Ich habe gerade auf der HP der Botschaft von Bogota den Antrag für Sprachkurs + anschließende Ausbildung ohne Ausreise gefunden.
Laut dem Aktuellen Aufenthaltsgesetz gibt es das gar nicht, in der neuen Fassung ist diese Kombination möglich. Ich dachte jedoch diese ist erst ab dem 01.03.2020 gültig. Liege ich falsch, und ist das schon jetzt gültig ?
Ach ja die Botschaft Bogota gibt explizit an dass sie keine Telefonischen Fragen zu Visas wünscht. Von daher kann man höchstens in der zuständigen
ABH anfragen wie sie auf einen solchen Antrag reagieren würden, aber schlussendlich entscheiden ja beide.
Evtl. war die Botschaft vorschnell hat die Formulare schon angepasst, obwohl es noch gar nicht umsetzbar ist. Meine Überlegung ist mit einem Studi/Ausbildungs Visa Antrag noch nach dem 01.03.20 zu warten, weil die neuen Richtlinien viel mehr Spielraum hergeben. Aus einem Studi Visum ist der Wechsel in Arbeit bzw. Ausbildung möglich. Sogar aus einem Studienbewerber Aufenthaltstitel ist der Wechsel in Beschäftigung oder Ausbildung eine "kann" Option.
Wie würde es sich Verhalten wenn man jetzt nach "altem" Aufenthaltsgesetz ein Sprachkurs + Studi Visum bekommt, dann aber nach dem 01.03.20 probiert aus diesem Aufenthaltstitel eine Ausbildungs oder Beschäftigungserlaubnis zu bekommen, was nach neuer Regelung eine "kann" Option ist.
Ich vermute wenn der Wechsel nach dem 01.03. beantragt wird wird auch neues Recht gelten, oder sind solche Bedingungen auch auf der Aufenthaltserlaubnis eingetragen ?
Es wäre ja ziemlich ärgerlich wenn man jetzt Anträge stellt, die aktuell abgelehnt werden, in einem halben Jahr aber akzeptiert werden. Vermutlich wird es nicht positiv gewertet den gleichen Antrag 2x in einem halben Jahr zu stellen.