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Zählt Zeit mit D Visum in die 90 Tage Regel? (Gelesen: 916 mal)
m1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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15.09.2019 um 19:50:55
 
Hallo. Vielen Dank schonmal vorab.

Meine Frau ist mit einem nationalem Visum D (Familiennachzug) nach Deutschland eingereist. Es wurde schlussendlich jedoch keine Aufenthaltstitel beantragt, da wir uns doch nicht in Deutschland niederlassen werden. Zählt der Aufenthalt meiner Frau den sie mit diesem Visum hatte, in die 90/180 Tage Regel?

Danke
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T.P.2013
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blubb


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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.09.2019 um 20:33:33
 
Hallo,

nein, tut er nicht.
D-Visum ist nationales Aufenthaltsrecht, die 90/180-Tage-Regel ist Teil des Schengenrechts (supranational).

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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m1
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #2 - 15.09.2019 um 20:47:46
 
Super danke. Hatte bei der Bundespolizei Flughafen Frankfurt und Stuttgart angerufen, und die meinten der Aufenthalt zählt in die 90 Tage... die waren sich aber sehr unsicher.

Im Detail: sie ist Staatsbürgerin Singapurs.
Urlaub in Deutschland vom 18.3.2019 - 01.05.2019 = 45 Tage

Jetzt ist sie noch in Deutschland. Eingereist mit D Visum (gültig 03.07.2019 - 30.09.2019) am 03.07.2019.

Sie könnte also am 30.09.2019 ausreisen (z.B. nach England) und dann am 01.10.2019 wieder nach Deutschland kommen (Sie kann als Staatsbürgerin Singapur visafrei einreisen), um die restlichen 45 Tage (90-45) aufzubrauchen?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 15.09.2019 um 21:06:32
 
Wundert mich, dass in FRA + STG derartige Auskünfe gegeben worden sein sollen.

Wie auch immer:
Ja, das passt, wie von Dir geschildert.
Nur schön aufpassen, dass sie immer schön die Ein- und Ausreisestempel in ihren Pass gestempelt bekommt.

Gruß
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