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Visum im Schnellverfahren? (Gelesen: 1.187 mal)
fab87
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i4a rocks!


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13.08.2019 um 13:42:49
 
Liebes Forum,

Eine Angestellte einer bundeseigenen Gesellschaft aus einem westafrikanischen Land soll zu einem Kurzworkshop für nationale Mitarbeiter nach Hessen reisen. Offizielle Einladung aus der Zentrale sowie des zuständiges Landesbüros liegt vor. Antrag auf das Visum muss in einem Nachbarland gestellt werden, da deutsche AV im Dienstland keine Visastelle hat.

Nun wurde die rechtzeitige Antragstellung scheinbar versäumt... Immerhin benötigen Reisende mit einer Einladung der Firma allerdings keinen Termin sondern können einfach morgens an der Visastelle auftauchen.

Meine Frage nun lautet wie schnell kann dieses Visum im Bestfall dann ausgestellt werden? Ist so etwas theoretisch am selben Tag oder über Nacht möglich?


Es wurde schon versucht die Visastelle zu kontaktieren.

Ich bin mir natürlich völlig des Faktes bewusst, dass die Arbeitsbelastung der Visastelle und andere Faktoren eine große Rolle spielen. Andererseits könnte man argumentieren, dass der Besuch ja gewissermassen auch im öffentlichen Interesse ist, da er hilft Leitlinien der deutschen Außenpolitik und IZ umzusetzen.
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deerhunter
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Antwort #1 - 13.08.2019 um 16:51:21
 
fab87 schrieb am 13.08.2019 um 13:42:49:
Meine Frage nun lautet wie schnell kann dieses Visum im Bestfall dann ausgestellt werden? Ist so etwas theoretisch am selben Tag oder über Nacht möglich?


Über welches Land sprechen wir? Hatte die Dame schon mal ein Visum? Wenn nicht kann ich mir eine Ausstellung am selben Tag eher nicht vorstellen! Zumal, wenn es selbst verschuldet ist weil man es schlicht vergessen hat. Schon der direkte einlass ohne termin erscheint mir sehr entgegenkommend.

fab87 schrieb am 13.08.2019 um 13:42:49:
Andererseits könnte man argumentieren, dass der Besuch ja gewissermassen auch im öffentlichen Interesse ist, da er hilft Leitlinien der deutschen Außenpolitik und IZ umzusetzen.
     

Dann müsste es schon eine Einladung einer Regierungsbehörde sein und keiner Firma
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fab87
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Antwort #2 - 13.08.2019 um 17:53:56
 
deerhunter schrieb am 13.08.2019 um 16:51:21:
Über welches Land sprechen wir? Hatte die Dame schon mal ein Visum? Wenn nicht kann ich mir eine Ausstellung am selben Tag eher nicht vorstellen! Zumal, wenn es selbst verschuldet ist weil man es schlicht vergessen hat. Schon der direkte einlass ohne termin erscheint mir sehr entgegenkommend.

Dann müsste es schon eine Einladung einer Regierungsbehörde sein und keiner Firma


Naja, die "Firma" hat da eine etwas besondere Position als Umsetzungsorganisaton deutscher auswärtiger Politik und internationaler Zusammenarbeit.

Nationale Mitarbeiter brauchen explizit auch keine Termine bei der deutschen Vertretung im Land wo der Antrag gestellt wurde.

Entsandte Mitarbeiter haben etwa auch Dienstpässe oder erhalten zur VIsumsbeantragung für ein ZIelland auch Unterstützung durch Verbalnoten des AA. Das sollte die Sonderstellung wohl verdeutlichen.


Ich sehe bei der Sache auch schwarz. VIsahistorie der Dame kenne ich nicht, weil ich am anderen Ende der Welt tätig bin aber bei dem Projekt mitwirke. Selbstverschuldet war es von der Kollegin nicht, lag vielmehr an der Nichtweiterleitung von Schreiben durch Dritte auf dem Weg.
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blubb


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Antwort #3 - 13.08.2019 um 18:09:45
 
Die Dame bzw. die beantragende Institution läuft dann üblicher- / möglicherweise unter "Bona Fide".

Es empfiehlt sich in einem solchen Fall, so meine Erfahrungen, vor Antragstellung mit der entsprechenden Abteilung der AV (z.B. "Wirtschaft" oder was gerade zutrifft) in Kontakt zu treten.

Die Dauer ab Antragstellung hängt grundsätzlich als Minimum lediglich von der Überprüfung der Daten (fernschriftlich) beim BVA ab.
Dauer: Datenübermittlung nachmittags, Antwort am nächsten (spätestens übernächsten) Tag.
Es könnten daher sehr wohl in Ausnahmefällen derartig kurzfristig Visa erteilt werden.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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fab87
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Antwort #4 - 14.08.2019 um 15:47:35
 
Update: Scheint alles problemlos zu klappen.

Kollegen aus Landesbüro A haben das Büro im Land mit der zuständigen AV mit Visastelle kontaktiert. Die stehen aufgrund der Natur der Organisation eng in Kontakt mit der EZ Abteilung der Botschaft welche dann einen Kontakt in der Visastelle vermittelt hat.

Antragsunterlagen wurden zur Kenntnisnahme elektronisch bereits übermittelt, Antragsstellerin reist morgen nach Land B und kann das Visum dann wohl am Morgen des Freitags in Empfang nehmen.

Sicherlich ein Ausnahmefall aber war erstaunlich gut lösbar.
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blubb


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Antwort #5 - 14.08.2019 um 18:50:07
 
Ja, also wie geschildert. Geht alles, wenn man (die AV) denn will...
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