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Asylfolgeantrag abgelehnt / Ausbilung?? (Gelesen: 3.185 mal)
User355
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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08.08.2019 um 12:52:09
 
Hallo zusammen,

ich schildere jetzt einfach mal kurz unsere Situation, die leider sehr kompliziert ist:  Traurig

-Ich bin deutsche Staatsbürgerin

-Mein Freund ist Tunesier
-Er hat Anfang des Jahres einen Asylfolgeantrag gestellt, da sein erster Asylantrag abgelehnt wurde
-Er hat keinen Pass bei den Behörden abgegeben
-Unser Anwalt hat nach der zweiten Ablehnung eine Klage eingereicht
-Diese wird gerade überprüft bzw. laut Anwalt wird das jetzt mehrere Monate dauern, bis ein Gerichtlicher Termin stattfindet
-Wir gehen davon aus, das der Asylantrag auf keinen Fall angenommen wird, wir wollten mit der Klage nur Zeit gewinnen, um zu heiraten/für eine Ausbildung

-Er hat bis jetzt noch keine Duldung oder Ähnliches erhalten, er hat lediglich ein Dokument - "Notunterkunft". Sonst nichts. Dieser wird immer um 1-3 Wochen verlängert. Es ist immer unterschiedlich. Mein Freund muss dann immer zu einen Angestellten gehen, der die Frist neu setzt.

-Unser Anwalt hat empfohlen eine Ausbildung für ihn zu suchen, da er dann eine Duldung? erhält
-Nächste Woche hat er mehrere Vorstellungsgespräche
-Er hat B2.1

Meine Fragen sind jetzt:
-Wenn er eine Ausbildung bekommt, reicht die Zeit dann noch um so eine Duldung zu erhalten?
-Wie läuft das dann wegen dem nicht vorhandenen Pass? Er hat ja nicht mal eine Duldung o.ä., sondern nur diesen Notunterkunft Zettel.
-Der Angestellte, der den Notunterkuft-Zettel immer verlängert, meinte heute zu ihm, dass er keine Ausbildung machen darf
-Unser Anwalt hat uns aber dazu geraten (leider erreiche ich ihn gerade nicht und werde gleich verrückt  hä? Laut lachend)

Ich weiß einfach nicht mehr, was zu tun ist....  unentschlossen unentschlossen

Wenn ich irgendwelche wichtigen Infos vergessen habe bitte melden. Vielen Dank!!!
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uwe1122
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Antwort #1 - 08.08.2019 um 13:14:28
 
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reinhard
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Antwort #2 - 08.08.2019 um 14:15:51
 
Ob er eine Duldung erhält, ist auch davon abhängig, ob eine Ausreise bzw. Abschiebung möglich ist. Wenn er keinen Pass abgibt, kann die Ausländerbehörde einen Passersatz bei der Botschaft bestellen, davon erfahrt Ihr dann nichts.

Eine Ausbildungsduldung ist möglich, das hängt aber auch von der geklärten Identität ab, und die oft von der Vorlage des Passes. Der wird (manchmal) sowohl für das Bleiben als auch für die Abschiebung verlangt.

Heiraten ist sowieso nicht möglich, wenn er keinen Pass hat. Ein "unterdrückter" Pass ist wenig hilfreich: Wenn er ihn beim Standesamt vorlegt, kann die Polizei ihn sofort zur Abschiebung mitnehmen, weil Standesamt und Ausländerbehörde oft zusammenarbeiten.

Ihr solltet mit der Ausländerbehörde klären, welche Perspektive sie sieht, und in Absprache mit dem Anwalt mit offenen Karten spielen. Eine Abschiebung kann zu einer mehrjährigen Einreisesperre führen, schon die Ablehnung eines Asylantrags ohne Erfolgsaussichten führt oft zu einer Sperre von 18 Monaten. Die gilt nicht nur für die Einreise, sondern auch für einen Aufenthaltstitel – eine Heirat nützt dann also nichts zum Hierbleiben.

Ihr sollte mit der Ausländerbehörde klären:
Plan A: Heiraten mit einem Pass, der der Ausländerbehörde bekannt ist.
Plan B: Freiwillige Ausreise nach Tunesien, Beantragung und Vergabe eines Visum zum Heiraten und Hierbleiben.
Plan C: mit dem Anwalt besprechen.
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fab87
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Antwort #3 - 08.08.2019 um 14:33:38
 
User355 schrieb am 08.08.2019 um 12:52:09:
-Er hat keinen Pass bei den Behörden abgegeben


Hat er keinen oder wird er nicht vorgezeigt? Vorsätzliche Passunterdrückung wäre nämlich auch eine Straftat nach § 95 I Nr.1 AufenthG . Wenn der Pass dann zufällig auftaucht, wenn es genehm sein sollte, könnte später auch noch Probleme bereiten.
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Antwort #4 - 08.08.2019 um 14:52:12
 
Er hat keinen Pass mehr. Er hat auch nachgeragt ob er nach München in die Botschaft gehen darf um einen neuen Pass zu beantragen, das wurde aber abgelehnt da er das Budesland nicht verlassen darf. Wirklich begeistert von der Idee waren die ohnehin nicht.

Eine Geburtsurkunde hat er. Bringt ihn das weiter wegen der Ausbildungsduldung?

Heiraten könnten wir erst wenn er einen neuen Pass hat und bestenfalls die Ausbildung machen darf..

Was ich nicht verstehe, warum er fast das ganze Jahr ohne irgendwas (Duldung etc.) ist. Ist das normal???  hä? hä?
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Antwort #5 - 08.08.2019 um 16:30:19
 
User355 schrieb am 08.08.2019 um 14:52:12:
Was ich nicht verstehe, warum er fast das ganze Jahr ohne irgendwas (Duldung etc.) ist. Ist das normal??? 

Dann war er vermutlich von Anfang an in Deutschland illegal und untergetaucht ?
Du verschweigst ja auch, wann und wie er nach Deutschland gekommen ist.

reinhard schrieb am 08.08.2019 um 14:15:51:
Heiraten ist sowieso nicht möglich, wenn er keinen Pass hat. 

Zum Heiraten gehört auch noch mehr, als nur ein Pass sondern weitere legalisierte Urkunden aus Tunesien, zB eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis EFZ https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgeric...
Das kann dauern bis die Eheanmeldung beim dt. Standesamt durch ist,
danach ist ein sog. Heiratsvisum (Visum zur Eheschließung in D) empfehlenswert, das er aber NUR von einer dt. AV im Ausland erhält.
Deshalb sollte er sich eine freiwilige Ausreise rechtzeitig überlegen.
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Antwort #6 - 08.08.2019 um 16:57:36
 
HeFi schrieb am 08.08.2019 um 16:30:19:
Du verschweigst ja auch, wann und wie er nach Deutschland gekommen ist.

Der Verdacht auf Scheinehe (§37/3 AufenthG) steht im Raum.
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fab87
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Antwort #7 - 08.08.2019 um 17:26:30
 
OP hat Heirat doch gar nicht als Option selbst vorgebracht. Weiß nicht, ob es sachdienlich ist jetzt die Frage en detail zu debatieren. Natürlich alles nicht falsch was geschrieben wurde.
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Antwort #8 - 08.08.2019 um 17:36:30
 
fab87 schrieb am 08.08.2019 um 17:26:30:
OP hat Heirat doch gar nicht als Option selbst vorgebracht.

Liest Du hier:
User355 schrieb am 08.08.2019 um 12:52:09:
-Wir gehen davon aus, das der Asylantrag auf keinen Fall angenommen wird, wir wollten mit der Klage nur Zeit gewinnen, um zu heiraten/für eine Ausbildung

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Antwort #9 - 08.08.2019 um 17:56:22
 
HeFi schrieb am 08.08.2019 um 17:36:30:
Liest Du hier:


Übersehen. Nehme alles zurück.
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Antwort #10 - 09.08.2019 um 09:53:04
 
Er ist seit ca. 3 Jahren in Deutschland. Er ist mit einem Besuchervisum gekommen und dann einfach nicht mehr zurück gegangen. Das heißt er war am Anfang eine Zeit lang komplett illegal in Deutschland. 2017 hat er den ersten und 2019 jetzt den zweiten Asylantrag gestellt.

Wir würden auch heiraten wir haben auch die Papiere zusammen aber das geht ohne Pass ja erstmal nicht. Deshalb meinte unser Anwalt wir sollen erst mal eine Ausbildung suchen und haben dann noch mehr Zeit und auf die Heirat zu konzentrieren.

Wegen dem Verdacht auf Scheinehe kenn ich mich gar nicht aus. Kann bei uns ja gerne nachgeprüft werden. Wir sind seit 2016 zusammen... Sehe da gerade kein Problem.
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Antwort #11 - 09.08.2019 um 12:21:14
 
User355 schrieb am 09.08.2019 um 09:53:04:
Er ist seit ca. 3 Jahren in Deutschland. Er ist mit einem Besuchervisum gekommen und dann einfach nicht mehr zurück gegangen. Das heißt er war am Anfang eine Zeit lang komplett illegal in Deutschland. 2017 hat er den ersten und 2019 jetzt den zweiten Asylantrag gestellt.

Er war nicht nur "eine Zeit lang komplett illegal in Deutschland", er ist es noch, denn
1. aus dem abgelehnten 1. Asylverfahren resultiert bestenfalls ein Duldung nach §60a, das ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung,
2. aus dem laufenden 2. Asylverfahren ergibt sich bestenfalls eine Aufenthaltsgestattung, meist aber nur eine weitere Duldung.

Aufenthaltsgestattung und Duldung sind keine Aufenthaltstitel und begründen keinen rechtmäßigen Aufenthalt im Sinne des AufenthG.

Jetzt soll der jahrelange illegale Aufenthalt "geheilt" werden mit erneutem Asylantrag, Heirat oder Ausbildung.
User355 schrieb am 08.08.2019 um 12:52:09:
-Wir gehen davon aus, das der Asylantrag auf keinen Fall angenommen wird, wir wollten mit der Klage nur Zeit gewinnen, um zu heiraten/für eine Ausbildung


DAS wird mMn nicht funktionieren.

Um einer Ausweisung mit teurer Abschiebung und nachfolgender Einreisesperre zu entgehen, ist es mMn sinnvoll, rechtzeitig + freiwillig (möglichst mit GÜB) auszureisen.

NUR nach freiwilliger Ausreise bzw. ohne Einreisesperre könnte ein Visum zur Eheschließung oder zur Ausbildung bei einer dt. AV in Tunesien Erfolg haben..
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #12 - 09.08.2019 um 14:01:29
 
Wieso ist er jetzt aktuell illegal?
Er ist ja in einem Asylheim und hat auch eine Meldeadresse. Er hat nur keine Duldung oder ähnliches. Aber Deutschland weiß ja, dass er hier ist...

Und es war auch kein "Jahrelanger" illegaler Aufenthalt. Seit dem ersten Antrag ist ja wie gesagt bekannt, dass er in Deutschland ist und er war gemeldet.

Ob das funktioniert weiß ich auch nicht, das hat unser Anwalt so vorgeschlagen.

Warum unser Anwalt das überhaupt vorschlägt und verfolgt verstehe ich jetzt auch nicht mehr, wenn es deiner Meinung nach sowieso nicht möglich sein wird  Schockiert/Erstaunt unentschlossen
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Antwort #13 - 09.08.2019 um 15:16:14
 
User355 schrieb am 09.08.2019 um 14:01:29:
Wieso ist er jetzt aktuell illegal?

Weil er keinen Aufenthaltstitel besitzt, obwohl er für einen Aufenthalt einen AT bräuchte.

User355 schrieb am 09.08.2019 um 14:01:29:
Und es war auch kein "Jahrelanger" illegaler Aufenthalt.

Seit Ablauf des schengenrechtlich Zulässigen ist er unerlaubt in DEU.
Also illegal.
Seit Ablauf = jahrelang.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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