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Nach Holland untergetaucht - was tun (Gelesen: 1.311 mal)
PippiL
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16.09.2019 um 20:13:58
 
Hallo,
ich betreue eine irakische Familie. Ihre Klage gegen die Ablehnung wurde vom VG Regensburg abgewiesen. Die Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung endet am 30.09.
Als er das Urteil bekommen hat, bekam der Vater eine Panikattacke. Alle Versuche, ihn zu beruhigen brachten nichts. Er ist überzeugt, dass sie in den Irak abgeschoben werden. Angeblich kennt er eine Familie, die auch von Bayern in den Irak abgeschoben wurde.
Nun sind sie ca. Anfang September verschwunden. Über drei Ecken habe ich mitbekommen, dass sie wohl jetzt in Holland sind.
Das Ausländeramt weiß vermutlich inzwischen, dass sie untergetaucht sind, weil die Mädchen in der Schule fehlten. Der Hausmeister fand dann die Unterkunft verlassen vor.

Was passiert, wenn sie in Holland aufgegriffen werden?
Was passiert, wenn sie jetzt unauffällig nach D zurückkommen und vielleicht sogar noch rechtzeitig die Zulassung der Berufung beantragen? Würde die Gestattung erstmal weiter gelten oder erlischt sie, wenn die Ausreise nachgewiesen werden kann?

Ich könnte Kontakt herstellen, aber was soll man der Familie raten? D schiebt doch keine Familien in den Irak ab, oder doch???
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blubb


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Antwort #1 - 16.09.2019 um 22:17:34
 
PippiL schrieb am 16.09.2019 um 20:13:58:
Was passiert, wenn sie in Holland aufgegriffen werden?


Es wird ein Übernahmeersuchen an DEU gestellt gem. DÜ.

Zitat:
Was passiert, wenn sie jetzt unauffällig nach D zurückkommen und vielleicht sogar noch rechtzeitig die Zulassung der Berufung beantragen?


Nix. Alles läuft weiter.

Zitat:
Würde die Gestattung erstmal weiter gelten oder erlischt sie, wenn die Ausreise nachgewiesen werden kann?


Gilt weiter. Nur eine Duldung eines Ausreisepflichtigen erlischt mit Ausreise.

Zitat:
D schiebt doch keine Familien in den Irak ab, oder doch??? 


Guckst Du hier: Klick mich!

Müsste noch aktuell sein.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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PippiL
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Antwort #2 - 19.09.2019 um 13:49:22
 
Vielen lieben Dank!
Ich hab die Infos weitergegeben und hoffe, dass die Familie zurückkommt.
Dankeschön!
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