Ich habe gerade in meinem Umfeld einen Fall, wo ich nichts Falsches raten will und daher frage, wie Ihr das seht.
Frau aus Georgien heiratet Mann aus Portugal. Sie leben in Deutschland. Sie haben 2 gemeinsame Kinder (ca. 7 und 8), die beide Staatsbürgerschaften haben. Sie lassen sich scheiden. Frau zieht mit den Kindern in eigene Wohnung, arbeitet (mehr oder weniger, auch mal kurz arbeitslos zwischendurch), Vater zahlt keinen Unterhalt, Frau beantragt Unterhaltsvorschuss...Das ist noch in Klärung. Den genauen Aufenthaltsstatus der Frau kenne ich nicht. Deutsche ist sie auf alle Fälle (noch) nicht. Frau heiratet neu einen Georgier. Der kommt nach der Hochzeit mit ihr zusammen nach D. Jetzt ist die Frage, wie er zu einem Aufenthaltstitel kommt.
Meiner Meinung nach kann er nur zu Besuch hier sein (die 90 Tage innerhalb 180 Tage) und muss von Tiflis aus die
FZF beantragen. Und dafür müsste der
LU der gesamten Familie gesichert sein, da er mit den EU-Bürgern ja nicht verwandt ist und zu seiner ausländischen Frau zieht. Richtig? Sie allein wird den
LU für 4 Personen niemals aufbringen können (verdient vermutlich gerade mal den Mindestlohn und ich bezweifle auch dass sie Vollzeit arbeitet). Wenn er mit einer Jobzusage / einem Arbeitsvertrag z.B. ab dem 01.11.19 in der Tasche nach Georgien fährt und dort den Antrag stellt - hat er dann eine Chance? Oder zählt das (noch) nicht als Einkommen?
Wohnung wäre groß genug für 4 Personen und kostet 500€ warm.
Falls sie eine Aufenthaltskarte und keine
AE hat wäre die Situation anders?