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Leben in Luxemburg mit deutschem Aufenthaltstitel (Gelesen: 830 mal)
Noah Sarius
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Leben in Luxemburg mit deutschem Aufenthaltstitel
02.10.2019 um 16:00:42
 
Hallo Guten Tag:
Eine Frage:
Ich habe seit 2005 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2. davor war ich Student, ich bin ein Nicht-EU-Bürger, konnte mich nicht um die Behördensachen kümmern, wegen Zwischenfälle mit Behörden muss ich sie meiden, daher, sonst wäre vielleicht der Aufenthalt verfestigt worden, so viel zu Geschichte.
Fakt ist heute, dass ich diesen oben genannten Aufenthaltstitel habe.
Kann ich mit diesem Aufenthaltstiel in Luxemburg leben und sofort auch Zugang zu Sozialleistungen erhalten?
Ich bin erkrankt und befinde mich hier bereits in der Behandlung.
Ich möchte für einige Zeit nach Luxemburg, das könnten 6 bis 10 Monate oder 1 Jahr werden und würde mich auch dort in Behandlung eines Neurologen oder Psychiaters begeben müssen.

Es ist, dass man in Luxemburg als Nicht –EU – Ausländer in den ersten drei Monaten keinen Zugang zu Sozialleistungen hat.
Kann ein Arzt hier etwas tun?

Und kann ich mit dem deutschen Aufenthaltstitel dort in Luxemburg alle Rechte und Pflichten dieses Aufenthaltstitels haben?
Vielen dank.
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fab87
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i4a rocks!


Beiträge: 398

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 02.10.2019 um 16:44:49
 
Nein. Kannst du mit diesem AT nicht. Ein etwaiger LU AT könnte nur nach den dortigen Gesetzen erteilt werden. Ein Arzt wird dort wohl auch kaum erreichen können, dass der LU Steuerzahler für dich mit Transferleistungen aufkommt. Das Interesse des Staates an dieser Art der Einwanderung wird wohl auch dort eher begrenzt sein. Auch glaube ich kaum, dass du "Behörden meiden musstest" aufgrund von Zwischenfällen, ich erinnere mich da auch an deine vorherigen Beiträge und erstellten Themen.
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Noah Sarius
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.10.2019 um 16:52:14
 
das ist hier eine neue Frage hat mit anderen themen nichts zu tun.

Was Sie "glauben" oder sich "erinnern", behalten Sie für sich.

Der Steuerzahler kommt hier für mich auf, das ist richtig und war nie gewollt, aber es ist vollkommen richtig und in Ordnung.
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.10.2019 um 22:26:27
 
Ist ja auch egal, wie ausgeprägt Deine Anspruchshaltung ist oder nicht.
Du hast zwei Fragen gestellt, die Dir beantwortet wurden.
Gerne noch einmal, aber kürzer:

Noah Sarius schrieb am 02.10.2019 um 16:00:42:
Kann ein Arzt hier etwas tun?


Nicht auf Dauer, nur für die Zeit der akuten Behandlung. Also "nein" im Sinne Deiner Fragestellung.

Zitat:
Und kann ich mit dem deutschen Aufenthaltstitel dort in Luxemburg alle Rechte und Pflichten dieses Aufenthaltstitels haben?


Nein.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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