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Sollten wir einen nicht legitimen Blue Card-Mitarbeiter melden? (Gelesen: 1.038 mal)
123gadugadu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Latino
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sollten wir einen nicht legitimen Blue Card-Mitarbeiter melden?
07.10.2019 um 12:15:18
 
Mein Freund, der in einer Logistikfirma arbeitet.  er hat seinen bachelor aus deutschland gemacht.  Er hat mir ein Problem erzählt.  Er ist sehr besorgt, dass in seiner Firma etwas passiert.  Er sagte, so viele pakistanische Leute bekämen eine blaue Karte und arbeiteten als regular arbeiter, wie Kartonherstellung, Kommissionieren, Schließen der Kartons, Putzen, diese Art von Arbeit im Lager.  sie bekamen jedoch trotzdem eine blaue Karte von der Firma.  was in deutschland eigentlich nicht legal ist.  Keiner von ihnen hat einen deutschen Abschluss.  Sie alle haben ihren Abschluss in Pakistan.  Sie erhalten ihr Gehalt und geben einen Teil davon an den Eigentümer zurück.  da der besitzer ihnen nicht das volle gehalt für die blaue karte zahlt, sind sie ingenieure nur in den papieren, nicht im wirklichen leben.  Nach deutschem Recht ist das eigentlich illegal, soweit ich weiß.  Eine Person muss einen verwandten Beruf gemäß ihrem Abschluss ausüben, um eine blaue Karte zu erhalten.

Jetzt ist mein Freund wirklich sehr besorgt und arbeitet für diese Firma.  da es illegale Aktivitäten gibt.  Auch Flüchtlinge arbeiten dort nacht sicht.  das ist auch illegal.  er ist besorgt, aus all diesen Gründen könnte er auch in Schwierigkeiten geraten, wenn etwas in der Zukunft passiert.  Sollte er sich bei der Behörde melden?  wenn ja, wo ?  Polizei ?  Gibt es eine Einwanderungspolizei, in der diese sensiblen Informationen gespeichert werden?  er will nicht einbeziehen.  melde einfach all diese illegalen Aktivitäten.  irgendwelche Vorschläge.  ??
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 07.10.2019 um 12:41:30
 
Er kann es der ABH, der Polizei (jegliche Dienststelle) oder bezüglich der Beschäftigungsmodalitäten auch dem Zoll melden. Er muss sich nicht selbst belasten so etwas im Raum steht. Geht auch anonym etwa per Brief; sollte halt nur stimmen bzw. dem besten Wissen entsprechen.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.10.2019 um 17:59:48
 
Die beste Adresse für eine Darlegung eines solchen Verdachtsfalles ist die Polizei (direkt bei der Kriminalpolizei der Landespolizei) oder der Zoll (Abteilung "Finanzkontrolle Schwarzarbeit").

Und zwar aus folgendem Grund: Die Polizei / Zoll muss den Sachverhalt ermitteln wegen des gesetzlich festgelegten Legalitätsprinzips, die ABH muss nicht (und würde den Vorgang im Idealfall sowieso nur an die Polizei weiterleiten).
Erschwerend kommt hinzu, dass bei einem solchen Sachverhalt zumindest nicht ausgeschlossen zu sein scheint, dass ein / mehrere Mitarbeiter der ABH in irgendeiner Form involviert sind.

Man kann sowohl anonym Anzeige erstatten, als auch die Ermittlungsbehörden veranlassen, dass die Personalien des Anzeigenerstatters nicht offengelegt werden.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Petersburger
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Antwort #3 - 07.10.2019 um 19:26:48
 
T.P.2013 schrieb am 07.10.2019 um 17:59:48:
Erschwerend kommt hinzu, dass bei einem solchen Sachverhalt zumindest nicht ausgeschlossen zu sein scheint, dass ein / mehrere Mitarbeiter der ABH in irgendeiner Form involviert sind.

Dafür sehe ich aus dem Startbeitrag keinen Anhaltspunkt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 08.10.2019 um 05:57:18
 
Nein, ich konkret auch nicht, obwohl mich schon wundern würde, weshalb die Vergabe von BC offensichtlich derartig nachlässig geprüft wird / wurde.
Ist aber auch nicht wirklich erheblich, denn:
Da eine Verstrickung zumindest nicht völlig undenkbar ist, würde ich mich mit einer Anzeige an die für die Aufklärung von Straftaten zuständige Institution wenden, anstatt an einen der Beteiligten des Vorgangs.
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