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Einladung ohne Verpflichtungserklärung (Gelesen: 1.246 mal)
Themen Beschreibung: Einladung ohne Verpflichtungserklärung
seci
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladung ohne Verpflichtungserklärung
26.09.2019 um 22:43:05
 
Guten Abend,
Ich würde gern meine Cousine nach Deutschland einladen.
Einladen heißt aber keine Verpflichtungserklärung. Weil Sie schon eine guten Arbeit im Ausland hat konnte sie  damit Ihr Rückkehr Bereitschaft nachweisen.
Sie wird für die Zeit bei mir wohnen und essen usw.
Gibt es eine amtliches Dokument dafür, das sie bei der Botschaft mitnehmen kann ?
Ich kann leider für Ihr kein Verpflichtungserklärung abgeben.
Ich suche eine Alternative damit kein Hotel Buchung bei der Botschaft vorzeigen muss.
Vielen Dank
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.09.2019 um 00:32:57
 
Das nennt sich formlose Einladung.

Ist bei uns absolut üblich und kann auch auf der Website (des externen Dienstleisters) problemlos nachgelesen werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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seci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.09.2019 um 13:53:49
 
Vielen Dank
Welche Auswirkungen hat dann dieses
formlose Einladung ?
Welche Unterschiede mit VE ?
Mein Gast wird bei mir wohnen, essen usw. Ist aber keine Verpflichtung was ich beim Amt abgeben werde.
Welche Nachteile hat dann gegenüber die VE bei der Visumbeantragung ?
Danke

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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.09.2019 um 18:31:44
 
seci schrieb am 27.09.2019 um 13:53:49:
Welche Auswirkungen hat dann dieses
formlose Einladung ?


sie weist den Zweck "Besuch" für den Visumsantrag nach.

seci schrieb am 27.09.2019 um 13:53:49:
Welche Unterschiede mit VE ?

eine Positive VE ist ein Indiz, dass die finanziellen Mittel zumindest für den geplanten Aufenthalt zur Verfügung stehen. Und nimmt den VE Geber in die Prlicht, wenn er den Besucher einfach im Regen stehen lässt.

seci schrieb am 27.09.2019 um 13:53:49:
Welche Nachteile hat dann gegenüber die VE bei der Visumbeantragung ?


Ohne VE muss der Besucher selber nachweisen, dass er genügend finanzielle Mittel für die Reise und Rückreise hat.
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