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Einreisesperre für Familienangehörige EU, Konsequenzen? (Gelesen: 1.359 mal)
frisbeescheibe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreisesperre für Familienangehörige EU, Konsequenzen?
04.08.2019 um 17:08:01
 
frisbeescheibe schrieb am 02.08.2019 um 23:07:58:
Ich weiß, es ist ein bisschen off-topic, aber ich habe folgende Frage:

Gilt eine Einreisesperre für den Schengenraum eigentlich auch für Inhaber von Aufenthaltskarten für Familienangehörige von Unionsbürgern? Normalerweise sind Inhaber solcher Aufenthaltskarten jedenfalls dann von jeglicher Visumspflicht auch im Schengenraum befreit, wenn sie gemeinsam mit dem freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger reisen. Abgewiesen werden dürfen sie normalerweise nur, wenn die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit durch die Einreise bedroht wäre.

Praktisches Beispiel: Drittstaatler X wurde nach einem erfolglosen Asylverfahren aus Deutschland abgeschoben und mit einer Einreisesperre belegt, lebt nun aber aber mit seiner niederländischen Ehefrau Y in Kroatien und hat dort eine Aufenthaltskarte erhalten. Obwohl die Einreisesperre noch gilt, wollen X und Y gemeinsam nach Deutschland reisen. Hat X ein Recht auf Einreise?


Da mich die Frage wirklich interessiert, wäre es möglich, sie aus diesem Thread herauszulösen und einen eigenen daraus zu machen? Vielen Dank!
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.08.2019 um 00:04:24
 
frisbeescheibe schrieb am 04.08.2019 um 17:08:01:
Praktisches Beispiel: Drittstaatler X wurde nach einem erfolglosen Asylverfahren aus Deutschland abgeschoben und mit einer Einreisesperre belegt, lebt nun aber aber mit seiner niederländischen Ehefrau Y in Kroatien und hat dort eine Aufenthaltskarte erhalten. Obwohl die Einreisesperre noch gilt, wollen X und Y gemeinsam nach Deutschland reisen. Hat X ein Recht auf Einreise? 


Hier beantwortet, unten, 7.2.5. -> Klick!
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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