Hallo miteinander,
ich hoffe jemand kann uns mit Erfahrungen und Tipps weiterhelfen.
Nun zu uns:
Mein Partner ist Myanmar Staatsbürger, lebt und arbeitet in Thailand. Ich bin Deutsche und wohne seit über 3 Monaten mit unserem gemeinsamen, unehelichen, minderjährigen Sohn wieder in Deutschland. Unser Sohn wurde in Thailand geboren und hat aktuell nur eine thailändische Geburtsurkunde mit deutscher beglaubigter Übersetzung.
Nach ewigen Wartereien und aufwändigen Urkundenüberprüfungen steht nun endlich die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, sowie Sorgeerklärung bevor. Im Anschluss werde ich beim Jugendamt meine Zustimmungserklärung beurkunden lassen.
Nun ist es so, dass auf der thailändischen Geburtsurkunde unseres Sohnes keine Legalisation gemacht wurde. Leider wurden wir seitens der Botschaft nie darauf hingewiesen, dass diese bei Antrag auf Familienzusammenführung zwingend erforderlich ist, trotz Passbeantragung und mehrmaliger Nachfrage bzgl. der erforderlichen Unterlagen. Ich gebe zu, dass ich ebenso Mitschuld trage, da auf der Infoseite der Botschaft die "legalisierte" thailändische Geburtsurkunde als benötigtes Dokument aufgeführt ist.
Naja letzenendes ist es nun so, dass ich die Legalisation der Geburtsurkunde noch beschaffen muss, was laut Botschaft nochmals 6-8 Wochen dauern kann, da das Legalisationsersatzverfahren durchgeführt werden muss. Die Bearbeitungszeit der Antragsstellung auf Familienzusammenführung durch meinen Partner dauert laut Botschaft auch mindestens 8 Wochen.
Unser Sohn ist jetzt schon über 3 Monate ohne Papa und wenn ich das kalkuliere dauert es noch mindestens weitere 4 Monate, was einfach unzumutbar ist.
Deshalb spiele ich mit dem Gedanken nach wirksamer Vaterschaftsanerkennung die Ausländerbehörde zu kontaktieren, um nach einer
Vorabzustimmung zu fragen. Hat jemand Erfahrungen, ob dies in unserem Fall möglich ist, auch wenn ich der
ABH vorerst nur die Geburtsurkunde ohne Legalisationsvermerk vorlegen kann und der Antrag auf Fzf erst nach erfolgter Legalisation gestellt wird?
Ich werde voraussichtlich selbst nochmals nach Thailand fliegen, um die Legalisation vornehmen zu lassen, da ich nicht mehr warten möchte, bis unser Sohn seinen Papa wieder sieht. Kann dies zum Problem werden, wenn unser Sohn und ich uns während der Antragsstellung auf Fzf in Thailand aufhalten oder muss ich für die
ABH in Deutschland greifbar sein? Sollte es möglich sein, würde ich nämlich gerne mit Partner zurück nach Deutschland fliegen, sobald er dann das Visum hat.
Entschuldigt für die lange Story, aber so wisst Ihr wenigstens worum es geht und vielen Dank vorab für eure Antworten.