Du hast Personenstandsurkunden, die die Namensführung eindeutig bestimmen.
Nach Heimatrecht - dort hast Du drei Namen.
Die Transkription in den Pässen ist nach alter sowjetischer Tradition nur für die Lesbarkeit im internationalen Rechtsverkehr bestimmt und ändert sich je nach Lust und Laune derjenigen, die die Transkription immer wieder mal neu festlegen.
Das vorstehende gilt dann uneingeschränkt, wenn der Reisepass nicht als Identitätsdokument im Inland anerkannt wird.
So ist es in RUS.
Dort verlangt z.B. auch nach einer Eheschließung mit Namensänderung niemand, dass der Reisepass geändert werden muss - der Inlandspass jedoch zwingend innerhalb weniger Wochen!
In BLR ist es z.B. anders, da gibt es nur das eine Dokument - aber auch da sind die im "Inlandsgebrauch" verbindlichen Teile nicht auf der Lichtbildseite angegeben, sondern zwei Seiten weiter und überhaupt nicht in lateinischen Zeichen.
Der Geburtsort ist auf der Lichtbildseite genauso ungenau angegeben, wie in russischen Pässen.
Inwieweit Dein ukrainischer Pass von der Ukraine genauso "schwammig befüllt" wird oder ebenso inlands-ungültig wie in RUS üblich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Angabe im
AT soll immer genau so sein, wie im Reisepass. Anderenfalls könnten an den Grenzen Probleme auftreten.
Alles andere richtet sich nach den Personenstandsurkunden.
Wenn Du Dich über Willkür beschweren willst, richte das an Dein Heimatland, wo
willkürlich Inlands-Angaben unvollständig oder ungenau in den Reisepass übertragen werden.