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Pflicht ggü ABH nach Trennung/Scheidung (Gelesen: 4.396 mal)
lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.121
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflicht ggü ABH nach Trennung/Scheidung
Antwort #15 - 23.01.2020 um 11:38:48
 
Möglicherweise war die Polizei auch nur bei ihm um zu prüfen wo er denn nun wohnt. Das wäre nicht unüblich.
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Maliya
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pflicht ggü ABH nach Trennung/Scheidung
Antwort #16 - 25.05.2020 um 15:21:24
 
Hallo,
ein Update. Ich weiß gesichert, dass die ABH sehr schnell reagiert hatte. bereits im Nov 2019 wurde er per Brief aufgefordert, bis Ende Dezember 2019 das Land zu verlassen. Hat er nicht getan, sondern einen Anwalt eingeschaltet, der iwas mit Widerspruch gemacht hat. Anfang März wurde ihm die Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis entzogen. Anfang Mai hat er eine Duldung erhalten für die Dauer des Klageverfahrens, er darf arbeiten. Dann kam Corona. Noch vor Corona durfte er nicht mehr arbeiten, jetzt darf er wieder aber sein Chef darf ihn nicht einstellen, weil der Betrieb Kurzarbeit hat. Tja Pech iwie. Anspruch auf ALG1 hat er aber nicht, obwohl 12 Monate gearbeitet, da kein legaler Aufenthalt. Dasselbe gilt für HartzIV. Andere Arbeit findet er nicht und AsylBlG will er nicht, weil er sagt, dann kriegt er ja nie Aufenthalt....den wird er sowieso nicht kriegen, da er unqualifizierter Arbeit nachgeht/-ging....nur zur Info, falls mal einer das nachliest
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