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Mann will Mann aus Marokko heiraten? Aber wie? (Gelesen: 3.008 mal)
seele89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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19.09.2019 um 17:45:12
 
Hallo,

Ich habe selbst einen Migrationshintergrund, aber kenne mich mit Thema nicht aus.

Wie ist es, wenn ich (deutscher) einen Marokkaner aus Marokko heiraten will? Weil :
1- ist es in Marokko strafbar.
2- kann man dort nicht heiraten, weil nicht anerkannt

Wie macht man das denn? Bei der Deutschen Botschaft in Marokko am Empfang sitzen ja auch marokkanische Mitarbeiter. Wie kann man denn heiraten wenn er nicht kommen kann und wir dort nicht heiraten können?

Danke euch
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fab87
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Antwort #1 - 19.09.2019 um 18:00:18
 
VVisum zur Eheschließung in Deutschland anstatt zum Ehegattennachzug stellen.

Die Ortskräfte mögen das vielleicht missbilligen entscheiden aber nicht über die Vergabe des Visums.

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seele89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 19.09.2019 um 21:18:34
 
fab87 schrieb am 19.09.2019 um 18:00:18:
VVisum zur Eheschließung in Deutschland anstatt zum Ehegattennachzug stellen.

Die Ortskräfte mögen das vielleicht missbilligen entscheiden aber nicht über die Vergabe des Visums.



Danke dir. Heisst das also, dass die Gefahr besteht sich in einer diskriminierende Situation zu begeben, und dann kann man nichts dagegen tun weil man in Marokko ist? Eine Botschaft ist doch quasi ein Hoheitsgebiet oder?

Was ist wenn der marokkanische Mitarbeiter das ganze meldet?
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fab87
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Antwort #3 - 19.09.2019 um 22:07:47
 
seele89 schrieb am 19.09.2019 um 21:18:34:
Danke dir. Heisst das also, dass die Gefahr besteht sich in einer diskriminierende Situation zu begeben, und dann kann man nichts dagegen tun weil man in Marokko ist? Eine Botschaft ist doch quasi ein Hoheitsgebiet oder?

Was ist wenn der marokkanische Mitarbeiter das ganze meldet?


Die Botschaft ist in Marrokko aber extraterritorial. Was für folgen es hat, dass ein Mitarbeiter das potential melden würde kann ich nicht beurteilen. Ich meine aber beurteilen zu können, dass selbst wenn die Ortskraft es melden würde, es nicht zu einer (juristischen) kommen sollte, da nicht in Marokko gleichgeschlechtlich geheiratet wird. Soziale und andere Folgen mögen natürlich vorkommen.  Dazu muss gesagt werden, dass nicht homosexuelle Neigungen sondern Handlungen strafbewehrt sind. Siehe Art. 489 des dortigen code penal welcher folgendes als strafbar definiert: "les actes licencieux ou contre nature avec un individu du même sexe"
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Paulinchen
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Antwort #4 - 21.09.2019 um 08:52:30
 
Hallo, normalerweise sind die Eheschließungen, die in Marokko vollzogen werden, in Deutschland anerkannt. Sollte es bei euch, warum auch immer, nicht anerkannt sein, muss dein Verlobter einen Antrag bei der deutschen Botschaft „Eheschließung in Deutschland“ stellen. Dieser wird dann i.d.R. , sofern Lebensunterhalt und Wohnraum gesichert sind, positiv entschieden.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 21.09.2019 um 09:04:02
 
Paulinchen schrieb am 21.09.2019 um 08:52:30:
Hallo, normalerweise sind die Eheschließungen, die in Marokko vollzogen werden, in Deutschland anerkannt. 

Eine gleichgeschlechtliche Eheschließung, um die es sich hier handelt, ist in Marokko allerdings nicht möglich.

Zitat:
Sollte es bei euch, warum auch immer, nicht anerkannt sein, muss dein Verlobter einen Antrag bei der deutschen Botschaft „Eheschließung in Deutschland“ stellen. Dieser wird dann i.d.R. , sofern Lebensunterhalt und Wohnraum gesichert sind, positiv entschieden.

Hier handelt es sich aber um einen deutschen Staatsangehörigen und da spielt die Sicherung des Lebensunterhalts beim Zuzug des ausländischen Ehepartners keine Rolle.
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DerRalf
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Antwort #6 - 21.09.2019 um 10:17:01
 
Saxonicus schrieb am 21.09.2019 um 09:04:02:
Hier handelt es sich aber um einen deutschen Staatsangehörigen und da spielt die Sicherung des Lebensunterhalts beim Zuzug des ausländischen Ehepartners keine Rolle.

Dazu müssen sie erstmal verheiratet sein und bis zur erfolgten Eheschließung spielt der LU eine Rolle.

Der Lebenspartner des TE kann ganz normal ein Visum zur Eheschließung bei der Botschaft in Marroko beantragen. Informationen gibt es auf der Webseite der Deutschen Botschaft. Da die Anmeldung zur Eheschließung vorliegen muss, sollte der TE bei seinem zuständigen Standesamt nachfragen, was alles erforderlich ist.
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HeFi
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Antwort #7 - 21.09.2019 um 17:18:13
 
Saxonicus schrieb am 21.09.2019 um 09:04:02:
Zitat:
Sollte es bei euch, warum auch immer, nicht anerkannt sein, muss dein Verlobter einen Antrag bei der deutschen Botschaft „Eheschließung in Deutschland“ stellen. Dieser wird dann i.d.R. , sofern Lebensunterhalt und Wohnraum gesichert sind, positiv entschieden.

Hier handelt es sich aber um einen deutschen Staatsangehörigen und da spielt die Sicherung des Lebensunterhalts beim Zuzug des ausländischen Ehepartners keine Rolle.

1. Zuerst muß beim deutschen Standesamt eine Eheanmeldung samt OLG-Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis erlangt werden,
2. mit dieser schriftlichen Eheanmeldung kann dann ein Fzf-Visum zur Eheschließung in DE bei der AV beantragt werden.
Bei Einreise mit einem Visum zur Eheschließung darf er idR anschließend gleich in DE bleiben.

Reinhard hat HIER http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1367420711/2#2
alle Schritte ausführlich beschrieben.
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« Zuletzt geändert: 21.09.2019 um 17:32:29 von HeFi »  
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Antwort #8 - 21.09.2019 um 20:04:08
 
DerRalf schrieb am 21.09.2019 um 10:17:01:
Dazu müssen sie erstmal verheiratet sein und bis zur erfolgten Eheschließung spielt der LU eine Rolle.

Dieser Zeitraum kann mit einer Verpflichtungserklärung eines solventen Bürgen überbrückt werden. Es sollte kein großes Problem darstellen, wenn die Eheschließung nur wenige Tage nach der Einreise erfolgt. Alles nur eine Sache einer präzisen Planung.

HeFi schrieb am 21.09.2019 um 17:18:13:
Zuerst muß beim deutschen Standesamt eine Eheanmeldung samt OLG-Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis erlangt werden, 

Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass den Heiratswilligen die notwendigen Regelungen hinreichend bekannt sind und demzufolge die Zeitabläufe entsprechend planen werden. Das Standesamt wird sie sicher schon über den Gang der Dinge umfassend informieren.
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Antwort #9 - 21.09.2019 um 23:28:55
 
Nach Artikel 17b Absatz 1 Satz 1 EGBGB unterliegt die Begründung einer gleichgeschlechtlichen Ehe dem Recht des Register führenden Staates. Wenn ich das richtig sehe, ist bei gleichgeschlechtlichen Paaren ein Antrag auf Befreiung von der Pflicht zu Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses also in keinem Fall erforderlich.

@seele89:
Du hattest vor einem Jahr schon einmal hier im Forum mit demselben Anliegen geschrieben. Ich hatte dir eine PN dazu geschrieben, auf die du aber nie geantwortet hast. Vielleicht hast du sie ja übersehen.
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Antwort #10 - 22.09.2019 um 18:34:47
 
frisbeescheibe schrieb am 21.09.2019 um 23:28:55:
Wenn ich das richtig sehe, ist bei gleichgeschlechtlichen Paaren ein Antrag auf Befreiung von der Pflicht zu Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses also in keinem Fall erforderlich.

Wo steht DAS ^^^ ?
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frisbeescheibe
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Antwort #11 - 22.09.2019 um 23:50:47
 
HeFi schrieb am 22.09.2019 um 18:34:47:
Wo steht DAS ^^^ ?


Der Lesben- und Schwulenverband LSVD schreibt zu diesem Thema auf seiner Homepage https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/ehe/eheschliessung.html:

Zitat:
Nach § 1309 BGB sollen Ausländer, deren Eheschließung in Deutschland ausländischem Recht unterliegt, eine Ehe nicht eingehen, bevor sie ein Zeugnis der inneren Behörde ihres Heimatstaats darüber beigebracht haben, dass der Eheschließung nach dem Recht des betreffenden ausländischen Staates kein Ehehindernis entgegensteht. Von der Beibringung eines solchen "Ehefähigkeitszeugnisses" kann der Präsident des Oberlandesgerichts unter bestimmten Voraussetzungen Befreiung erteilen.

§ 1309 BGB ist nicht auf Ausländer anwendbar, die in Deutschland eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen wollen, selbst wenn ihr Heimatland solche Ehen zulässt. Denn nach Art. 17b Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 EGBGB unterliegen gleichgeschlechtliche Ehen, die in Deutschland abgeschlossen werden, nie ausländischen Recht, sondern immer deutschem Recht.

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Antwort #12 - 23.09.2019 um 09:23:43
 
Ich danke euch.

Das mit der Befreiung wussten wir. Was ich nicht wusste ist, dass mein LU gesichert sein muss. Denn ich kann es ja nicht vertreten, dass wir in Marokko nicht heiraten können (!)

Noch etwas. Das schlimmste ist nicht, dass der LU gesichert sein muss. Was uns Angst macht ist, dass bei der Deutschen Botschaft in Marokko, am Empfang, marokkanische Mitarbeiter sitzen. Die deutschen Mitarbeiter sitzen immer drinnen und bearbeiten die Anträge.

Er hat doppelt so Angst wie ich. Denn ich bin hier geboren und habe mich schnell akzeptiert. Er noch nicht so.

Da wir beide die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen ( bei mir + die deutsche), haben wir Angst, dass die Mitarbeiter und diskriminierend behandeln oder dass es an marokkanische ln Behörden weiter geht  unentschlossen
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Antwort #13 - 23.09.2019 um 09:49:01
 
Diese Ängste wird er überwinden müssen. Ansonsten kann er nicht in D leben. Er könnte auch ein normales Schengenvisum beantragen (hat er überhaupt Chancen eins zu bekommen, seine Rückkehrwilligkeit nachzuweisen?) und ihr heiratet hier (dann braucht er aber wenn er nicht reich ist auch eine VE). Aber auch dann (auch wenn ihr verheiratet seid) muss er wieder ausreisen und von Marokko aus ein Visum zur FZF beantragen (dann eben nicht zur Eheschließung). Trotzdem sieht auch da jeder an den Papieren, dass es um die FZF Mann zu Mann geht. Da kommt er nicht drumrum. Er könnte höchstens bei der ABH einen Antrag stellen, auf das richtige Visum zur Einreise zu verzichten (da Beantragung unzumutbar) und ihm ohne nochmalige Aus- und Einreise eine AE zu geben, aber ob er da überhaupt eine Chance hätte - sehr ungewiss. Rechtens wäre es eigentlich nicht. 
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Antwort #14 - 23.09.2019 um 10:02:34
 
seele89 schrieb am 23.09.2019 um 09:23:43:
...haben wir Angst, dass die Mitarbeiter und diskriminierend behandeln oder dass es an marokkanische ln Behörden weiter geht

Ich glaube einfach nicht, dass die marokkanischen Behörden besonders rigoros gegen Homosexuelle vorgehen. Es dürfte doch nicht unbekannt geblieben sein, dass zahlreiche Homosexuelle gerade Marokko als Urlaubsland favorisieren. Das wäre doch sicher kaum der Fall, wenn diese Menschen dort einem erhöhten Verfolgungsdruck ausgesetzt wären. Auch wenn die Homosexualität dort keine besondere Förderung erfährt und eventuell auch offiziell verboten ist, wird sie anscheinend stillschweigend geduldet.
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