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Flüchtling: Wiedereinreise möglich? (Gelesen: 1.334 mal)
Zeno
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i4a rocks!


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18.08.2019 um 22:54:30
 
Hallo liebes info4alien-Team,

ich stelle diese Frage für eine junge Frau (urspr. aus einem unsicheren Land), die in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten hat. Sie ist vor wenigen Monaten kurzfristig zu ihrer Mutter (sicheres Drittland) gereist, da es ihr sehr schlecht ging und sie nochmal sehen wollte, bevor es zum schlimmsten kommt. Der Mutter geht es mittlerweile gut und die Ärzte geben Entwarnung. Das Problem ist, dass die junge Frau dem JC und der Behörde nicht Bescheid gegeben hat. Das JC hat höchstwahrscheinlich die Zahlungen eingestellt. Ihren Aufenthalt besitzt sie noch, was passiert mit ihr, wenn sie wieder einreist? Muss die nochmal einen Asyl Antrag stellen? Wird sie in dem Drittland zurück geschickt, wofür sie nur ein Besuchervisum hat?

Danke schon mal für euer Feedback!
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reinhard
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Antwort #1 - 19.08.2019 um 00:30:56
 
Sie hat subsidiären Schutz und behält subsidiären Schutz. Nur wenn sie länger als 6 Monate weg war, ist die Aufenthaltserlaubnis erloschen und sie kann nicht wieder einreisen.

Sonst einfach mit Pass und Aufenthaltstitel wieder einreisen.

Falls das Bundesamt nach drei oder fünf Jahren überprüft, ob sie noch subsidiären Schutz braucht, wird sie die Reise berücksichtigen. Aber es passiert nichts automatisch.

Die sozialrechtlichen Fehler (Nicht-Abmeldung) muss sie unabhängig davon reparieren. Und keinen Fehler nochmal machen.
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deerhunter
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Antwort #2 - 19.08.2019 um 14:51:37
 
Zeno schrieb am 18.08.2019 um 22:54:30:
Sie ist vor wenigen Monaten kurzfristig zu ihrer Mutter (sicheres Drittland) gereist


Wie viele Monate sind bei dir wenige Monate??
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Zeno
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 19.08.2019 um 22:12:21
 
deerhunter schrieb am 19.08.2019 um 14:51:37:
Wie viele Monate sind bei dir wenige Monate??

Müssten 2 Monate sein.
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