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Vorabzustimmung ABH zur Fzf zum minderjährigen deutschen Kind (Gelesen: 2.013 mal)
Themen Beschreibung: Vorabzustimmung Ausländerbehörde, Familienzusammenführung zum Kind
Soel
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorabzustimmung ABH zur Fzf zum minderjährigen deutschen Kind
05.09.2019 um 17:47:45
 
Hallo miteinander,

ich hoffe jemand kann uns mit Erfahrungen und Tipps weiterhelfen.
Nun zu uns:
Mein Partner ist Myanmar Staatsbürger, lebt und arbeitet in Thailand. Ich bin Deutsche und wohne seit über 3 Monaten mit unserem gemeinsamen, unehelichen, minderjährigen Sohn wieder in Deutschland. Unser Sohn wurde in Thailand geboren und hat aktuell nur eine thailändische Geburtsurkunde mit deutscher beglaubigter Übersetzung.
Nach ewigen Wartereien und aufwändigen Urkundenüberprüfungen steht nun endlich die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, sowie Sorgeerklärung bevor. Im Anschluss werde ich beim Jugendamt meine Zustimmungserklärung beurkunden lassen.
Nun ist es so, dass auf der thailändischen Geburtsurkunde unseres Sohnes keine Legalisation gemacht wurde. Leider wurden wir seitens der Botschaft nie darauf hingewiesen, dass diese bei Antrag auf Familienzusammenführung zwingend erforderlich ist, trotz Passbeantragung und mehrmaliger Nachfrage bzgl. der erforderlichen Unterlagen. Ich gebe zu, dass ich ebenso Mitschuld trage, da auf der Infoseite der Botschaft die "legalisierte" thailändische Geburtsurkunde als benötigtes Dokument aufgeführt ist.

Naja letzenendes ist es nun so, dass ich die Legalisation der Geburtsurkunde noch beschaffen muss, was laut Botschaft nochmals 6-8 Wochen dauern kann, da das Legalisationsersatzverfahren durchgeführt werden muss. Die Bearbeitungszeit der Antragsstellung auf Familienzusammenführung durch meinen Partner dauert laut Botschaft auch mindestens 8 Wochen.

Unser Sohn ist jetzt schon über 3 Monate ohne Papa und wenn ich das kalkuliere dauert es noch mindestens weitere 4 Monate, was einfach unzumutbar ist.
Deshalb spiele ich mit dem Gedanken nach wirksamer Vaterschaftsanerkennung die Ausländerbehörde zu kontaktieren, um nach einer Vorabzustimmung zu fragen. Hat jemand Erfahrungen, ob dies in unserem Fall möglich ist, auch wenn ich der ABH vorerst nur die Geburtsurkunde ohne Legalisationsvermerk vorlegen kann und der Antrag auf Fzf erst nach erfolgter Legalisation gestellt wird?

Ich werde voraussichtlich selbst nochmals nach Thailand fliegen, um die Legalisation vornehmen zu lassen, da ich nicht mehr warten möchte, bis unser Sohn seinen Papa wieder sieht. Kann dies zum Problem werden, wenn unser Sohn und ich uns während der Antragsstellung auf Fzf in Thailand aufhalten oder muss ich für die ABH in Deutschland greifbar sein? Sollte es möglich sein, würde ich nämlich gerne mit Partner zurück nach Deutschland fliegen, sobald er dann das Visum hat.

Entschuldigt für die lange Story, aber so wisst Ihr wenigstens worum es geht und vielen Dank vorab für eure Antworten. Smiley
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reinhard
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Antwort #1 - 05.09.2019 um 19:38:01
 
Die Vorabzustimmung kannst Du natürlich beantragen, hast aber keinen Anspruch darauf. Sie müssten ja zustimmen, ohne den Antrag und die Unterlagen zu kennen.

Du musst irgendwie kontaktierbar sein, falls etwas fehlt. Also: Der Ausländerbehörde die Reisedaten und Kontaktmöglichkeiten zuschicken, vielleicht auch jemanden zu Hause eine Vollmacht dalassen.
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Antwort #2 - 05.09.2019 um 19:57:58
 
Soel schrieb am 05.09.2019 um 17:47:45:
Unser Sohn wurde in Thailand geboren und hat aktuell nur eine thailändische Geburtsurkunde 

Soel schrieb am 05.09.2019 um 17:47:45:
Nun ist es so, dass auf der thailändischen Geburtsurkunde unseres Sohnes keine Legalisation gemacht wurde.

Seltsam, für die Reise nach Deutschland brauchte das Kind bereits einen deutschen Pass, dafür war die legalisierte GU erforderlich. Hat die dt. AV (Botschaft oder Konsulat) das nicht bereits vor Passausstellung veranlasst?

Spätestens wenn die Geburt beim dt. Standesamt angezeigt/registriert werden soll, wird das dt. Standesamt die Urkundenüberprüfung Up und Legalisierung der Heirats- und der Geburtsurkunde anstoßen.

Soel schrieb am 05.09.2019 um 17:47:45:
Ich werde voraussichtlich selbst nochmals nach Thailand fliegen, um die Legalisation vornehmen zu lassen,

DAS ^^^ mMn wenig sinnvoll und teuer, denn Du kannst dabei vor Ort wenig/nichts ausrichten oder beschleunigen.
Das dt. Standesamt, bei dem Heirat und Geburt ohnehin registriert werden müssen, wird alles Nötige veranlassen.
Diese amtlichen Prozeduren und das nötige FzF-Visa für den Kindesvater werden vmtl. ohnehin mehrere Monate dauern.

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« Zuletzt geändert: 05.09.2019 um 20:13:12 von HeFi »  
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Antwort #3 - 05.09.2019 um 20:36:10
 
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Antwort #4 - 05.09.2019 um 21:17:06
 
@reinhard: Dann werde ich es wohl so versuchen mit der Vorabzustimmung, da ich der ABH die Unterlagen soweit vorlegen kann mit der Mitteilung, dass die legalisierte thail. Geburtsurkunde bei der AV bei Antragsstellung im Original vorgelegt wird. Somit können die ja die Angaben abgleichen.
Das ich keinen Rechtsanspruch darauf habe ist mir bewusst, jedoch ist es einen Versuch wert.
Bezüglich der Erreichbarkeit wäre dies telefonisch und per Mail möglich. Eine Vollmacht in Deutschland ließe sich ausstellen. Danke für deine Hinweise.

@hefi: Der deutsche Pass wurde von der AV in Thailand ausgestellt, ohne Legalisation der Geburtsurkunde. Darüber wurde auch nicht gefragt. Kann es mir nur erklären, dass ich als Mutter Deutsche bin und unser Sohn sowieso von Geburt an Deutscher Staatsbürger ist.
Das Standesamt benötigen wir für die FZF nicht. Wir sind nicht verheiratet, deshalb gibt es auch keine Heiratsurkunde und wenn wir irgendwann heiraten, reicht zur Vorlage dann auch die legalisierte thail. Geburtsurkunde mit beglaubigter, deutscher Übersetzung. Die Nachbeurkundung kann man machen lassen, muss man aber nicht. Werden diese zwar wenn mein Partner dann in Deutschland ist beantragen, aber Priorität hat nun erstmal die Nachholung des Legalisationsvermerks, der Antrag auf FZF und dass er dann hoffentlich bald kommen kann.

Da die Beschaffung der Legalisation von Deutschland aus auch etwa 300€ kostet und wie gesagt ohne Postversand 6-8 Wochen dauert, ist der Hin- und Rückflug auch nicht so viel teurer und auch wenn ich nicht viel ausrichten kann, sind wir zumindest als Familie wieder vereint.
Die Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht steht nun wie gesagt kurz bevor und ist nun zum Glück nicht mehr das Thema. Smiley
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Antwort #5 - 06.09.2019 um 09:42:34
 
Legalisierung thailändischer Urkunden zur Verwendung im deutschen Rechtsverkehr:
https://bangkok.diplo.de/blob/1372588/37421845d3208b203d3f1fe7e01990cc/legalisat...
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Antwort #6 - 06.09.2019 um 11:07:45
 
Soel schrieb am 05.09.2019 um 21:17:06:
Der deutsche Pass wurde von der AV in Thailand ausgestellt, ohne Legalisation der Geburtsurkunde. 

JA, jede deutsche Behörde kann selbst entscheiden, ob sie eine ausländische Urkunde OHNE Legalisation anerkennt.
Deshalb sollte die Nachregistrierung der Auslandsgeburt beim deutschen Standesamt angestrebt werden, um zu prüfen,
1. ob das dt. Standesamt die ausländische GU ohne Legalisierung anerkennt und
2. damit das Kind zukünftig jederzeit eine deutsche GU erhalten kann, denn das Kind wird in seinem Leben noch viele Geburtsurkunden brauchen.

Es ist zweckmäßig, die einschlägigen Merkblätter der dt. AV (Botschaft oder Konsulat) penibel durchzulesen und zu befolgen, denn die sind idR fehlerfrei, vollständig und sehr sehr gut.
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« Zuletzt geändert: 06.09.2019 um 11:23:21 von HeFi »  
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Antwort #7 - 06.09.2019 um 11:11:55
 
Saxonicus schrieb am 06.09.2019 um 09:42:34:
Legalisierung thailändischer Urkunden zur Verwendung im deutschen Rechtsverkehr:
https://bangkok.diplo.de/blob/1372588/37421845d3208b203d3f1fe7e01990cc/legalisat
ion-data.pdf


Danke, darüber bin ich bereits informiert. Mir ging es bei meiner Frage mehr, um den Antrag auf eine Vorabzustimmung bei der ABH. Werde dort nach wirksamer Vaterschaftsanerkennung vorsprechen, da noch weitere Monate Bearbeitungszeit m.E.n. unzumutbar für ein Kind sind, welches einen Anspruch auf seinen Papa hat.
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Antwort #8 - 06.09.2019 um 11:15:33
 
HeFi schrieb am 06.09.2019 um 11:07:45:
JA, jede deutsche Behörde kann selbst entscheiden, ob sie eine ausländische Urkunde OHNE Legalisation anerkennt.
Deshalb sollte die Nachregistrierung der Auslandsgeburt beim deutschen Standesamt angestrebt werden, damit das Kind zukünftig jederzeit eine deutsche GU erhalten kann, denn das Kind wird in seinem Leben noch viele Geburtsurkunden brauchen.


Richtig, deshalb werden wir die Eintragung ins deutsche Geburtenregister auch noch vornehmen lassen, allerdings wie gesagt erst, wenn mein Partner dann in Deutschland ist.  Smiley
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