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Heirat in D - Mann deutsch - Frau Iran/Deutsch mit neuem Nachnamen - Einreise IRAN? (Gelesen: 7.265 mal)
Themen Beschreibung: Relativ frisch verheiratet möchten wir in 7 Wochen die Familie meiner Frau im Iran besuchen.
tm
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06.08.2019 um 19:52:45
 
Meine Frage(n) Zwinkernd Aufgrund der Heirat muss meine Frau, die meinen Namen angenommen hat, nun einen neuen deutschen Reisepass beantragen. Ich bin kein Moslem . Sie ist Doppelstaatler. Der iranische Pass ist noch ca. 8 Monate gültig.
1. Muss sie nun auch sofort einen neuen iranischen Pass beantragen?
2. Welcher Name wird künftig in dem neuen Reisepass stehen. Der "alte" iranische, der neue deutsche... oder beide (wie bei uns als "geborene XYZ")?
3. Könnte es Probleme Mit der Einreise, bzw. noch wichtiger Ausreise im Iran geben, da ja unsere Heirat dort nicht anerkannt wird?

Ich wäre sehr dankbar, wenn hier jemand ein wenig Licht ins Dunkle geben könnte Smiley
Vielen Dank vorab.
tm
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Saxonicus
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Antwort #1 - 06.08.2019 um 22:58:13
 
Als iranische Staatsangehörige muss sie sich bei der Einreise in den Iran mit dem iranischen Pass ausweisen. Dort gilt sie ohnehin nur als iranische Staatsangehörige. Die ebenfalls vorhandene deutsche Staatsangehörigkeit spielt beim Aufenthalt im Iran keine Rolle, sie wird wie jede andere Inländerin behandelt. So könnte sie z.B. nicht Hilfe oder Beistand der deutschen AV in Anspruch nehmen.

Wenn Eure Ehe im Iran nicht anerkannt wird, dann steht natürlich auch nur ihr bisheriger Name im iranischen Pass (man spricht hier von einer hinkenden Namenführung).
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Antwort #2 - 07.08.2019 um 12:18:14
 
Vielen Dank @Saxonicus, dann ist es also für den iranischen Pass völlig ohne Belang, dass sie im deutschen Pass einen anderen Namen führt?
Oder kann es da Probleme geben?
Weiß der Iran, dass sie Doppelstaalter ist und in Deutschland einen Nichtmoslem geheiratet hat? Denn diese Heirat stünde ja theoretisch im Iran unter Strafe?

Die Frage aller Fragen ist im Grunde, ob es bei der Einreise bzw. Ausreise Probleme für einen von uns beiden geben könnte...?
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fab87
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Antwort #3 - 07.08.2019 um 12:48:05
 
tm schrieb am 07.08.2019 um 12:18:14:
Weiß der Iran, dass sie Doppelstaalter ist und in Deutschland einen Nichtmoslem geheiratet hat? Denn diese Heirat stünde ja theoretisch im Iran unter Strafe?


Deutschland teilt das dem Iran nicht mit. In wie weit der Iran anderweitig Erkenntnisse erlangen kann wird man hier vermutlich nicht en detail beantworten können.

Wohlgemerkt könnte ein iranischer Grenzbeamter aber anhand der Abwesenheit eines deutschen AT darauf schließen, dass eine andere Staatsangehörigkeit erlangt wurde. Manche Schengenländer (etwa CH) erteilen in manchen seltenen Fällen bei so etwas sogenannte deklaratorische Visa. Ob Deutschland das macht in dieser Konstellation macht weiß ich nicht. In Windhoek gab es das z.B. mal wurde aber wieder eigenstellt.
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Antwort #4 - 07.08.2019 um 13:48:36
 
Iranische Doppelstaater dürfen soweit mir bekannt ist, nur mit dem iranischen Reisepass in den Iran einreisen. Sie erhalten von der Ausländerbehörde dazu einen Vermerk im iranischen Reisepass, dass ein Aufenthaltsrecht in Deutschland vorliegt und können somit auch mit dem iranischen Pass wieder nach Deutschland einreisen. So erfolgten die Reisen in den Iran wahrscheinlich auch vor der Eheschließung.

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Antwort #5 - 07.08.2019 um 14:28:58
 
Viersen schrieb am 07.08.2019 um 13:48:36:
Sie erhalten von der Ausländerbehörde dazu einen Vermerk im iranischen Reisepass, dass ein Aufenthaltsrecht in Deutschland vorliegt und können somit auch mit dem iranischen Pass wieder nach Deutschland einreisen. 


Deklaratorisches Visum* oder AT meinst du?

Den iranischen Pass zur Einreise nach D. verwenden wird wohl nicht gehen.

* Oder wie auch immer das hieß; siehe meinen post weiter oben.

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Antwort #6 - 07.08.2019 um 17:07:31
 
Hier einmal Text aus "Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise" - ganz aktuell:

"Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen."

Tja... so wirklich schein mir niemand sagen zu können, ob es tatsächlich im Bereich des Möglichen ist, dass wir dort ein strafrechtliches Problem bekommen Griesgrämig
Wir werden nicht in Hotels übernachten... ausschließlich bei Familie...
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Antwort #7 - 07.08.2019 um 17:19:33
 
tm schrieb am 07.08.2019 um 17:07:31:
"Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen."

Tja... so wirklich schein mir niemand sagen zu können, ob es tatsächlich im Bereich des Möglichen ist, dass wir dort ein strafrechtliches Problem bekommen 

DAS strafrechtliche Problem habt ihr ja bereits im Iran !!
Religiöse Regel: Eine muslimische Frau darf grundsätzlich nur einen Muslim heiraten.

Zitat von hier
https://teheran.diplo.de/blob/2090120/d502d14f38e2d2d4541944c863269

"... Eine iranische Frau benötigt für die Eheschließung mit einem ausländischen Mann zusätzlich
eine besondere Genehmigung des Innenministeriums (Art. 1060 iZGB). Bei Nichtbeachtung
dieser Vorschrift kann der Mann mit einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden..."
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Antwort #8 - 07.08.2019 um 18:29:12
 
Unter Berücksichtigung aller eventuellen Straftatbestände im Iran, sollte man es im geschilderten Fall sinnvollerweise vermeiden dort einzureisen.
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Antwort #9 - 08.08.2019 um 03:27:52
 
Man sollte die Kirche im Dorf lassen.  Laut lachend

tm schrieb am 06.08.2019 um 19:52:45:
1. Muss sie nun auch sofort einen neuen iranischen Pass beantragen?

Muss sie nicht zwingend. Sie kann ihn wie gewohnt in paar Monaten erneuern.

tm schrieb am 06.08.2019 um 19:52:45:
2. Welcher Name wird künftig in dem neuen Reisepass stehen. Der "alte" iranische, der neue deutsche... oder beide (wie bei uns als "geborene XYZ")?

Es gibt keine Ehenamen im iranischen Recht. Familiennamen müssen wenn möglich auf die väterliche Abstammung hinweisen. Die Annahme eines fremden Familiennamens verstößt  gegen koranische Grundsätze. Deine Frau erhält aber nach iranischem Recht das Recht, mit deinem Familiennamen angesprochen zu werden, was bei einer Scheidung aber entfallen würde.

tm schrieb am 06.08.2019 um 19:52:45:
3. Könnte es Probleme Mit der Einreise, bzw. noch wichtiger Ausreise im Iran geben, da ja unsere Heirat dort nicht anerkannt wird?


Das interessiert im Prinzip niemanden. Es ist aber definitiv ratsam die Eheschließung im Iran zu registrieren, da erst durch die Registrierung die Ehe im Iran auch als solche existiert. Antrag erfolgt über die Botschaft. Dann hat man auch eine fesche iranische Heiratsurkunde und falls mal was ist, kann man die vorlegen.

tm schrieb am 07.08.2019 um 12:18:14:
dann ist es also für den iranischen Pass völlig ohne Belang, dass sie im deutschen Pass einen anderen Namen führt?


Richtig.

tm schrieb am 07.08.2019 um 12:18:14:
Weiß der Iran, dass sie Doppelstaalter ist und in Deutschland einen Nichtmoslem geheiratet hat? Denn diese Heirat stünde ja theoretisch im Iran unter Strafe?

Der Iran hat kein Register bezüglich weiterer Staatsangehörigkeiten. Dass sie im Ausland einen  NIchtmoslem geheiratet hat, wird der Iran ja nicht riechen können.

Die Eheschließung ist nicht strafbar, sondern die Ehe ist nichtig und der als augenscheinlich erlaubte Geschlechtsverkehr ist theoretisch strafbar.

fab87 schrieb am 07.08.2019 um 12:48:05:
Wohlgemerkt könnte ein iranischer Grenzbeamter aber anhand der Abwesenheit eines deutschen AT darauf schließen, dass eine andere Staatsangehörigkeit erlangt wurde.


Das interessiert die in der Regel nicht. Viersen schrieb am 07.08.2019 um 13:48:36:
Sie erhalten von der Ausländerbehörde dazu einen Vermerk im iranischen Reisepass, dass ein Aufenthaltsrecht in Deutschland vorliegt und können somit auch mit dem iranischen Pass wieder nach Deutschland einreisen.

Naja den Stempel gibt es afaik nur bei der Einbürgerung, oder so.

tm schrieb am 07.08.2019 um 17:07:31:
Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen."

Das liegt daran, dass glaub ich nach Artikel 7 des iranischen Zivilgesetzbuch geregelt ist, dass iranisches Recht auch für Iraner außerhalb des Irans gilt. D.h. auch Auslandsstraftaten können theoretisch im Iran geahndet werden.

tm schrieb am 07.08.2019 um 17:07:31:
Tja... so wirklich schein mir niemand sagen zu können, ob es tatsächlich im Bereich des Möglichen ist, dass wir dort ein strafrechtliches Problem bekommen 

Solange ihr euch nicht auf der Straße knutscht oder gar koppuliert, wird es die Iraner nicht interessieren. Die meisten Iraner haben existenzielle Sorgen. Nach der Eheurkunde fragt jetzt keiner auf der Straße. Durchgedreht

HeFi schrieb am 07.08.2019 um 17:19:33:
Religiöse Regel: Eine muslimische Frau darf grundsätzlich nur einen Muslim heiraten.

Nach ungeschriebenem schiitisch-iranischen Recht darf ein muslimischer Mann auch keine nicht-muslimische Frau heiraten.

HeFi schrieb am 07.08.2019 um 17:19:33:
"... Eine iranische Frau benötigt für die Eheschließung mit einem ausländischen Mann zusätzlich
eine besondere Genehmigung des Innenministeriums (Art. 1060 iZGB). Bei Nichtbeachtung
dieser Vorschrift kann der Mann mit einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden..."

Aber nur bei Eheschließung im Iran. Bei Eheschließung im Ausland braucht man diese Genehmigung nicht.

Saxonicus schrieb am 07.08.2019 um 18:29:12:
Unter Berücksichtigung aller eventuellen Straftatbestände im Iran, sollte man es im geschilderten Fall sinnvollerweise vermeiden dort einzureisen.

Blödsinn. Das ist halt zu erledigender Verwaltungskram.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 08.08.2019 um 21:48:39
 
Aras schrieb am 08.08.2019 um 03:27:52:
Nach ungeschriebenem schiitisch-iranischen Recht darf ein muslimischer Mann auch keine nicht-muslimische Frau heiraten. 

Aha, heißt das auch
ein (schiitischer) Moslem darf auch keine Frau der sog. Buchreligionen heiraten ?
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Antwort #11 - 08.08.2019 um 23:49:04
 
Das ist korrekt. Siehe auch Bergmann/Ferid Länderbericht Iran und Thomas Rauscher "Sharīʿa – islamisches Familienrecht der sunna und shīʿa" (Verlag für Standesamtswesen)
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #12 - 09.08.2019 um 10:31:56
 
Tja... so richtig einfach scheint unser Fall ja tatsächlich nicht zu sein. Von "würde es lassen" bis "nur keine Panikmache" alles dabei Zwinkernd Ich tendiere allerdings auch in Richtung "Kirche und Dorf" bzw. denke, die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert ist eher sehr gering.

Trotzdem noch ein paar Punkte/Fragen:

Aras schrieb am 08.08.2019 um 03:27:52:
tm schrieb am 06.08.2019 um 19:52:45:
3. Könnte es Probleme Mit der Einreise, bzw. noch wichtiger Ausreise im Iran geben, da ja unsere Heirat dort nicht anerkannt wird?
Antwort @Aras:
Das interessiert im Prinzip niemanden. Es ist aber definitiv ratsam die Eheschließung im Iran zu registrieren, da erst durch die Registrierung die Ehe im Iran auch als solche existiert. Antrag erfolgt über die Botschaft. Dann hat man auch eine fesche iranische Heiratsurkunde und falls mal was ist, kann man die vorlegen.


Mittlerweile weiß ich, dass meine Frau (geboren im Iran - Mutter & Vater Moslems) automatisch Moslem ist... und das weiß der Iran sicherlich auch!
Daher wird das mit der Registrierung der Ehe im Iran sicher nichts, da ich nicht zum Islam übertreten werde.

Aras schrieb am 08.08.2019 um 03:27:52:
tm schrieb am Gestern um 12:18:14:
Weiß der Iran, dass sie Doppelstaalter ist und in Deutschland einen Nichtmoslem geheiratet hat? Denn diese Heirat stünde ja theoretisch im Iran unter Strafe?
Antwort @Aras
Der Iran hat kein Register bezüglich weiterer Staatsangehörigkeiten. Dass sie im Ausland einenNIchtmoslem geheiratet hat, wird der Iran ja nicht riechen können. 


Wie @Fab87 schrieb, wird der Grenzbeamte u. U. erkennen, dass eine weitere Staatsbürgerschaft im Spiel ist. Lässt er sich dann den deutschen Pass zeigen, wird ihm klar sein, dass sie verheiratet ist... und aufgrund des Namens sicher auch, dass ich eher kein Moslem bin.

Aras schrieb am 08.08.2019 um 03:27:52:
HeFi schrieb am Gestern um 17:19:33:
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Antwort @Aras
Aber nur bei Eheschließung im Iran. Bei Eheschließung im Ausland braucht man diese Genehmigung nicht.


@Aras, weiter oben schreibst du in deiner Antwort etwas von dem Artikel 7, nachdem im Iran auch Auslandsstraftaten geahndet werden können.

Und ich denke, man kann es drehen und wenden wie man will, es steht (im Iran) schwarz auf weiß geschrieben, dass es strafrechtlich relevant ist, wenn ein Moslem einen Nichtmoslem heiratet - und es wird niemanden geben, der uns garantieren kann, dass nichts passiert... aber wie bereits gesagt, die Wahrscheinlichkeit ist doch verdammt gering.

Ich habe mittlerweile mit einer sehr freundlichen Dame in der deutschen Botschaft im Iran gesprochen und unseren Fall geschildert.
Sie sagte mir, unser Fall wäre nichts Besonderes, das wäre dort quasi Tagesgeschäft und solche Paare würden täglich zigfach in den Iran ein- und auch wieder gesund ausreisen. Wir sollten uns keine Gedanken machen.

Wir werden dieses Risiko also eingehen, weil es mir sehr wichtig ist, IHR Land und IHRE Eltern kennenzulernen!

Vielen Dank für Eure Mühe - und natürlich werde ich hier kurz berichten ( toitoitoi Zwinkernd ), wie es gelaufen ist!

p.s. über weitere Beiträge oder Tipps, die uns -wie auch immer- weiterhelfen freue ich mich natürlich Smiley
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Antwort #13 - 09.08.2019 um 10:49:29
 
tm schrieb am 09.08.2019 um 10:31:56:
Wie @Fab87 schrieb, wird der Grenzbeamte u. U. erkennen, dass eine weitere Staatsbürgerschaft im Spiel ist. Lässt er sich dann den deutschen Pass zeigen, wird ihm klar sein, dass sie verheiratet ist... und aufgrund des Namens sicher auch, dass ich eher kein Moslem bin.


Schau mal hier auf S. 25: https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/rechtsgrundlagen/weisungen/visa/bfm/vhb1-v...

In der Schweiz ist es theoretisch möglich ausnahmsweise ein Visum zu erhalten trotz bestehender CH Staatsangehörigkeit wenn "achtenswerte Gründe bestehen" - wie etwa in eurem Fall.

Vlt. weiß jemand hier, ob es auch in Deutschland eine analoge Regelung gibt.


Edit:

Scheint in begründeten Ausnahmefällen zu gehen in D. Vlt. ist das eine Lösung für einen Teilbereich des Problems hier. Deklaratorisches Visum im folgenden Dokument suchen: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207816/e70e66c715d4dafd0f1bd7f8585b0e53/vis...
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Antwort #14 - 09.08.2019 um 11:06:30
 
@fab87
Ein Visum bekomme ich doch eh ohne Probleme. Und meine Frau benötigt keines, weil sie ja den iranischen Pass hat... verstehe deinen Hinweis nicht...?
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