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Durch Erklärung Deutsche,jetzt zweite Staatsangehörigkeit? (Gelesen: 1.936 mal)
RatlosRosi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/serbisch
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06.08.2019 um 21:10:52
 
Hallo und guten Abend,
ich bin 1973 in NRW ehelich geboren(Mutter deutsch/Vater jugoslawisch),im Jahr 1977 wurde ich durch Erklärung Deutsche.
Im Jahr 2000 gab es eine gemeinsame Erklärung zum Sorgerecht zwischen mir und meinem jetzigen Ehemann,in der Urkunde stand dort bei meiner Staatsangehörigkeit deutsch/jugosl.,ich hielt es für einen Irrtum.
Meine Tochter hat nun für meine Enkelin einen Pass beantragt, bei der Gelegenheit fragte man ob beide Staatsangehörigkeiten eingetragen werden sollen.Meine Tochter meinte sie deutsch,dies wurde verneint und ihr der Auszug aus dem Melderegister gezeigt, demnach ist sie deutsch/serbisch.
Es gab für mich nie eine Entlassungsurkunde aus der jugoslawischen/serbischen Staatsbürgerschaft.
Heißt das jetzt ich habe beide und gebe diese an meine Kinder weiter?
Muss ich jetzt beide Staatsbürgerschaft angeben?
Ist dies dann auch beim serbischen Konsulat verzeichnet ?Wie muss ich mich da verhalten,Pass auch dort beantragen?

Danke!
Rosi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.08.2019 um 21:27:53
 
RatlosRosi schrieb am 06.08.2019 um 21:10:52:
ich bin 1973 in NRW ehelich geboren(Mutter deutsch/Vater jugoslawisch),im Jahr 1977 wurde ich durch Erklärung Deutsche

JA, damals konnte die dt. StA noch nicht automatisch von der dt. Mutter erworben werden,
allerdings
Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 01.04.1953 und vor dem 01.01.1975 geboren wurden und bereits eine Staatsangehörigkeit besaßen, hatten ab dem 01.01.1975 die Möglichkeit eine Erklärung abzugeben, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten wollten. Diese Erklärungsfrist ist mit dem 31.12.1977 endgültig abgelaufen.
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Antwort #2 - 06.08.2019 um 21:49:47
 
RatlosRosi schrieb am 06.08.2019 um 21:10:52:
ihr der Auszug aus dem Melderegister gezeigt, demnach ist sie deutsch/serbisch.

DAS ^^^ ist richtig, weil Serbien die Rechtsnachfolge von Jugoslawien YU angetreten hat, wurde die YU-StA im dt. Melderegister zunächst automatisch in die serbische StA umgeschrieben.
Aber bei Nachweis einer anderen StA eines anderen Post-YU-Staates (zB mit Pass) wurde/wird dieser Eintrag im dt. Melderegister anstandslos korrigiert, denn es handelt sich ja nur um einen Hinweis und keine rechtsverbindliche Feststellung.

RatlosRosi schrieb am 06.08.2019 um 21:10:52:
Heißt das jetzt ich habe beide und gebe diese an meine Kinder weiter?

JA, DU und Deine Nachkommen haben beide StA -deutsch und serbisch- sofern sie nicht eine StA davon aufgeben bzw. korrigieren lasssen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/serbisch
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Antwort #3 - 06.08.2019 um 21:57:13
 
Hallo,

mein Vater kam aus dem heutigen Serbien.Dann ist es korrekt das ich und meine Nachkommen beide Staatsbürgerschaften haben.Hat das denn in der Praxis Auswirkungen?

Danke schon einmal für Eure Antworten!
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Antwort #4 - 06.08.2019 um 22:04:45
 
RatlosRosi schrieb am 06.08.2019 um 21:57:13:
mein Vater kam aus dem heutigen Serbien.Dann ist es korrekt das ich und meine Nachkommen beide Staatsbürgerschaften haben.Hat das denn in der Praxis Auswirkungen? 

NEIN, normalerweise hat das keine Auswirkungen,
allerdings
bei Reisen nach Serbien dürfen serbische Staatsangehörige idR nur mit serbischem Pass einreisen.
Es könnte also Schwierigkeiten bei der Einreise an der serbischen Grenze geben, wenn die serb. Behörden von der serb. StA wissen oder ahnen (Stichwort: Wehrdienst, Steuern).
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Antwort #5 - 06.08.2019 um 22:23:44
 
HeFi schrieb am 06.08.2019 um 21:49:47:
JA, DU und Deine Nachkommen haben beide StA -deutsch und serbisch- sofern sie nicht eine StA davon aufgeben bzw. korrigieren lasssen

KORREKTUR:
Serbische Staatsbürgerschaft PDF 2007 http://www.loznica.rs/cms/mestoZaUploadFajlove/Zakon%20o%20drzavljanstvu%20Repub...
http://www.loznica.rs/cms/mestoZaUploadFajlove/Zakon%20o%20drzavljanstvu%20Repub...

regelt in Artikel 9 den Erwerb der serb. StA, wenn NICHT beide Eltern Serben sind UND die Geburt im Ausland stattfindet,
dann wird die serb. StA NUR dann erworben, wenn die Auslandsgeburt bis zum 18. Lebensjahr bei den serb. Behörden (zB Botschaft oder Konsulat) registriert wurde.

Das serb. StA-Gesetz entspricht inhaltlich unverändert dem YU-StA-Gesetz aus den 70iger Jahren.

Es könnte also sein, daß Deine Geburt den YU- bzw. serb. Behörden gar nicht gemeldet wurde und Du damit die serb. StA nicht erworben hast.
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« Zuletzt geändert: 06.08.2019 um 22:35:12 von HeFi »  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.08.2019 um 07:51:13
 
Naja das stimmt alles nur halb. Afaik gibt es einen Runderlass des Bundesinnenministeriums dass auch heute noch Erklärungen abgegeben werden können, oder sowas. Müsste meine Unterlagen durchsuchen...

Ansonsten kann man eigentlich feststellen, dass die Rosi wohl die doppelte Staatsangehörigkeit hat. Sie war eheliches Kind und hat bei der Geburt nicht die deutsch erhalten. Durch Erklärung der Deutschzugehörigkeit verliert man nicht die andere Staatsangehörigkeit. 
Und das stellt sich mir die Frage wie die deutschen Behörden mit Rosi vorher behandelt haben. Ob sie im Reisepass des Vaters eingetragen war?

Es kann also sehr gut sein, dass Rosi auch den serbischen Behörden bekannt und registriert ist. Auslandsgeburten werden afaik in dem Heimatstandesamt des jugoslawischen Bürgers registriert. Da sollte man nachfragen.

Das Kind von Rosi ist insofern wohl tatsächlich nur deutsch.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 07.08.2019 um 09:39:21
 
Hallo,

danke für Eure Antworten, laut deutscher Behörden haben auch meine Kinder din doppelte Staatsbürgerschaft,durch mich weiter gegeben.Ich werde mich zum nächsten Konsulat begeben und das abklären.
Danke Euch!
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Antwort #8 - 07.08.2019 um 09:42:19
 
RatlosRosi schrieb am 07.08.2019 um 09:39:21:
aut deutscher Behörden haben auch meine Kinder din doppelte Staatsbürgerschaft,durch mich weiter gegeben.Ich werde mich zum nächsten Konsulat begeben und das abklären. 


Mach das. Deutsche Behörden können nämlich nicht entscheiden, ob andere Staatsangehörigkeiten bestehen oder nicht. Die Behörden des anderen Staates können das aber.
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Antwort #9 - 22.08.2019 um 01:35:30
 
Aras schrieb am 07.08.2019 um 07:51:13:
Afaik gibt es einen Runderlass des Bundesinnenministeriums dass auch heute noch Erklärungen abgegeben werden können, oder sowas. Müsste meine Unterlagen durchsuchen...

Ich habe dazu zufällig das einschlägige Merkblatt des BVA zur
Einbürgerung von vor dem 01. Januar 1975 ehelich geborenen Kindern deutscher Mütter und ausländischer Väter gemäß § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
gefunden >Klick
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