möglichkeiten habe ich nun noch?

Edit: Ich bin zuletzt am 19. September 2019 von Mazedonien in die EU eingereist.
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dgstein
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Quod non est in actis
non est in mundo


Beiträge: 291

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.10.2019 um 12:14:17
 
Hallo Vali1990,

da dein Aufenthaltstitel schon abgelaufen ist, kannst du eigentlich gar nichts mehr machen, denn jeglicher Antrag würde keine Fiktionswirkung mehr entfalten.

Neben der Ausreise wäre ggf. eine Möglichkeit, sich schnellstmöglich mit der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen und zu fragen, ob die Fiktionswirkung angeordnet und eine AE nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG erteilt werden könnte.

Bei Ausländern, deren Aufenthaltstitel abgelaufen ist, und die sich - etwa nach einem Studium - weitere drei Monate im Bundesgebiet und/oder einem anderen Schengenstaat aufhalten wollen, ohne eine Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen, könnte die Erteilung einer solchen AE in Betracht kommen. Wichtig ist, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, Krankenversicherungsschutz besteht und dass du deine tatsächliche Ausreisebereitschaft nachweist (z.B. durch Flugtickets).

Viele Grüße

dgstein
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Quod non est in actis non est in mundo
 
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Vali1990
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: mazedonisch
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Antwort #2 - 11.10.2019 um 12:33:41
 
Vielen Dank für deine Antwort. Besteht die Möglichkeit ein Arbeitsvisum zu beantragen? Ich habe vor kurzem einen Arbeitsvertrag in Deutschland unterschrieben.
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fab87
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i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 11.10.2019 um 13:07:29
 
Genau wie bei deinem vorherigen AT würde es sich wohl nicht um ein Visum sondern um eine Aufenthaltserlaubnis handeln. Beide Dinge sind verschieden.

Es wäre einfacher gewesen eine AE zur Arbeitsplatzsuche noch während der Gültigkeit der letzten AE zu beantragen.

Du bist jetzt aber erst einmal ausreisepflichtig und soltest das baldmöglichst tun. An besten bei der ABH wegen einer Grenzübertrittsbescheinigung vorsprechen. Mit Ausreise, VIsumsverfahren etc. könnte der baldige Stellenantritt schwierig werden.


@dgstein wäre doch gar nicht nötig gewesen; Ausreise hätte halt nur rechtzeitig erfolgen müssen und dann nach ABlauf eine visafreie Einreise. Ist halt jetzt zu spät. -> Außer die ABH läßt sich auf deine Fiktionswirkungidee ein. Aber da hilft nur Vorsprache. Wenn es nicht klappt halt GÜB.
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