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Mit 18 den Aufenthaltstitel verloren durch abgelaufenen russischen Reisepass (Gelesen: 6.309 mal)
Saxonicus
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Antwort #15 - 26.09.2019 um 15:20:40
 
Petersburger schrieb am 26.09.2019 um 11:35:55:
Der Petersburger versucht verzweifelt zu verstehen, wie alte Forumshasen über die Zuständigkeit von AV/RAM (Russ. Außenministerium) philosophieren, wo es um eine Apostille auf ein russisches Dokument geht.Was, in alles in der Welt, hat eine AV oder ein Außenministerium mit Apostillen zu tun?

Meine Heiratsurkunde wurde im Land der Eheschließung vom dortigen Außenministerium apostilliert und von der deutschen Vertretung legalisiert. Damit erhielt sie, zusammen mit der englischen bzw. deutschen Übersetzung, die rechtliche Anerkennung im deutschen Rechtsverkehr.

Wenn in Russland eine andere Behörde für diese Apostille zuständig sein sollte, bin ich mir ziemlich sicher, dass dies dem russischen Konsulat in München nicht unbekannt geblieben ist und sie wissen an welche Institution diese Urkunde geschickt werden muss.

Kristina B. schrieb am 26.09.2019 um 14:00:51:
Mir wurde vom Standesamt gesagt dass man die Apostille nur direkt in Russland bekommt? Das Konsulat München stellt diese nicht aus.

Das ist richtig, aber sie wissen bestimmt welche Behörde für die Apostille zuständig ist und können sie dort hin schicken.
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Antwort #16 - 26.09.2019 um 17:00:44
 
Saxonicus schrieb am 26.09.2019 um 15:20:40:
Meine Heiratsurkunde wurde im Land der Eheschließung vom dortigen Außenministerium apostilliert und von der deutschen Vertretung legalisiert.


Was vor bald 50 Jahren und in einem anderen Land und sogar auf einem anderen Erdteil war. Kannst Du Dir nicht vorstellen, dass das heutzutage anders läuft?
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Petersburger
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Antwort #17 - 26.09.2019 um 18:31:45
 
Saxonicus schrieb am 26.09.2019 um 15:20:40:
Meine Heiratsurkunde wurde im Land der Eheschließung vom dortigen Außenministerium apostilliert und von der deutschen Vertretung legalisiert.

Das Apostilleverfahren ist ein Ersatz für die Legalisation.

Damit kann Deine Aussage nicht richtig sein.

Du hast mir mal vor Jahren hier diesen Stempel gezeigt. Ich glaube per PN.
Schon damals schrieb ich Dir, dass das keine Apostille ist, die sieht anders aus.

Es ist gerade das Legalisationsverfahren, bei dem das Außenministerium eine inländische Urkunde überbeglaubigt und diese Überbeglaubigung dann von der AV des Ziel-(=Verwendungs-)Landes legalisiert wird.

Es wäre sicher nicht schädlich, das auch zur Kenntnis zu nehmen.

Saxonicus schrieb am 26.09.2019 um 15:20:40:
Das ist richtig, aber sie wissen bestimmt welche Behörde für die Apostille zuständig ist und können sie dort hin schicken.

Falsch.
Wir wissen das auch nicht bei deutschen Urkunden.
Und schon gar nicht ist es Aufgabe einer AV, Postversand zu organisieren.

Das macht der Inhaber der Urkunde selbst.
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Saxonicus
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Antwort #18 - 26.09.2019 um 19:36:03
 
Petersburger schrieb am 26.09.2019 um 18:31:45:
Wir wissen das auch nicht bei deutschen Urkunden. 

Eine Apostille ist die Überbeglaubigung einer Urkunde, welche die Echtheit einer Urkunde bestätigt die von einer nachgeordneten Behörde ausgestellt wurde.

Zitat:
Und schon gar nicht ist es Aufgabe einer AV, Postversand zu organisieren. Das macht der Inhaber der Urkunde selbst.
In meinem/unseren Fall wurde die Heiratsurkunde vom Standesamt an das deutsche Außenministerium geschickt, die es wiederum der zuständigen AV zum Einholen der Apostille und anschließender Legalisation übersandt haben.

Nach einigen Wochen bekam ich die Urkunde vom deutschen Außenministerium mit dem Stempel des dortigen Außenministeriums und dem Legalisationsvermerk der deutschen Botschaft zurückgeschickt, mit der Bitte, die Auslagen in Höhe von 20 DM auf das deutsche Konto des Mitarbeiters der Botschaft zu überweisen.

Natürlich will ich zugestehen, dass sich die Verfahren seit jener Zeit möglicherweise auch geändert haben, aber damals (1983, als wir geheiratet haben) war das eben so. Heute wird da nichts mehr legalisiert, da kommt der Vertrauensanwalt zum Zuge, das kostet dann leider etwas mehr.
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Antwort #19 - 26.09.2019 um 21:11:40
 
Saxonicus schrieb am 26.09.2019 um 19:36:03:
Eine Apostille ist die Überbeglaubigung einer Urkunde, welche die Echtheit einer Urkunde bestätigt die von einer nachgeordneten Behörde ausgestellt wurde.

Danke für die Belehrung. Ich scheine sie ja nötig zu haben.   wandhau
Liest Du eigentlich, was ich schreibe?
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Antwort #20 - 26.09.2019 um 23:53:57
 
Saxonicus schrieb am 26.09.2019 um 19:36:03:
Eine Apostille ist die Überbeglaubigung einer Urkunde, welche die Echtheit einer Urkunde bestätigt die von einer nachgeordneten Behörde ausgestellt wurde.

Das Entscheidende ist aber, daß mit der Apostille die Echtheit der Urkunde von einer Behörde des Staates bestätigt wird, durch den die Urkunde ausgestellt wurde (im Gegensatz zur Legalisierung, bei die AV des Verwendungsstaates die Echtheit bestätigt).
Die Apostille ersetzt damit die Legalisierung, sofern der ausstellende Staat als "ApostilleStaat" anerkannt ist.

Apostille- Länder      http://www.hcch.net/index_en.php?act=conventions.authorities&cid=41
Apostille-Behörden der Länder      http://www.hcch.net/index_en.php?act=authorities.listing



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Antwort #21 - 27.09.2019 um 10:57:56
 
@all... könnt ihr eure mit Beitrag #15 beginnende Privatfehde an einen anderen Schauplatz verlegen?
Diese Informationen sind für die TS nur bedingt interessant.

Danke!
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