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Einbürgerung in Deutschland als hiergeborener Ukrainer (Gelesen: 4.808 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung, Ukraine
HeFi
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Antwort #15 - 07.09.2019 um 12:10:18
 
erne schrieb am 06.09.2019 um 16:58:51:
Ich kann mir vorstellen, dass eine Voraussetzung für b ist, dass eine andere StaatsAng. bereits vorliegt. Das ist hier aber nicht der Fall, also haben wir ein Henne-Ei Problem wenn der Threadstarter darauf spekuliert.

Der Einbürgerungsbewerber erhält von der EBH zunächst nur eine dt. Einbürgerungszusicherung, das ist noch keine Einbürgerung.
Die deutsche Staatsangehörigkeit (bzw Einbürgerung) gibt es nur nach vorheriger Ausbürgerung aus dem Herkunftsstaat.

Probleme bei der Ukraine-Ausbürgerung sind zT hier beschrieben
> VG ACHEN zur UKR-Ausbürgerung +HvM      https://openjur.de/u/672735.html
> VG Freiburg UKR-Ausbürgerung -HvM      http://openjur.de/u/357977.html

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1411734905/2#2
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1411734905/17#17
Ablauf1 -> Ausbürgerung aus Ukraine      http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1436986312/0#0

Weitere Link's + Info's dazu kann ich ggf liefern.
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« Zuletzt geändert: 07.09.2019 um 12:25:01 von HeFi »  
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Antwort #16 - 11.09.2019 um 20:04:10
 
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
Ich war nun beim Einbürgerungsamt in meinem Bezirk und bin dabei das Formular auszufüllen. Mag mir einer verraten, was ich bei Volkszugehörigkeit schreiben soll? Ich bin ukrainischer Staatsbürger aber was hat es mit dem "Volk" auf sich?
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Antwort #17 - 11.09.2019 um 21:02:13
 
Und wie soll ich meine Identität nachweisen, wenn die Botschaft meinen Reisepass einzieht? (Bei der Ausbürgerung)
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Antwort #18 - 11.09.2019 um 21:15:08
 
anonym12031 schrieb am 11.09.2019 um 20:04:10:
Mag mir einer verraten, was ich bei Volkszugehörigkeit schreiben soll?


Nichts.

Zitat:
Und wie soll ich meine Identität nachweisen, wenn die Botschaft meinen Reisepass einzieht? (Bei der Ausbürgerung


Durch den eAT.

Gruß
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Antwort #19 - 11.09.2019 um 21:37:07
 
Habe leider nur die Niederlassungserlaubnis in Form eines Aufklebers im Reisepass. Soll ich nun den eAT beantragen?

Außerdem habe ich gelesen, dass der eAT nur in Verbindung mit dem Reisepass gilt.
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Antwort #20 - 11.09.2019 um 23:43:28
 
anonym12031 schrieb am 11.09.2019 um 21:02:13:
Und wie soll ich meine Identität nachweisen, wenn die Botschaft meinen Reisepass einzieht? (Bei der Ausbürgerung)

Manche Herkunftsstaaten lochen oder stempeln den alten Pass ungültig und geben ihn zurück, dann taugt er zwar nicht mehr zu grenzüberschreitendem Reisen, ist aber als Identitätsnachweis noch brauchbar.
Deshalb sollte (von der AV des Herkunftsstaates) die Ausbürgerungsurkunde in DE übergeben und der alte Pass in DE eingezogen oder ungültig gemacht werden.
Maw: sich nicht darauf einlassen, die Ausbürgerungsurkunde im Herkunftsland abzuholen und dort alten Pass ungültig machen zu lassen.
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Antwort #21 - 12.09.2019 um 00:04:18
 
anonym12031 schrieb am 11.09.2019 um 21:37:07:
Habe leider nur die Niederlassungserlaubnis in Form eines Aufklebers im Reisepass. Soll ich nun den eAT beantragen?

MMn JA, den eAT brauchst du ohnehin, denn die gesamte Ein- und Ausbürgerungsprozedur dauert oft 1-2 Jahre
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Antwort #22 - 12.09.2019 um 11:34:15
 
anonym12031 schrieb am 11.09.2019 um 21:37:07:
Außerdem habe ich gelesen, dass der eAT nur in Verbindung mit dem Reisepass gilt. 


Du hast gefragt, wie Du in der Zeit Deine Identität nachweisen kannst.
Dafür reicht dann eben ein zu beantragender eAT.
Ebenfalls genügt er, da "Ausweisersatz", zur Erfüllung der Passpflicht in DEU.
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Antwort #23 - 19.09.2019 um 16:52:02
 
anonym12031 schrieb am 11.09.2019 um 20:04:10:
Mag mir einer verraten, was ich bei Volkszugehörigkeit schreiben soll?

Das Volk, dem Du Dich zugehörig fühlst, z.B. Deutsch.

anonym12031 schrieb am 11.09.2019 um 20:04:10:
Ich bin ukrainischer Staatsbürger aber was hat es mit dem "Volk" auf sich?

Staatsangehörigkeit ist nicht Volkszugehörigkeit. Das müsste demjenigen, der seine Staatsangehörigkeit wechselt, doch klar sein Zwinkernd

anonym12031 schrieb am 11.09.2019 um 21:02:13:
Und wie soll ich meine Identität nachweisen, wenn die Botschaft meinen Reisepass einzieht?

Versuch mal einen Reisepass für Staatenlose bei der ABH zu beantragen. Falls Du einen triftigen Grund nachweisen kannst, wird er Dir ausgehändigt.

anonym12031 schrieb am 11.09.2019 um 21:37:07:
Außerdem habe ich gelesen, dass der eAT nur in Verbindung mit dem Reisepass gilt.

Das ist falsch.

T.P.2013 schrieb am 12.09.2019 um 11:34:15:
Du hast gefragt, wie Du in der Zeit Deine Identität nachweisen kannst.
Dafür reicht dann eben ein zu beantragender eAT.

Nur dann, wenn es ausdrücklich mit dem Vermerk "Gilt als Passersatz" gekennzeichnet ist. Ob es in so einem Fall auch so sein wird, ist nicht sicher.
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anonym12031
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Antwort #24 - 03.10.2019 um 03:19:12
 
Alles klar, nun heißt es nur warten. Ich musste auch noch unterschreiben, dass ich die deutsche Grundordnung verteidige.
Sobald neues aufkommt, werde ich mich melden.
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