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Unbefristet Niederlassung Erlaubnis - viele fragen!! (Gelesen: 688 mal)
Themen Beschreibung: Pass Übertragung nicht ermöglicht.
astarwalker
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Beiträge: 11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasil-Israel
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristet Niederlassung Erlaubnis - viele fragen!!
07.10.2019 um 15:17:14
 
Hallo,
Ich entschuldige mich im voraus, das ist ein lange Post!!

Heute war ich bei der Ausländerbehörde zum Pass Übertragung meine unbefristet Niederlassung auf mein neuen Pass.
Das ganze lief ziemlich komisch vor.
Die Mitarbeiterin hat meine Papiere und Pässe mitgenommen um mit jemanden zu besprechen, kam sie nach 15 Minuten zurück und gleich im Gang gesagt :
Geben sie mir bitte ein Telefonnummer, der Sachbearbeiter ist bis nächste Woche in Urlaub und wir rufen sie zurück.
Ich muss sagen ich war ganz überrascht, würde nie von der ausländerbehörde angerufen. Die Mitarbeiterin kamm mich total unprofessionell vor (in Vergleich mit all die andere dich mich für 15 Jahre behandelt haben).
Was könnte der Grund sein warum sie die Pass Übertragung nicht sofort machen könnte? Ich hab dich ein unbefristeten Niederlassung.
Ich möchte dazu welche Punkte zu Hintergrund geben.
1) hab in Deutschland gesetzlich mich für 15 Jahre aufgehalten, mit Job und auch der Einbürgerung Test bestanden ( der Einbürgerung doch noch nicht angefangen)
2) in 2013 musste ich wegen ein Pflege Bedarf in meine Familie nach Ausland reisen. Erhielt ich VOR meine Abreise eine Brief von gleichen Ausländerbehörde das nein Niederlassungserlaubnis erlischt NICHT auch wenn ich länger als einem Jahr oder mehr  in Ausland aufhalten sollte.
3)In 2015 hab mich angemeldet und jetzt in 10/2019 wieder angemeldet.
4) in all die Jahre war ich einmal in Jahr, manchmal zweimal in Deutschland.
5)vor einem Monat hab schon versucht der Übertragung, dann hat mich ein anderer Mitarbeiter, der viel professionelle war, der mich sagte " gut das die diese Brief hatten, sonst würden sie ihre Niederlassung verlieren bei dir ein längeres Aufenthalt in Ausland". Damals sagte er ich sollte bei wieder Einreise nochmal hinkommen und mein Anmeldung von Rathaus mitbringen. Gab mir auch ein Brief das ich dann ohne Wartezeit reinkommen kann.
6)in der Gespräch heute mit die Mitarbeiterin, hat sie gemeint das sie nicht weiß ob das Brief überhaupt gültig wäre (!!??)hat die aber sich so schweigend verhalten als wäre was.
7) ich hab sie nochmals darauf angesprochen, ob sie mich bitte erklären könnte was war der Problem...und ob ich überhaupt der Übertragung in der Tat durchführen könnte. Ihre Antwort war " ja das könnten sie schon, allerdings muss man erstmal das ganze klären" ...was mich sehr verunsichert hat...da ich auf keinen Fall mein Niederlassung verlieren möchte.
8) ich bin diesmal in D bis der 14.10 dann fliege ich wieder. Ach Ausland wo ich Arbeitsaufträge bis zum 16.12 habe.
Jetzt, würde ich mich auf ihre Antworten sehr bedanken. Was könnte der Problem hier sein? Darf ich der vorherigen Mitarbeiter anrufen und im zu befragen was damit der Problem sei? Als ich Einreise zeige ich immer beide Pässe, der abgelaufenen mit der Aufenthaltstitel und der neuen. Darf ich es weiter so machen?
Vielen Dank im voraus für ihre fachliche  Antworten!
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.10.2019 um 17:44:50
 
Wenn die Voraussetzungen für ein Nichterlöschen einer NE nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 vorliegen, dann ist das so. Unabhängig von irgendwelchen Bescheinigungen, Briefen usw. usf.

Ebenso wie das Erlöschen nach kraft Gesetzes eintritt und nicht als Folge irgendeines Behörden-Handelns.

Wenn Du seit Deiner Ausreise nicht wieder Wohnsitz in DEU genommen hast, hat sich daran auch nichts geändert, denn der mögliche Erlöschenszeitpunkt ist ja vorbei.

Deine offenbar unnötigen Anmeldungen können jedoch zu Fragen führen, die auch ein hochprofessioneller Mitarbeiter nicht einfach "aus dem Ärmel" beantworten kann.

Abwarten und Tee trinken! - wäre mein Rat.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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