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Heirat in D - Mann deutsch - Frau Iran/Deutsch mit neuem Nachnamen - Einreise IRAN? (Gelesen: 7.268 mal)
Themen Beschreibung: Relativ frisch verheiratet möchten wir in 7 Wochen die Familie meiner Frau im Iran besuchen.
fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #15 - 09.08.2019 um 11:19:04
 
tm schrieb am 09.08.2019 um 11:06:30:
@fab87
Ein Visum bekomme ich doch eh ohne Probleme. Und meine Frau benötigt keines, weil sie ja den iranischen Pass hat... verstehe deinen Hinweis nicht...?


Antwort wird doch aus der Lektüre der beiden Dokumente überdeutlich ersichtlich. So könnte vermieden werden, dass iranische Grenzorgane Kenntisse vom Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit (und wohl auch der bestehenden) Ehe erlangen. Der iranische Pass würde visiert bzw. mit einem Stempelabdruck versehen der das Aufenthaltsrecht in Deutschland ohne nähere Angaben, insbesondere nicht zum Bestehen der deutschen Staatsbürgerschaft, bestätigt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 09.08.2019 um 12:26:19
 
fab87 schrieb am 09.08.2019 um 10:49:29:
Vlt. weiß jemand hier, ob es auch in Deutschland eine analoge Regelung gibt.

AVwV zum AufenthG
Zitat:
2.1.2 Ist ein Ausländer eingebürgert worden, wird sein Aufenthaltstitel gegenstandslos. Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird einen vorhandenen Aufenthaltstitel „ungültig“ stempeln und die zuständige Ausländerbehörde unterrichten (§ 73 Nummer 1 AufenthV). § 36 Absatz 2 und 3 AZRG ist zu beachten. Einem unter Fortbestehen der bisherigen Staatsangehörigkeit Eingebürgerten oder einem Deutschen, der aus einem sonstigen Grund zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeit(en) besitzt, darf kein Aufenthaltstitel erteilt werden; ihm kann aber zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei einer Reise in seinen Herkunftsstaat im ausländischen Pass oder Passersatz die Eintragung angebracht werden:
„Der Passinhaber besitzt Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland ...
(Datum, Dienstsiegel).“


Allerdings ist dieser Eintrag logischerweise ein Hinweis auf das Vorliegen der deutschen StAng, muss also das Problem nicht lösen ...
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da_le
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 19.08.2019 um 09:58:47
 
Hi tm,

wie Aras schon geschrieben hat (der sich übrigens sehr sehr gut mit dem Iran auskennt) brauch man sich nicht viele Gedanken machen, was im Gesetz steht ist das eine und wie es gehandhabt wird - das andere.

Ich bin auch seit April 2018 mit meiner Frau aus Teheran verheiratet. (Heirat in D) . Sie hat (vorerst) ihren Nachnamen behalten. Sie war in der Zwischenzeit auch schon 2x wieder daheim, ohne Probleme. Bei Einreise in Iran den iranischen Pass und bei Ausreise die dt. Aufenthaltskarte.
So wie Du aber schreibst, hat Sie wohl schon den dt. Pass?

Bei meiner Frau ist vor kurzem der iranische Pass abgelaufen, Sie hat beim Konsulat in Frankfurt einen neuen Pass beantragt - da wurde auch nichts gefragt wegen Heirat - obwohl im alten Pass das Hochzeitsvisum drin klebte.... Mit dem Annehmen von meinem Nachnamen, warten wir noch bis zur Einbürgerung ab....
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tm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 19.08.2019 um 12:35:08
 
Hi da_le,

ja, sie ist schon lange Doppelstaatlerin Iran/Deutsch.

Wir haben mittlerweile mit vielen Leuten gesprochen... und das Ticket gebucht... wir werden sehen Zwinkernd
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tm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 08.10.2019 um 11:07:31
 
Guten Tag zusammen Smiley
wir sind wohlbehalten aus dem Iran zurück! Es gab sowohl bei der Einreise, als auch bei der Ausreise überhaupt gar kein Problem.
Es hat schlicht niemanden interessiert, ob und überhaupt wer mit wem verheiratet ist...
Ich hatte ein Urlaubsvisum und meinen deutschen Pass, meine Frau hat den iranischen Pass mit Ihrem Geburtsnamen gezeigt und wurde gebeten, auch Ihren deutschen Pass (in dem unser Familiennamen steht) vorzuzeigen. In Ihrem iranischen Pass ist neben unserem Familiennamen auch ihr Geburtsname vermerkt. Alles ging völlig problemlos ohne jede Nachfrage oder bösen Blicke.
Und ganz sicher hat der Iran in mir einen neuen, echten Fan gewonnen!
Jeder... wirklich jeder war unglaublich freundlich. Wir haben soooo schöne Ecken besucht und es war überall absolut sicher.

Also... keine Panik! Smiley
Und vielen Dank noch einmal an alle Beteiligten hier!
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