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Mutter in Marokko bezieht deutsche Rente. Ist aber Pflegebedürftig? (Gelesen: 5.797 mal)
Themen Beschreibung: Mutter im Ausland pflegen. Finanzielle Unterstützung?
seele89
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07.09.2019 um 15:15:51
 
Hallo,


Mutter von A ist 69 und Pflegebedürftig. Sie lebt in Marokko und bezieht eine deutsche Rente.

A ist Krankenpflegerin und besitzt sowohl die deutsche als auch die marokkanische Staatsangehörigkeit.

Mutter von A hat niemanden in Marokko. Sie ist geschieden. Ihr Ehemann ist ebenfalls deutsch/Ma. Und lebt in Deutschland.
Eine Frage : Wenn ich meine Mutter pflegen gehe, hätte ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung? Oder sie?

Lieben dank
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deerhunter
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Antwort #1 - 07.09.2019 um 17:14:11
 
seele89 schrieb am 07.09.2019 um 15:15:51:
Wenn ich meine Mutter pflegen gehe, hätte ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung?


Nein, das Pflegerisiko ist nur in Deutschland abgesichert und kann aufgrund von EU Urteilen innerhalb der EU durchgesetzt werden. Du würdest nichts bekommen1

seele89 schrieb am 07.09.2019 um 15:15:51:
Oder sie?


Nein, auch nicht!
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seele89
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Antwort #2 - 07.09.2019 um 23:38:15
 
deerhunter schrieb am 07.09.2019 um 17:14:11:
Nein, das Pflegerisiko ist nur in Deutschland abgesichert und kann aufgrund von EU Urteilen innerhalb der EU durchgesetzt werden. Du würdest nichts bekommen1


Nein, auch nicht!


OK. Das heisst also man müsse alles aufgeben und dort leben oder die Mutter alleine sterben lassen?
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Budweiser
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Antwort #3 - 08.09.2019 um 01:49:39
 
Na ja- die dritte Möglichkeit ist eine Pflegekraft vor Ort zu bezahlen die sich um die Mutter kümmert!
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Holzer
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Antwort #4 - 08.09.2019 um 10:09:48
 
seele89 schrieb am 07.09.2019 um 23:38:15:
OK. Das heisst also man müsse alles aufgeben und dort leben oder die Mutter alleine sterben lassen?


Ja was erwartest du? Das man dir einen Auslandsaufenthalt finanziert, um die Mutter zu pflegen? Die Mutter ist aus freien Stücken nach Marokko gegangen und damit raus aus der Pflegeversicherung.

Man könnte ihr aber, wie mein Vorredner schon sagte, eine private Pflegekraft besorgen und bezahlen
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seele89
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Antwort #5 - 08.09.2019 um 12:10:32
 
Holzer schrieb am 08.09.2019 um 10:09:48:
Ja was erwartest du? Das man dir einen Auslandsaufenthalt finanziert, um die Mutter zu pflegen? Die Mutter ist aus freien Stücken nach Marokko gegangen und damit raus aus der Pflegeversicherung.

Man könnte ihr aber, wie mein Vorredner schon sagte, eine private Pflegekraft besorgen und bezahlen


Sowas gibt's dort nicht. Private Pflegekraft. Ist immer noch kein Europa.

Was ich erwarte? Nichts. Eher finde ich das System komisch. 40 Jahre lang in die Pflegeversicherung einzahlen und am Ende nichts bekommen. Krass. Trotzdem danke
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Antwort #6 - 08.09.2019 um 13:24:16
 
seele89 schrieb am 08.09.2019 um 12:10:32:
Eher finde ich das System komisch. 40 Jahre lang in die Pflegeversicherung einzahlen und am Ende nichts bekommen. 

In die deutsche Krankenversicherung zahlt man doch auch jahrelang ein, trotzdem erbringt sie keine Leistungen im (außereuropäischen) Ausland.
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Antwort #7 - 08.09.2019 um 13:28:47
 
seele89 schrieb am 08.09.2019 um 12:10:32:
Was ich erwarte? Nichts. Eher finde ich das System komisch. 40 Jahre lang in die Pflegeversicherung einzahlen und am Ende nichts bekommen. Krass

Typische Versorgungsmentalität und dazu noch schlecht informiert:
1. gibt's die dt. Pflegeversicherung noch keine 40 Jahre,
2. ist die dt. Pflegeversicherung eine reine Risikoversicherung und kein Sparvertrag

Die Pflegebedürftige könnte ja auch nach Deutschland zurückkommen und hier notwendige Pflegeleistungen empfangen.
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Antwort #8 - 08.10.2019 um 01:33:44
 
Was ist mit § 37 Abs. 5 AufenthG? Sie soll einfach mal nicht zu krank darstellen und den Antrag stellen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 08.10.2019 um 07:47:27
 
Aras schrieb am 08.10.2019 um 01:33:44:
Was ist mit § 37 Abs. 5 AufenthG? Sie soll einfach mal nicht zu krank darstellen und den Antrag stellen.


Laut Post des TE will sie ja nicht zurück nach D...sie will / soll nur dort gepflegt werden
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Antwort #10 - 08.10.2019 um 11:07:32
 
deerhunter schrieb am 08.10.2019 um 07:47:27:
Laut Post des TE will sie ja nicht zurück nach D...sie will / soll nur dort gepflegt werden

Für DIESE selbst gewählten Risiken soll lt. TE die Solitargemeinschaft aufkommen
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Aras
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Antwort #11 - 08.10.2019 um 19:30:28
 
Achso, sie will nach Marokko und bezahlt werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #12 - 09.10.2019 um 11:50:04
 
Aras schrieb am 08.10.2019 um 19:30:28:
Achso, sie will nach Marokko und bezahlt werden.

Auch nicht...sie ist bereits in Marokko, will nicht zurück und nun will der TE, dass man ihm einen Aufenthalt zur Pflege in Marokko finanziert
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seele89
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Antwort #13 - 10.10.2019 um 11:08:46
 
deerhunter schrieb am 09.10.2019 um 11:50:04:
Auch nicht...sie ist bereits in Marokko, will nicht zurück und nun will der TE, dass man ihm einen Aufenthalt zur Pflege in Marokko finanziert

Nicht so ganz. So will zurück. Ihr Ehemann will es aber nicht bzw. verweigert die Familienzusammenführung. Er ist deutscher.
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Antwort #14 - 10.10.2019 um 11:35:58
 
Du musst schon ein bißchen mehr schreiben. Wie lange hat sie in D gelebt? Hatte sie bei Ausreise eine NE?
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