Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht (Gelesen: 5.460 mal)
christinar90
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Gierath, Germany
Gierath
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
08.08.2019 um 17:50:41
 
Hallo zusammen,

ich hoffe ich bekomme den Sachverhalt jetzt hier vernünftig rüber gebracht Smiley Mein Bekannter kommt aus Mexiko. Er war vom 15.1 bis zum 10.4 in Italien und ist von dort aus nach Schweden geflogen. Auf seinem Rückflug nach Mexiko am 16.5 hatte er nochmals einen Zwischenstopp in Italien.

Nun wurde er in Mexiko zur Behörde gebeten und die haben im gesagt, dass er 350€ zu bezahlen hätte, wenn er nochmals nach Europa geht, weil er unrechtmäßig gereist ist.

1. Für was soll er bezahlen? Die Frau wusste selbst nicht mal wirklich Bescheid und konnte ihm keine Auskunft geben. Gibt es irgendwas, was er falsch gemacht hat?

2. Wann dürfte er wieder in Europa einreisen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Lieben Gruß, Christina Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #1 - 08.08.2019 um 17:59:24
 
christinar90 schrieb am 08.08.2019 um 17:50:41:
Hallo zusammen,

ich hoffe ich bekomme den Sachverhalt jetzt hier vernünftig rüber gebracht Smiley Mein Bekannter kommt aus Mexiko. Er war vom 15.1 bis zum 10.4 in Italien und ist von dort aus nach Schweden geflogen. Auf seinem Rückflug nach Mexiko am 16.5 hatte er nochmals einen Zwischenstopp in Italien.

Nun wurde er in Mexiko zur Behörde gebeten und die haben im gesagt, dass er 350€ zu bezahlen hätte, wenn er nochmals nach Europa geht, weil er unrechtmäßig gereist ist.

1. Für was soll er bezahlen? Die Frau wusste selbst nicht mal wirklich Bescheid und konnte ihm keine Auskunft geben. Gibt es irgendwas, was er falsch gemacht hat?

2. Wann dürfte er wieder in Europa einreisen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Lieben Gruß, Christina Smiley


Wenn mexikanische Behörden diese Gebühr/Strafe fordern können auch nur diese bzw. jemand der sich mit mexikanischem Recht auskennt genaueres sagen.

Mexiko kann auch nicht entscheiden wann und ob er nach Europa einreisen darf. Es gibt in der Tat aber Staaten die unerlaubte Aufenthalte ihrer Staatsbürger in Drittländern sanktionieren.

Er darf sich 90 Tage innerhalb von 180 im Schengenraum aufhalten zu Besuchs- und touristischen Zwecken.


Oder wurde diese Gebühr von einer europäischen Behörde erhoben? Es sieh nämlich so aus als ob es hier einen guten overstay gab. Mit einer intensiveren Einreisebefragung kann gerechnet werden. Gab es irgendwelche Maßnahmen seitens der italienischen Grenzorgane oder Schwedens?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
christinar90
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Gierath, Germany
Gierath
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #2 - 08.08.2019 um 18:06:23
 
Danke für die Antwort. Da Schweden ja nicht den Regeln der Schengenstaaten unterliegt, wird diese Zeit meines Wissens nach nicht angerechnet. Somit dürfte es theoretisch keine Überschreitung gegeben haben. Ihm wurde es in Mexiko bei der Behörde mitgeteilt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
greenock
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #3 - 08.08.2019 um 18:45:54
 
christinar90 schrieb am 08.08.2019 um 18:06:23:
Danke für die Antwort. Da Schweden ja nicht den Regeln der Schengenstaaten unterliegt, wird diese Zeit meines Wissens nach nicht angerechnet. Somit dürfte es theoretisch keine Überschreitung gegeben haben. Ihm wurde es in Mexiko bei der Behörde mitgeteilt.



Schweden ist ein Mitglied des Schengenraumes.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
christinar90
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Gierath, Germany
Gierath
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #4 - 08.08.2019 um 19:08:31
 
das stimmt, aber mit speziellen Regelungen. Darüber hatte er sich und ich mich auch extra bei den schwedischen Behörden informiert. Das dürfte also eigentlich nicht das Problem sein.

Kennt sich vlt jemand nochmal speziell mit den schwedischen Regeln aus?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #5 - 08.08.2019 um 19:17:57
 
christinar90 schrieb am 08.08.2019 um 19:08:31:
das stimmt, aber mit speziellen Regelungen. Darüber hatte er sich und ich mich auch extra bei den schwedischen Behörden informiert. Das dürfte also eigentlich nicht das Problem sein.

Kennt sich vlt jemand nochmal speziell mit den schwedischen Regeln aus?


Mir sind da keine Sonderregeln bekannt; ebenso wenig wie ein Visaabkommen zwischen den Ländern. Selbst, wenn es das gäbe wüsste ich nicht wie das mit dem hier geschilderten Reisemuster vereinbar sein könnte und zu einem legalen Aufenthalt führen würde.

Spätestens der Transitaufenthalt in Italien wäre dann wohl nicht rechtmäßig gewesen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #6 - 09.08.2019 um 00:50:23
 
Der Aufenthalt umfasste 92 Tage, beinhaltete also mindestens 2 Tage unerlaubten Aufenthalts nach allgemeingültigen Regeln für den Schengenverbund.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
christinar90
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Gierath, Germany
Gierath
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #7 - 09.08.2019 um 06:47:24
 
Nach meiner Rechnung hat er 87 Tage in Italien verbracht. Ich muss der Botschaft nochmals eine Mail schicken. Dort wurde uns ganz klar gesagt, dass Schweden ein Spezialabkommen hat und es sich nochmal anders mit den 90 Tagen verhält.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #8 - 09.08.2019 um 07:52:15
 
T.P.2013 schrieb am 09.08.2019 um 00:50:23:
Der Aufenthalt umfasste 92 Tage, beinhaltete also mindestens 2 Tage unerlaubten Aufenthalts nach allgemeingültigen Regeln für den Schengenverbund.


Jetzt ohne den fraglichen Aufenthalt in Schweden gell?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #9 - 09.08.2019 um 09:08:14
 
Änderungszeitraum abgelaufen:

Habe jetzt nochmal geschaut. Konnte zu einem gesonderten Visaabkommen zwischen Mexiko und Schweden nichts finden - was natürlich nicht beweist, dass es solches definitiv nicht gibt. Selbst, wenn es aber in Schweden irgendeine Sonderregelung geben sollte wäre das Reisemuster hier schwierig, langer Aufenthalt in Italien und Transit nach Aufenthalt (und deutlich nach dem Ersteinreisetag) über Italien. Eine Einreise aus nicht Schengen wäre da wohl notwendig gewesen, um außerhalb Schwedens keien Probleme zu erhalten - so es denn ein Sonderabkommen gibt.

Schweden stellt in der Tat Aufenthaltssgenehmigungen in Plastikkartenform für Besuchsaufenthalte von über 90 Tagen aus. https://www.migrationsverket.se/English/Private-individuals/Visiting-Sweden/Visi...;  

Auf Englisch wird das visitor's permit genannt auf Schwedisch uppehållstillstånd was schlicht und einfach einer AE entspricht. Das Dokument wäre schengenfähig (also keine Probleme in IT, wenn gültig) hätte aber beantragt werden müssen im Vorfeld. War hier scheinbar ja nicht der Fall.

Mit dem nachfolgenden Rechner komme ich auf 86 Tage in It (inkl. Transittag): https://ec.europa.eu/home-affairs/content/visa-calculator_en ; k

Schweden einbezogen kommt auf 122 Tage.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
christinar90
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Gierath, Germany
Gierath
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #10 - 09.08.2019 um 09:22:57
 
Danke für die ausführliche Antwort. Ich bin mir ehrlich gesagt gar nicht sicher, ob er das nicht doch beantragt hat. Denn er hatte vorher viele Gespräche mit den schwedischen Behörden. Die werden ihm schätze ich mal gesagt haben, wie er vorzugehen hat.

Ich wüsste also nicht woher die 350 € Strafe kommen sollten, die er wohl bei der nächsten Einreise bezahlen müsste. Hat sowas schon mal jemand machen müssen? Also bei der nächsten Einreise etwas bezahlen? In seinem Pass wurde auch kein Vermerk gemacht oder sowas.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #11 - 09.08.2019 um 09:29:59
 
christinar90 schrieb am 09.08.2019 um 09:22:57:
Ich wüsste also nicht woher die 350 € Strafe kommen sollten, die er wohl bei der nächsten Einreise bezahlen müsste. Hat sowas schon mal jemand machen müssen? Also bei der nächsten Einreise etwas bezahlen? In seinem Pass wurde auch kein Vermerk gemacht oder sowas.


Es stellt sich halt immer noch woher diese Strafe kommt. Mexiko kann diese wohl kaum bei Einreise in den Schengenraum verhänen oder zu diesemZeitpunkt kassieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #12 - 09.08.2019 um 21:26:27
 
fab87 schrieb am 09.08.2019 um 07:52:15:
Jetzt ohne den fraglichen Aufenthalt in Schweden gell?


Ich hatte 16.04. gelesen.
War ja sogar der 16.05. ...
Also 122 Tage Aufenthalt. 32 Tage unerlaubt...

fab87 schrieb am 09.08.2019 um 09:29:59:
Es stellt sich halt immer noch woher diese Strafe kommt. Mexiko kann diese wohl kaum bei Einreise in den Schengenraum verhänen oder zu diesemZeitpunkt kassieren. 


Eben.
Deshalb ist davon auszugehen, dass ihm bestenfalls von irgendeiner mex. Behörde der Umstand zur Kenntnis gegeben wurde.
Die 350,- EUR hören sich in der Höhe nach einem plausiblen Strafbefehl aufgrund des unerlaubten Aufenthalts durch schwedische oder italienische Behörden an.
Üblicherweise ein Vollstreckungshaftbefehl, der sich mittels Zahlung der Strafe erledigt.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #13 - 09.08.2019 um 22:42:19
 
fab87 schrieb am 09.08.2019 um 09:08:14:
Mit dem nachfolgenden Rechner komme ich auf 86 Tage in It (inkl. Transittag): https://ec.europa.eu/home-affairs/content/visa-calculator_en ; k

Dieser Link ^^^ funktioniert (bei mir) nicht.

Hier gibt's den gültigen Aufenthaltsrechner
90-Tage-Regel + Aufenth-Rechner      www.germania.diplo.de/90tage

T.P.2013 schrieb am 09.08.2019 um 21:26:27:
Deshalb ist davon auszugehen, dass ihm bestenfalls von irgendeiner mex. Behörde der Umstand zur Kenntnis gegeben wurde.

Das unwürdige Schauspiel des Rätselratens und der Vermutungen, woher, wofür und vom wem der angebliche Kostenbescheid kommt, sollte man beenden.
Vielleicht macht der TS endlich korrekte Angaben dazu
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 09.08.2019 um 22:53:56 von HeFi »  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #14 - 10.08.2019 um 08:46:01
 
@christinar90

Was steht dem auf dem Schreiben der Behörde? Also im Briefkopf. Die Klärung der Frage würde womöglich zur Lösung der Angelegenheit insgesamt beihelfen.

Konnte man mittlerweile rausfinden was die schwedischen Behörden gesagt haben oder, ob irgendein Dokument in Schweden beantragt wurde?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
christinar90
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Gierath, Germany
Gierath
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #15 - 15.08.2019 um 08:42:41
 
Diese Antwort habe ich von Schweden bekommen:

according to the Swedish National Police Agency (circular letter CM 9/08, 2008-08-25), Sweden has bilateral visa agreements with some Non-European countries, that have been agreed upon before the 1st of September 1993, and that are still valid in addition to the Schengen agreements. Members of these countries can enter the Nordic countries (Denmark, Finland, Iceland, Norway and Sweden) and stay as tourists for 90 days irrespective of their previous stay in another Schengen country. However, a stay in one of the Nordic countries within the last 6 months, will be counted and subtracted from the period.



List of countries with such visa-free agreements are:



United States of America, Argentina, Australia, Brazil, Brunei, Canada, Chile, Cook Islands, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Malaysia, Mexico, Nicaragua, New Zeeland, Panama, Paraguay, Singapore, South Korea, Uruguay, Venezuela


It means that even if a member in the countries listed below has been staying in another Schengen country, he/she can stay as a tourist in Sweden for 90 days.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #16 - 15.08.2019 um 09:17:01
 
Es gibt also ein Sichtvermerksabkommen.

Der Transitaufenthalt in Italien wird da durch leider aber nicht legal meines Wissens nach. Hier meldet sich bestimmt noch jemand gleich der beurteilen kann wie das bei Sichtvermerksabkommen läuft und weiß, ob Italien nur den Transittag oder auch die Tage in Schweden (da Wiedereinreise in ein anderes Land) als unrechtmäßiger Aufenthalt zählen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #17 - 15.08.2019 um 14:04:42
 
Ein solches Abkommen wäre dann m.M.n. analog zu unserem §16 / §41 AufenthV zu sehen.

Ich sehe das daher so: Der Aufenthalt in Schweden wäre erlaubt gewesen, da die Voraufenthaltstage in anderen Schengenländern nicht angerechnet werden.
Der Aufenthalt in Italien (<90 T) wäre auch rein zeitlich damit ok.
Das Problem ist der eine Tag Transit in Italien, da Italien den Voraufenthalt in anderen Schengenländern (hier: Schweden) anrechnet, also für die Italiener 121 Tage zusammenhängend verbraucht waren.
Es hätte der Rückflug direkt aus Schweden erfolgen müssen.

Beachten für künftige Reisen sollte man, dass der Wechsel des Aufenthalts (Schengen zu nationaler Regelung in SWE) nicht anhand der Stempellage im Pass nachvollzogen werden kann. Oder sind spezielle schwedische Stempel mit Ein- und Ausreisedatum in SWE vorhanden?

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
christinar90
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Gierath, Germany
Gierath
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #18 - 16.08.2019 um 06:40:18
 
Danke für die Antwort. Ich denke schon, dass er Stempel aus Schweden hat. Kann es aber ad hoc nicht beantworten. Sollte er diese Stempel vom An- und Abreisetag haben, oder beispielsweise nachweisen können, dass er die Zeit über in Schweden war, sollte es doch für Italien kein Problem mehr sein, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #19 - 16.08.2019 um 07:55:38
 
Er sollte nachschauen. Bin mir sehr sicher, dass er keine haben wird. Woher auch? Keine Passkontrolle, kein Kontakt mit schwedischen Behörden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
christinar90
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Gierath, Germany
Gierath
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #20 - 16.08.2019 um 08:07:06
 
Vom Flughafen in Schweden evtl. Aber irgendwie wird sich ja nachweisen lassen können, dass er in Schweden war Durchgedreht Und dann wäre doch eigentlich alles gut, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #21 - 16.08.2019 um 09:09:38
 
christinar90 schrieb am 16.08.2019 um 08:07:06:
Vom Flughafen in Schweden evtl. Aber irgendwie wird sich ja nachweisen lassen können, dass er in Schweden war Durchgedreht Und dann wäre doch eigentlich alles gut, oder?


Durch welche Grenzkontrollstelle soll er da gegangen sein? Da wird es keinen Stempel gegeben haben.

Selbst mit Nachweis des Aufenthalts in Schweden wird der Transittag in Italien illegal gewesen sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
christinar90
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Gierath, Germany
Gierath
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #22 - 16.08.2019 um 09:18:09
 
Verstehe deine Ausführungen, jedoch ist mir nicht klar, wieso der Tag in Italien dann illegal gewesen sein soll. Schweden zählt doch nicht mit rein und in Italien war er ja dann insgesamt auch nicht mehr als 90 Tage.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #23 - 16.08.2019 um 09:33:12
 
christinar90 schrieb am 16.08.2019 um 09:18:09:
Verstehe deine Ausführungen, jedoch ist mir nicht klar, wieso der Tag in Italien dann illegal gewesen sein soll. Schweden zählt doch nicht mit rein und in Italien war er ja dann insgesamt auch nicht mehr als 90 Tage.


Aufenthalt im Bezugszeitraum überschritten, kein schengenfähiger AT.  Er hätte aus Schweden direkt ausreisen müssen. Falls er möglicherweise mal in Finland war oder Dänemark würde das zudem auch noch zählen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
christinar90
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Gierath, Germany
Gierath
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #24 - 16.08.2019 um 09:33:37
 
Hätte er denn dann am Ende bei der Ausreise in Italien schon darauf hingewiesen werden müssen, dass er zu lange geblieben ist und dort schon mit  Folgen rechnen müssen?

Oder bekommt er einen Vermerk im Pass, aus dem vorgeht, dass er zu lange geblieben ist? Wird das in irgendeiner Ausländer-Datei registriert, auf die alle Schengen-Staaten Zugriff haben?

LG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #25 - 16.08.2019 um 15:01:28
 
christinar90 schrieb am 16.08.2019 um 09:33:37:
Hätte er denn dann am Ende bei der Ausreise in Italien schon darauf hingewiesen werden müssen, dass er zu lange geblieben ist und dort schon mit  Folgen rechnen müssen?


Ja, weil ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Zitat:
Oder bekommt er einen Vermerk im Pass, aus dem vorgeht, dass er zu lange geblieben ist?


Nein.
Aber anhand der Stempellage ist es künftig nachvollziehbar.

Zitat:
Wird das in irgendeiner Ausländer-Datei registriert, auf die alle Schengen-Staaten Zugriff haben?


Nein. Noch nicht.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
christinar90
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Gierath, Germany
Gierath
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #26 - 20.08.2019 um 13:07:16
 
Es tut mir Leid, aber ich bin immer noch nicht schlauer. Er hat doch nichts falsch gemacht. Schweden zählt doch nicht dazu. Und in Italien wurde er auch nicht drauf hingewiesen, dass er zu lange dort war.

An wen sollte er dann in Europa bei einer erneuten Einreise zahlen müssen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #27 - 20.08.2019 um 13:45:19
 
christinar90 schrieb am 20.08.2019 um 13:07:16:
Es tut mir Leid, aber ich bin immer noch nicht schlauer. Er hat doch nichts falsch gemacht. Schweden zählt doch nicht dazu. Und in Italien wurde er auch nicht drauf hingewiesen, dass er zu lange dort war.

An wen sollte er dann in Europa bei einer erneuten Einreise zahlen müssen?


Doch, der Transitaufenthalt in Italien war nicht erlaubt. Er wurde doch auch drauf aufmerksam gemacht; sicherlich schon bei der Ausreise, spätestens durch die Strafaufforderung (von der es immer noch gut zu wissen wäre welche Behörde sie genau ausgestellt hat).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.125
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #28 - 20.08.2019 um 14:02:29
 
fab87 schrieb am 20.08.2019 um 13:45:19:
Doch, der Transitaufenthalt in Italien war nicht erlaubt.


Ich muss da auch mal nachfragen: Wenn es tatsächlich ein reiner Transitaufenthalt war, er sich also ausschließlich im Transitbereich des Flughafens aufgehalten hat und nicht durch die Paßkontrolle gegangen ist gilt dieser Tag (und somit auch die vorhergehenden Tage in Schweden) trotzdem als "Aufenthalt im Schengenraum"?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #29 - 20.08.2019 um 14:14:47
 
lottchen schrieb am 20.08.2019 um 14:02:29:
Ich muss da auch mal nachfragen: Wenn es tatsächlich ein reiner Transitaufenthalt war, er sich also ausschließlich im Transitbereich des Flughafens aufgehalten hat und nicht durch die Paßkontrolle gegangen ist gilt dieser Tag (und somit auch die vorhergehenden Tage in Schweden) trotzdem als "Aufenthalt im Schengenraum"?


Er muss durch die Passkontrolle gegangen sein -> Ausreise aus Schengen.

Ursprünglich mögliche Lösungen wären etwa gewesen. Ausreise nach Drittland, z.B. UK, HR und von dort direkt nach Schweden. Dann wäre alles klarer und die Einreise (und die nur dort gültigen extra 90 Tage) wären ersichtlich gewesen und alles klarer. Dann optmalerweise Ausreise aus dem Schengenraum in Schweden und von dort Heimreise.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Heimatland Strafe wegen Überschreitung angedroht
Antwort #30 - 21.08.2019 um 20:17:04
 
lottchen schrieb am 20.08.2019 um 14:02:29:
Wenn es tatsächlich ein reiner Transitaufenthalt war, er sich also ausschließlich im Transitbereich des Flughafens aufgehalten hat und nicht durch die Paßkontrolle gegangen ist

Ein weit verbreiteter und oft gehörter Gedanke, wenn eine Inner-Schengen-Reise auf dem Reiseweg ist.
Wer von Schweden nach Italien fliegt (oder von Frankfurt nach München oder ...) nutzt eine Reise, bei der keine Grenzkontrollen stattfinden.

Also muss er bei Start und Ziel in einem Drittland zweimal durch die Grenzkontrolle, bei nur Start oder nur Ziel in einem Drittland entsprechend nur beim ersten bzw. letzten Schengen-Flughafen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema