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Einbürgerung nach Haftverurteilung und Abschiebung ? (Gelesen: 683 mal)
ABCkrimo
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Beiträge: 11

Frankfurt, Germany
Frankfurt
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marrokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach Haftverurteilung und Abschiebung ?
04.10.2019 um 22:55:49
 
Guten Abend an alle hier erst mal

Zu mir ich bin in Deutschland geboren hab das Gesetz leider als Jugendlicher nicht so ernst genommen und mir so mein Leben schwerer gemacht als es eigentlich hätte sein sollen
Also ich bin 2008 zu einer 3 1/2 jährigen Haftstrafe verurteilt wurden die Ich Komplet verbüßt habe wurde dann 2011 Abgeschoben und Anfang 2014 durch die Familienzusammenführung wieder in die BRD gereist
Jetzt meine Frage ab wann könnte ich die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen ?
Ich hab die niederlassungserklärung erhalten da meine Frau Vollzeit Berufstätig ist und ich Selbstständig bin und nicht beim Amt sind
Wovon hängt es jetzt ab ?
Wo könnte ich mehr erfahren oder was für Richtwerte gibt es ?
Mein Führungszeugnis müsste auch wieder sauber sein
Vielen Dank fur jede Antwort
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach Haftverurteilung und Abschiebung ?
Antwort #1 - 04.10.2019 um 23:44:26
 
Es gelten die Tilgungsfristen des § 46 BZRG (https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html ). In deinem Fall wäre eine Einbürgerung wohl erst 2023 möglich - außer es liegt hier eine frühere Frist vor. Das kannst du aber anhand des § 46 klären.
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