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Besuch in Deutschland für Ehefrau nach augenscheinlich augereitzter Schengenzeit (Gelesen: 1.959 mal)
Stephan_T
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch in Deutschland für Ehefrau nach augenscheinlich augereitzter Schengenzeit
18.09.2019 um 11:32:22
 
Hallo liebe Leute,

Folgende Konstellation:
Ich Deutscher, sie Taiwanerin, seit 2 Jahren verheiratet, in Deutschland nachbeurkundet.
Seit 15. September dauerhaft nach Irland gezogen.
Einreise Schengen: Flughafen Madrid, 12. April 2019
Ausreise Schengen: Flughafen Luxemburg, 15. September 2019
Der "zu lange" Schengen Aufenthalt konnte, wie in meinem letzten Thema auch, mit Freizügigkeitsrecht begründet werden und blieb völlig unbeanstandet.
Bei der Einreise nach Irland bekam meine Frau einen Stempel als EU Family member in den Pass. Die hiesige Aufenthaltskarte wird noch einige Zeit brauchen, das Registration Office ist hoffnungslos überlastet.

Soweit, so gut.

Jetzt sind wir Mitte November auf eine Hochzeit in Deutschland eingeladen. Könnte sie mich dann überhaupt begleiten? Dem Grenzer in Deutschland würde ja sofort auffallen, dass ihre Schengenzeit ausgereizt ist. Uns verlässlich auf Rückkehrer-Freizügigkeit zu berufen könnte ohne Aufenthaltskarte schwer werden. Was meint ihr?

Die Einladung gilt mir, es wäre kein großes Drama wenn sie nicht mitkommt. Frage mich nur, ob es überhaupt möglich ist.
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fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.09.2019 um 12:16:48
 
Stephan_T schrieb am 18.09.2019 um 11:32:22:
Uns verlässlich auf Rückkehrer-Freizügigkeit zu berufen könnte ohne Aufenthaltskarte schwer werden. Was meint ihr?




Sollte aber eh kein Problem geben, da die Aufenthalskarte eh nur deklaratorischer Natur ist. Außerdem habt ihr mit dem irischen Passtempel* doch schon einen Nachweis, dass abgeleitete Freizügigkeit in Irland besteht. Es gibt eh kein EU weit einheitliches Muster für Aufenthaltskarten. Um Probleme zu vermeiden notfalls Heiratsurkunde und Nachweise über Wohnsitz in Irland bereithalten.


Der in Irland übrigens einfach nur als "Stamp 4" bezeichnet wird und den gewünschten Status als EEA/EU Family Member verleiht/bescheinigt:

"you may be given Stamp 4 if you are granted permission:
[...]

To join your EU/EEA or Swiss family member based on EU Treaty Rights[...]"
http://www.inis.gov.ie/en/INIS/Pages/registration-stamps#stamp4

Als Zusatzinfo: "Stamp 4" wird auch auf der pyhsischen Karte als Aufenthaltsgrund angegeben werden.
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Stephan_T
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Antwort #2 - 19.09.2019 um 01:09:07
 
Gut, was sie jetzt hat ist noch kein "Stamp 4" (den gibts erst bei dem Termin beim Registration Office). Der jetztige Stempel entspricht eher dem "Einfachen Einreisevisum", was sich abgeleitet Freizügige an einer AV oder Grenze ausstellen lassen können. Ist auch nur 3 Monate gültig.

Meines Wissens nach kann meine Frau aber erst nach 6 Monaten abgeleitete Freizügigkeit in Deutschland geltend machen? Im November haben wir erst knapp 2 Monate zusammen. Im vorigen Thema wurde rege diskutiert ob unsere Reisen dafür anzurechnen sind und dass Nachweis- und Begründungsprobleme vorprogrammiert sind.
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Antwort #3 - 19.09.2019 um 08:28:18
 
Stephan_T schrieb am 19.09.2019 um 01:09:07:
Gut, was sie jetzt hat ist noch kein "Stamp 4" (den gibts erst bei dem Termin beim Registration Office). Der jetztige Stempel entspricht eher dem "Einfachen Einreisevisum", was sich abgeleitet Freizügige an einer AV oder Grenze ausstellen lassen können. Ist auch nur 3 Monate gültig.

Meines Wissens nach kann meine Frau aber erst nach 6 Monaten abgeleitete Freizügigkeit in Deutschland geltend machen? Im November haben wir erst knapp 2 Monate zusammen. Im vorigen Thema wurde rege diskutiert ob unsere Reisen dafür anzurechnen sind und dass Nachweis- und Begründungsprobleme vorprogrammiert sind.


Auch der Grenzstempel kann schon Stamp 4 bescheinigen, wenn die Angaben stimmen. Die Karte (und der Stempel) sind rein deklaratorischer Natur, er gilt auch nicht nur drei Monate. Ihr seid freizügigkeitsberechtigt. Vermutlich werdet ihr den normalen Einreisestempel (kein VIsum!) erhalten haben, der weitere Stempel der da drunter/teilversetzt gesetzt wird zählt - du hattest ja selbst schon erwähnt, dass da EU family member erwähnt wird.
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Antwort #4 - 23.09.2019 um 10:59:13
 
fab87 schrieb am 18.09.2019 um 12:16:48:
da die Aufenthalskarte eh nur deklaratorischer Natur ist.


ist schon richtig, aber die Aufenthaltskarte ist eben auch ein Dokument, mit dem man die Freizügigkeit *nachweisen* kann. Darum geht es ja.
Es ist recht einfach zu sagen, "wir leben jetzt in Irland, darum ist sie freizügigkeitsberechtigt".

Habt Ihr noch einen Wohnsitz in D?
Hant Ihr den allten Wohnsitz in D offiziell abgemeldet, habt Ihr einen Nachweis dafür und gleichzeitig einen Nachweis für einen Wohnsitz in IR?  Das wäre zumindest ein starkes Indiz für abgeleitete Freizügigkeiit.
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Antwort #5 - 23.09.2019 um 12:36:02
 
erne schrieb am 23.09.2019 um 10:59:13:
ist schon richtig, aber die Aufenthaltskarte ist eben auch ein Dokument, mit dem man die Freizügigkeit *nachweisen* kann. Darum geht es ja.
Es ist recht einfach zu sagen, "wir leben jetzt in Irland, darum ist sie freizügigkeitsberechtigt".



Richtig: Aber es ist ja bereits ein dementsprechender Nachweis im Pass vermerkt! Darüber hinaus habe ich auch schon auf andere Nachweismöglichkeiten verwiesen.

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Stephan_T
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Antwort #6 - 05.10.2019 um 16:52:11
 
erne schrieb am 23.09.2019 um 10:59:13:
Habt Ihr noch einen Wohnsitz in D?

Nein, am 14. September abgemeldet. Abmeldebestätigung hab ich, ebenso einen Aufkleber auf dem Personalausweis "Keine Wohnung in Deutschland".

Irland hat kein Meldesystem wie in Deutschland. Adressen werden in der Regel mit Nebenkostenabrechnungen, Bestätigungsschreiben vom Vermieter oder Arbeitgeber nachgewiesen. Wir werden demnächst Sozialversicherungsnummern bekommen, die evtl. auch eine gewisse Nachweiskraft haben könnten.

All diese Dokumente werde ich als Scan sowieso auf meinem Handy haben. Ich denke dann bin ich gut gewappnet.

Außerdem hat meine Frau jetzt für den 15. November einen Termin beim Registration Office bekommen. Bei diesem Termin sollte sie den "Stamp 4" in den Pass gesetzt bekommen, wenn alles glatt geht. Die Aufenthaltskarte ist dann bis zum Abflugdatum (23. November) allerdings wohl noch nicht da.

Die Flüge sind übrigens gebucht. Ich werde euch berichten wie es läuft!
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Stephan_T
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Antwort #7 - 29.12.2019 um 15:32:24
 
Hatte vergessen zu berichten, aber besser spät als nie: Es lief alles problemlos. Der deutsche Grenzpolizist hat zwar gestutzt, aber nachdem ich sagte, dass wir in Irland leben und es am nächsten Tag schon dahin zurückgeht, hat er gestempelt. Kein Ehenachweis o.Ä. notwendig.

Mittlerweile hat meine Frau auch einen Stamp 4 im Pass und wird die Aufenthaltskarte in den nächsten Wochen erhalten.
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