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Dürfen deutsche Behörden entscheiden, wie ich heiße? (Gelesen: 2.549 mal)
Themen Beschreibung: Vatersname
Makkitotosimew
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dürfen deutsche Behörden entscheiden, wie ich heiße?
11.08.2019 um 22:09:13
 
Ich komme aus dem Land, wo die Namen aus 3 Teilen bestehen: einem Vornamen, einer Ableitung vom Vaternamen und einem Familiennamem.
(zum Beispiel: Hanna Ivaniwna Sirenko, was bedeutet wortwörtlich "Hanna Iwans Tochter Sirenko").
In meiner Geburtsurkunde in kyrillischer Sprache stehen natürlich alle 3, in meinem Reisepass aber nur 2: der Vorname und der Nachname. In meiner Heimat wird der Vatersname als eine Art von "interne" Angelegenheit gebraucht und er taucht deshalb in keinen internationalen Dokumenten mit lateinischen Buchstaben auf.

Hier in Deutschland wollen irgendwie alle Behörden (Bürgerbüro, Führerscheinstelle usw.) den Vatersnamen aus meiner Geburtsurkunde übernehmen und als meinen zweiten Vornamen verwenden.

Ich habe mehrmal gestritten und versucht zu argumentieren, dass
1) mein Name so ist, wie es in meinem Reisepass steht und die ganzen Bescheinigungen auf diesen Namen ausgestellt werden sollen (wie würde es denn aussehen, wenn jemand laut Ausweis Jürgen Müller heißt und der Führerschein dem Jürgen Hans Müller ausgestellt wurde?)
2) der Vatersname ist sowieso nicht mein Vorname und er hat nichts im Feld "Vorname" vergessen. Wäre in deutschen Formularen ein Feld "Vatersname" vorgesehen, würde ich das noch akzeptieren, aber dieses Feld gibt es nicht und die Behörden quasi erweitern meinen Vornamen.
Alles vergeblich.

Der zurätzliche Ärger besteht noch darin, dass keiner einzige Mensch meinen Vatersnamen mit lateinischen Buchsteben lesen kann, das ist eine ganz komische Kombination von Buchstaben und Apostrophen).

Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage dafür? Welchen Antrag kann ich stellen und wo, um diesen Willkür zu beenden?
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HeFi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.08.2019 um 22:48:34
 
Makkitotosimew schrieb am 11.08.2019 um 22:09:13:
Ich habe mehrmal gestritten und versucht zu argumentieren

Makkitotosimew schrieb am 11.08.2019 um 22:09:13:
Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage dafür? Welchen Antrag kann ich stellen und wo, um diesen Willkür zu beenden?

Die Namensführung richtet sich immer nach der Staatsangehörigkeit,
Namensänderungen können also nur von Behörden und nach dem Recht des Landes erfolgen, dessen Staatsangehörigkeit man hat, zB
http://ul.qucosa.de/api/qucosa%3A17172/attachment/ATT-0/
https://www.russlandjournal.de/russisch-lernen/russische-namen/
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knuffel-de  
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Makkitotosimew
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.08.2019 um 23:08:33
 
HeFi schrieb am 11.08.2019 um 22:48:34:
...und nach dem Recht des Landes erfolgen, dessen Staatsangehörigkeit man hat


Mein Reisepass und die Schreibweise des Namens in meinem Reisepass richten sich nach Gesetzen meines Landes (Ukraine). Und laut meinem Reisepass habe ich nur einen Vornamen. Warum wird das nicht berücksichtigt?
Außerdem, nach Gesetzen meines Landes ist mein Vatersname NICHT mein Vorname.
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Makkitotosimew
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.08.2019 um 23:29:13
 
Was ich noch nicht verstehe:

wenn mein Ausenthaltstitel ausgestellt wurde, wurde mein Name 1:1 aus dem Reisepass übernommen.
Wenn aber eine Meldebescheinigung ausgestellt wird, wird es plätzlich anders geregelt und die Geburtsurkunde hat Vorrang vor dem Pass.

Es ist nicht konsequent, oder?
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Antwort #4 - 12.08.2019 um 01:16:39
 
Du hast Personenstandsurkunden, die die Namensführung eindeutig bestimmen.
Nach Heimatrecht - dort hast Du drei Namen.

Die Transkription in den Pässen ist nach alter sowjetischer Tradition nur für die Lesbarkeit im internationalen Rechtsverkehr bestimmt und ändert sich je nach Lust und Laune derjenigen, die die Transkription immer wieder mal neu festlegen.

Das vorstehende gilt dann uneingeschränkt, wenn der Reisepass nicht als Identitätsdokument im Inland anerkannt wird.
So ist es in RUS.
Dort verlangt z.B. auch nach einer Eheschließung mit Namensänderung niemand, dass der Reisepass geändert werden muss - der Inlandspass jedoch zwingend innerhalb weniger Wochen!

In BLR ist es z.B. anders, da gibt es nur das eine Dokument - aber auch da sind die im "Inlandsgebrauch" verbindlichen Teile nicht auf der Lichtbildseite angegeben, sondern zwei Seiten weiter und überhaupt nicht in lateinischen Zeichen.
Der Geburtsort ist auf der Lichtbildseite genauso ungenau angegeben, wie in russischen Pässen.

Inwieweit Dein ukrainischer Pass von der Ukraine genauso "schwammig befüllt" wird oder ebenso inlands-ungültig wie in RUS üblich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.


Die Angabe im AT soll immer genau so sein, wie im Reisepass. Anderenfalls könnten an den Grenzen Probleme auftreten.
Alles andere richtet sich nach den Personenstandsurkunden.


Wenn Du Dich über Willkür beschweren willst, richte das an Dein Heimatland, wo willkürlich Inlands-Angaben unvollständig oder ungenau in den Reisepass übertragen werden.
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 12.08.2019 um 02:57:18
 
Hallo,

hier geht es zwar (noch) nicht um einen deutschen Pass - aber die Regelungen des Passgesetzes bzw. dessen Verwaltungsvorschrift dürften hilfreich sein, Deine Frage zu beantworten. Genau gesagt, die Frage, wie deutsche Behörden zu verfahren haben mit der Eintragung des Vatersnamen (im Feld "Vorname").

Sehe hierzu die Nr. 4.1.2.2 der PassVwV ->Klick

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Makkitotosimew
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 12.08.2019 um 21:12:07
 
Ok, danke. Ich verstehe.
Dann hätte ich eine folgende Frage:

In den Geburtsurkunden meiner Kinder steht "Mutter: (z.B.) Hanna Iwaniwna Sirenko". Sind mein Reisepass mit dem Namen "Hanna Sirenko" + Geburtsurgunde des Kindes kein gültiger Nachweis meiner Mutterschaft?
Ich würde sagen, Hanna Iwaniwna Sirenko und Hanna Sirenko ist nicht die gleiche Person.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #7 - 13.08.2019 um 18:15:41
 
In Deutschland für Deutschland:

Ja.
Doch. Die Person wird ja auch anhand weiterer Daten (Geburtstag und -ort) eindeutig identifiziert.

Gruß
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