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Visumfrist überschritten ? Wie vorgehen ? (Gelesen: 4.169 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #15 - 15.09.2019 um 20:30:18
 
Ich sehe es nicht ganz so positiv wie Reinhard, aber vielleicht denke ich ja nur zu schlecht...

Grundsätzlich ist klar: Eine AE zur Arbeitsaufnahme kann und wird sie hier keinesfalls bekommen.

Sie hält sich unerlaubt für einen nicht ganz unerheblichen Zeitraum hier auf und beabsichtigt, mittels einer GÜB aufenthaltsrechtlich noch "die Kurve zu kratzen".

Wenn sie nun mit ihrem Status als unerlaubt Aufhältige und Ausreisepflichtige bei der ABH, die ihr die GÜB ausstellen soll, zudem noch insofern vorstellig wird, dass man ihr eine Vorabzustimmung ausstellen möge (für die ich die Chancen persönlich gegen 0 einschätze bei den geschilderten Umständen) - wird man ihr möglicherweise sogar unterstellen können, bereits mit dem Ziel eines Daueraufenthalts (->Arbeitsaufnahme) ohne dafür erforderliches Visum zusätzlich unerlaubt eingereist zu sein.
So könnte man sich selbst ins Knie schießen.

GÜB schnellstmöglich ist klar.
Ich persönlich würde eine Vorabzustimmung zur Arbeitsaufnahme bei Amazon nicht thematisieren.

Nur mal als Gedanke...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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kaster
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i4a rocks!


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Antwort #16 - 18.09.2019 um 19:44:39
 
Die GÜB ist eingeholt, morgen ist der Flug, hoffentlich geht alles gut am Flughafen.
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kaster
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i4a rocks!


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Antwort #17 - 19.09.2019 um 15:38:58
 
Nur als rückmeldung: Die Abfertigung am Flughafen hat auch gut geklappt, keine sofortige Strafe, ob noch etwas nachkommt bleibt abzuwarten.

Vielen Dank für alle Infos hier, es war ein Versehen, weil Sie vor vielen Jahren die alte Regelung, 90 Tage pro Halbjahr gewohnt war.
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kaster
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i4a rocks!


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Antwort #18 - 19.09.2019 um 16:44:50
 
Ich habe gelesen, dass man erstmal nicht über eine verhängte Einreisesperre informiert wird, man aber eine Anfrage stellen kann ob so etwas besteht.

Wo kann ich diese Anfrage stellen ? Ab wann macht es Sinn das anzufragen, bis eine evtl. Sperre übergaupt eingetragen wäre ?

Danke für Unfo.
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fab87
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i4a rocks!


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Antwort #19 - 19.09.2019 um 17:34:20
 
Sie (nicht du) kann schriftlich eine Selbstauskunft beim Bundesverwaltungsamt beantragen:

https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auslaenderzentralregister/auskunft...

Das Formular gibts sogar auf Spanisch: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/S/AZR/azr_selbstauskunf...


Alternativ kann sie dich bevollmächtigen, dass zu erledigen.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #20 - 19.09.2019 um 17:40:29
 
kaster schrieb am 19.09.2019 um 16:44:50:
Ich habe gelesen, dass man erstmal nicht über eine verhängte Einreisesperre informiert wird, man aber eine Anfrage stellen kann ob so etwas besteht. 


Ergänzend:
Über eine geplante zu verhängende Einreisesperre wird man informiert. Zugleich ergeht eine Befristungsentscheidung. Dazu gibt es eine Rechtsmittelbelehrung.

Über die dafür erforderlichen Voraussetzungen, die hier offensichtlich nicht vorliégen, hatte ich ja schon geschrieben.

Gruß
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kaster
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #21 - 19.09.2019 um 20:02:41
 
Vielen Dank für alle Infos! Demnach wird es wohl keine Sperre geben.

Man hört jedoch so unterschiedliches, dass man auch nicht sicher sein kann, ob nicht ein Grenzbeamter seine Befugnisse evtl. unwissentlich überschreitet, und man dann nur mit Anwalt recht bekommt. Daher mal sehen, wobei ich nicht damit rechne. Der Grenzbeamte kannte sich mit der Materie selbst nicht aus und musste hiöfe holen.
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