Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Schengen-Einreisesperre bei Inhabern von Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern (Gelesen: 2.010 mal)
frisbeescheibe
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 91

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengen-Einreisesperre bei Inhabern von Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern
05.08.2019 um 11:38:21
 
Gilt eine Einreisesperre für den Schengenraum eigentlich auch für Inhaber von Aufenthaltskarten für Familienangehörige von Unionsbürgern? Normalerweise sind Inhaber solcher Aufenthaltskarten jedenfalls dann von jeglicher Visumspflicht auch im Schengenraum befreit, wenn sie gemeinsam mit dem freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger reisen. Abgewiesen werden dürfen sie normalerweise nur, wenn die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit durch die Einreise bedroht wäre.

Praktisches Beispiel: Drittstaatler X wurde nach einem erfolglosen Asylverfahren aus Deutschland abgeschoben und mit einer Einreisesperre belegt, lebt nun aber aber mit seiner niederländischen Ehefrau Y in Kroatien und hat dort eine Aufenthaltskarte erhalten. Obwohl die Einreisesperre noch gilt, wollen X und Y gemeinsam nach Deutschland reisen. Hat X ein Recht auf Einreise?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.121
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Einreisesperre bei Inhabern von Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern
Antwort #1 - 05.08.2019 um 12:01:14
 
frisbeescheibe schrieb am 05.08.2019 um 11:38:21:
Obwohl die Einreisesperre noch gilt, wollen X und Y gemeinsam nach Deutschland reisen. Hat X ein Recht auf Einreise? 


Ich würde meinen nein.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1564605005/2

In diesem Thema wurde das Thema "Einreisesperre" auch schon diskuttiert. Und da wurde klar herausgearbeitet, dass jemand, der eine Einreisesperre hat, kann eben nicht in den Schengenraum einreisen darf. Kroatien ist kein Schengenland, daher kann er sich dort offenbar aufhalten, aber eben nicht in Deutschland. X sollte einen Antrag stellen seine Einreisesperre zu befristen wenn er Deutschland (oder ein anderes Schengenland) besuchen will.   

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Einreisesperre bei Inhabern von Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern
Antwort #2 - 05.08.2019 um 12:10:30
 
Ich würde mal analog zu  FreizügG/EU § 7 Ausreisepflicht schließen (die Norm handelt natürlich nicht direkt von deinem Sachverhalt), dass zumindest für das Bundesgebiet eine Einreisesperre fortbesteht.

Bei neuen EU Bürgern (etwa nach Beitritt von HR) war es so, dass Aussländerbehörden prüfen mussten, ob die Voraussetzungen für die Fortgeltung der ausländergesetzlichen Einreisesperren auch nach dem Statuswechsels weiterhin vorlagen.

Auch kann geprüft werden, ob dem Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen im Rahmen der Ausübung der abgeleiteten Freizügigkeit grundsätzliche Hindernisse im Weg stehen. Hinweise liefert dazu die AVV zum FreizügG/EU.

"5.2.1.2.1
Bei Familienangehörigen aus Drittstaaten ist das Vorliegen der Freizügigkeitsvoraussetzungen vor Ausstellung einer Aufenthaltskarte durch die Ausländerbehörde zu prüfen. Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Familienangehöriger (vgl. unter Nummer 3.0.3) ist bei der Entscheidung zu beachten."

"5.2.1.2.3
Eine AZR-Abfrage ist durchzuführen."



"5.2.1.2.4
Ggf. ist zu prüfen, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ergreifen sind (siehe Nummer 5.3.1.1.4, bei bestehender Wiedereinreisesperre siehe Nummer 5.3.1.1.5 und 7.2.4)."
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.386

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Einreisesperre bei Inhabern von Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern
Antwort #3 - 05.08.2019 um 12:42:28
 
Mit dem Thema beschäftige ich mich nicht ständig, aber mein letzter Kenntnisstand ist:

Beschränkungen für Freizügigkeitsberechtigte setzen u.a. voraus, dass von dem konkreten Freizügigkeitsberechtigten eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (§ 6 II FreizügG; EuGH U. v. 27.10.1977 Bouchereau Rs. 33-77).

Eine Einreisesperre für Drittstaater kann auf Freizügigkeitsberechtigte grundsätzlich keine Anwendung finden, weil sie keine Drittstaater i.S.d. schengenrechtlichen Vorschriften sind.

Ob im konkreten Einzelfall eine Zurückweisung gerechtfertigt wäre, etwa wegen der Gründe für die Einreisesperre, kann hier wohl nicht beurteilt werden.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.08.2019 um 12:52:32 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen-Einreisesperre bei Inhabern von Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern
Antwort #4 - 06.08.2019 um 00:10:25
 
Ich stimme Petersburger zu.

Es hätte bei EU-Freizügigkeitsberechtigten eine Einreisesperre als Folge Ausweisung / Abschiebung "aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit", analog der Gründe für Entzug des Freizügigkeitsrechts, sein müssen. Ist dies nicht der Fall, hat er ein Recht auf Einreise nach dem FreizügG/EU.

Hier etwas dazu (konkret unten. 7.2.5): https://www.migrationsrecht.net/component/com_joomlaw/Itemid,232/id,100/layout,v...
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema