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ALGI und Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Universitäten (Gelesen: 3.578 mal)
engelchen+
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALGI und Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Universitäten
Antwort #15 - 16.10.2019 um 17:24:50
 
HeFi schrieb am 16.10.2019 um 13:44:59:
Wo steht das ?


§138 SGB III.

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur für Personen, die dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Agentur für Arbeit kontrolliert die Verfügbarkeit bei der Antragsprüfung. 

ALG I ist nicht so richtig geeignet, um eine Doktorarbeit fertig zu schreiben (wird aber häufig dafür gebraucht).

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tretol
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 06.12.2019 um 21:37:14
 
engelchen+ schrieb am 15.10.2019 um 16:59:03:
Ich vermute, dass Deine Sachbearbeiterin eine AE nach §20 für die Postdocstelle erteilen möchte.

Es ist aber alles nur Spekulation. Du musst erst Deine Doktorarbeit fertig schreiben und dann brauchst Du einen neuen Arbeitsvertrag.

Soweit ich weiß, darfst Du nicht mehr als 15 Stunden pro Woche an Deiner Doktorarbeit arbeiten und Du musst tatsächlich eine neue Arbeit suchen (nicht nur Doktorarbeit schreiben).

Die Nebenbestimmung bezüglich 120 Tage im Jahr soll kein Hindernis darstellen (siehe: 138.5.1.4 Nr. 6 https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-SGB-III-138
_ba015145.pdf).

Eine Sozialberatungsstelle kann vielleicht weiterhelfen.


Hallo Engelchen,
ich möchte diesen Thread reaktivieren.
Inzwischen habe ich eine Stelle an einem Forschungsinstitut gefunden. Ich kann nächstes Jahr Februar beginnen. Die Stelle ist auf 2 Jahre befristet. Kann ich am Ende dieser 2-Jahre eine NE bekommen ohne bereits einen Anschlussvertrag zu haben?
Vielen Dank
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