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Grenzübertrittsbescheinigung als Überbrückung? (Gelesen: 2.372 mal)
melmac
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.08.2019 um 17:32:48
 
Hallo alle,

das ist jetzt nur eine eher unwichtige Verwaltungsfrage, würde mich aber schon interessieren...

Jemand hatte eine Duldung wegen fehlender Papiere, dann hat er einen Pass bekommen, und eine AE beantragt.
Die ABH hat die Duldung kassiert (weil keine Passlosigkeit mehr), und eine GÜB ausgestellt, welche monatlich verlängert / erneuert wird, bis sie über die AE entschieden haben (was jetzt schon 3 Monate dauert).

Gibt es außer der GÜB keine andere Möglichkeit, die Wartezeit zu überbrücken?
Eine Fiktionsbescheinigung ist wohl in der Situation unmöglich, da muss man vorher schon eine AE haben, oder?

Danke!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.08.2019 um 19:46:12
 
Die Duldung verlängern wäre das Normale gewesen.
Hat er sich darüber informiert, welche AE er mit Aussicht auf Erfolg beantragen kann? Lässt er sich unabhängig beraten?
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melmac
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i4a rocks!


Beiträge: 37

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: de
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Antwort #2 - 31.08.2019 um 21:43:56
 
reinhard schrieb am 31.08.2019 um 19:46:12:
Die Duldung verlängern wäre das Normale gewesen.

OK, was wäre denn dann die Grundlage?

reinhard schrieb am 31.08.2019 um 19:46:12:
Hat er sich darüber informiert, welche AE er mit Aussicht auf Erfolg beantragen kann? Lässt er sich unabhängig beraten?


Es sind mehrere Fälle, aber es geht um AE als Vater eines hier aufenthaltberechtigten Kindes. Die Leute haben alle einen Anwalt, und nutzen wohl auch Asylsozialberatung.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 01.09.2019 um 10:24:38
 
Eine GÜB ist ja eine Ausreiseaufforderung bis zu einem bestimmten Datum! Wird bis zu diesem Datum nicht ausgereist, kann die Abschiebung erfolgen!
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melmac
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.09.2019 um 16:32:45
 
deerhunter schrieb am 01.09.2019 um 10:24:38:
Eine GÜB ist ja eine Ausreiseaufforderung bis zu einem bestimmten Datum! Wird bis zu diesem Datum nicht ausgereist, kann die Abschiebung erfolgen!

Genau. Es wird zur Ausreise aufgefordert, und nicht zum hierbleiben und warten. Die ABH verlängert / erneuert die GÜB zwar jeden Monat kurz vor Ende der Frist, aber es ist immer noch ein unpassendes und ungutes Papier zur Überbrückung der Bearbeitungszeit bis über die AE entschieden ist.

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fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.09.2019 um 16:51:54
 
melmac schrieb am 02.09.2019 um 16:32:45:
Genau. Es wird zur Ausreise aufgefordert, und nicht zum hierbleiben und warten. Die ABH verlängert / erneuert die GÜB zwar jeden Monat kurz vor Ende der Frist, aber es ist immer noch ein unpassendes und ungutes Papier zur Überbrückung der Bearbeitungszeit bis über die AE entschieden ist.



In der Tat scheint das alles recht ungewöhnlich aber ist die Duldung das bessere Papier? Auch Inhaber einer Duldung sind ausreisepflichtig und der Aufenthalt ist nicht rechtmäßig; bei einer GÜB kann er das in der Tat sein.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 02.09.2019 um 18:45:42
 
melmac schrieb am 31.08.2019 um 17:32:48:
Gibt es außer der GÜB keine andere Möglichkeit, die Wartezeit zu überbrücken? 

"Wartezeit" auf was?
Auch mit einer Duldung bleibt man ausreisepflichtig. Wenn diese Duldung wegen fehlenden Pass erteilt wurde, liegt nun kein Grund mehr vor eine neue Duldung zu erteilen, weil der Pass vorliegt. Die Ausreise bzw. die Abschiebung kann demnach vollzogen werden.
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Antwort #7 - 03.09.2019 um 06:08:29
 
fab87 schrieb am 02.09.2019 um 16:51:54:
Auch Inhaber einer Duldung sind ausreisepflichtig und der Aufenthalt ist nicht rechtmäßig; bei einer GÜB kann er das in der Tat sein.

Eine GÜB ist kein AT, daher kann sie keinen Aufenthalt gestatten = rechtmäßig machen.
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melmac
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: de
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Antwort #8 - 10.09.2019 um 16:40:58
 
Saxonicus schrieb am 02.09.2019 um 18:45:42:
"Wartezeit" auf was?

Wartezeit, bis die ABH über den Antrag auf AE als Vater eines hier aufenthaltberechtigten Kindes entschieden hat. Das Verfahren zieht sich, die ABH weiß wohl nicht so recht ob sie den Antrag genehmigen oder ablehnen will...

Es hört sich logisch an, dass eine Duldung wg Passlosigkeit nicht verlängert werden kann, wenn der Pass da ist. Aber...
reinhard schrieb am 31.08.2019 um 19:46:12:
Die Duldung verlängern wäre das Normale gewesen.

Reinhard, meinst du, es wäre schon noch möglich gewesen die Duldung wg Passlosigkeit zu verlängern? Oder gibt es da eine andere Begründung für eine neue Duldung?

Praktisch ist der aktuelle Zustand mit GÜB wohl noch kein Problem, weil das Papier tatsächlich immer verlängert wird und weil die ABH keine Abschiebung einleitet so lang sie noch nicht über den Antrag entschieden hat.
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