Hallo zusammen,
ich schildere jetzt einfach mal kurz unsere Situation, die leider sehr kompliziert ist:
-Ich bin deutsche Staatsbürgerin
-Mein Freund ist Tunesier
-Er hat Anfang des Jahres einen Asylfolgeantrag gestellt, da sein erster Asylantrag abgelehnt wurde
-Er hat keinen Pass bei den Behörden abgegeben
-Unser Anwalt hat nach der zweiten Ablehnung eine Klage eingereicht
-Diese wird gerade überprüft bzw. laut Anwalt wird das jetzt mehrere Monate dauern, bis ein Gerichtlicher Termin stattfindet
-Wir gehen davon aus, das der Asylantrag auf keinen Fall angenommen wird, wir wollten mit der Klage nur Zeit gewinnen, um zu heiraten/für eine Ausbildung
-Er hat bis jetzt noch keine Duldung oder Ähnliches erhalten, er hat lediglich ein Dokument - "Notunterkunft". Sonst nichts. Dieser wird immer um 1-3 Wochen verlängert. Es ist immer unterschiedlich. Mein Freund muss dann immer zu einen Angestellten gehen, der die Frist neu setzt.
-Unser Anwalt hat empfohlen eine Ausbildung für ihn zu suchen, da er dann eine Duldung? erhält
-Nächste Woche hat er mehrere Vorstellungsgespräche
-Er hat B2.1
Meine Fragen sind jetzt:
-Wenn er eine Ausbildung bekommt, reicht die Zeit dann noch um so eine Duldung zu erhalten?
-Wie läuft das dann wegen dem nicht vorhandenen Pass? Er hat ja nicht mal eine Duldung o.ä., sondern nur diesen Notunterkunft Zettel.
-Der Angestellte, der den Notunterkuft-Zettel immer verlängert, meinte heute zu ihm, dass er keine Ausbildung machen darf
-Unser Anwalt hat uns aber dazu geraten (leider erreiche ich ihn gerade nicht und werde gleich verrückt
)
Ich weiß einfach nicht mehr, was zu tun ist....
Wenn ich irgendwelche wichtigen Infos vergessen habe bitte melden. Vielen Dank!!!