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Änderung des StaG (Gelesen: 5.832 mal)
Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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09.10.2019 um 10:41:14
 
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutscher-pass-kann-aberkannt-w...

Tja, Polygamisten müssen sich von ihren Frauen scheiden lassen, damit diese eingebürgert werden können. Ob das mit der Achtung von Familie und Ehe vereinbar ist Durchgedreht
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.10.2019 um 13:45:49
 
Aras schrieb am 09.10.2019 um 10:41:14:
Tja, Polygamisten müssen sich von ihren Frauen scheiden lassen, damit diese eingebürgert werden können. Ob das mit der Achtung von Familie und Ehe vereinbar ist 

Das schadet aber auch langfristig der Population; schon jetzt klagt die Rentenversicherung über abnehmende Zahl der Renten-Beitragszahler
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knuffel-de  
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 09.10.2019 um 13:52:43
 
§ 17 StaG https://www.buzer.de/gesetz/4560/a63205.htm
Zitat:
(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren
...
5.
durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 28),

§ 28 StaG https://www.buzer.de/gesetz/4560/a63215.htm
Zitat:
(1) Ein Deutscher, der
1. auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt oder
2. sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt,
verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, er würde sonst staatenlos.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.10.2019 um 15:01:56
 
Ich bin gespannt, wie Behörden und Gerichte nun die "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" über die Polygamie hinaus bewerten. Es bleibt ein schwammiger Begriff.
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Toutouk
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 30.03.2020 um 22:12:04
 
Hallo Zusammen,
§35: wird eine bereits eingetretene Verjährung nach §35 Abs. 3 durch die neue Fassung (Verlängerung der Frist auf 10 Jahre) aufgehoben?
Beispiel: Einbürgerung am 31.07.2014-->fünf jährige Verjährung am 31.07.2019? Oder wird die Verjährung durch die neue Fassung erst am 31.07.2024 eintreten?
Gruß
TK
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