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Unterhalt (Gelesen: 1.462 mal)
Feuerfisch
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i4a rocks!


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09.08.2019 um 18:00:29
 
Hallo,

mein 2.Sohn aus erster Ehe hat am 1.August seine Ausbildung angefangen.Habe jetzt bei meiner Rechtsanwältin ausrechnen lassen was ich noch Unterhalt zahlen muss da das Lehrgeld angerechnet wird.
Habe heute erfahren dass mein Sohn gekündigt worden ist(in der Probezeit).
Wie geht es jetzt weiter?
Bekommt er Hartz4 oder Arbeitslosengeld?
Muss Ich jetzt wieder den vollen Unterhalt zahlen?
Meine Ex Frau arbeitet auch nicht.
Sie lebt von Hartz4, Unterhalt, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss.

Danke und schöne Grüße
Feuerfisch
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 09.08.2019 um 19:10:10
 
Innerhalb von gerade mal 1 Woche gekündigt zu werden muss man erst mal hinbekommen. Kennst Du den Grund für die Kündigung? Kennst Du seine zukünftigen Pläne? Er könnte sich ja sofort um eine neue Ausbildungsstelle kümmern und gleich weitermachen. Dann ändert sich nicht viel.

ALGI wird er nicht bekommen (dazu muss er ja erst mal eine gewisse Zeit eigezahlt haben).
Wenn er von Dir vollen Unterhalt will muss er den fordern. Und das begründen. Einen Titel gibt es nicht? Du hast doch eine Anwältin. Die wird doch wissen was Du zahlen musst. 
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Feuerfisch
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 09.08.2019 um 19:20:37
 
Hallo Lottchen,

den Grund weiß ich noch nicht da meine Ex Frau dies auch erst heute Nachmittag telefonisch von der Firma erfahren hat.
Hab ich vllt vergessen.Mein Sohn ist 16 1/2 Jahre.Einen Unterhaltstitel hab ich schon.
Habe diese Woche erst den Termin bei meiner Rechtsanwältin gehabt zwecks Berechnung.
Was er jetzt machen will weiß ich noch nicht.

Ich frage deshalb weil ich mal was gelesen habe wenn man eine Ausbildung abricht ändert sich was mit dem Unterhalt.

Schöne Grüße
Feuerfisch
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lottchen
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Antwort #3 - 09.08.2019 um 21:02:33
 
Wenn Du mal "Unterhalt bei abgebrochener Ausbildung" in eine Suchmaschine eingibst steht da sehr deutlich, dass der Unterhaltsanspruch damit nicht erlischt. Jedes Kind hat das Recht auf eine Umorientierung. Dein Kind ist noch dazu minderjährig. Da wirst Du auf alle Fälle noch weiterzahlen müssen.
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