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Aufhebung Einreisesperre. Müssen erst die Abschiebekosten beglichen werden? (Gelesen: 5.226 mal)
seele89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufhebung Einreisesperre. Müssen erst die Abschiebekosten beglichen werden?
02.08.2019 um 11:13:40
 
Hallo liebes Forum,

Ich schreibe für einen guten Freund.

Nennen wir Ihn A.

A wurde abgeschoben. Er hatte damals einen Asylantrag gestellt und kam nicht zu den Terminen. Daraufhin wurde er abgeschoben.

Die Einreisesperre wird zum 07. 09.19 aufgehoben.

Daher einige Fragen :

1- Muss A zunächst die Abschiebekosten begleichen um nach der Aufhebung der Einreisesperre wieder in die EU einzureisen?
2- A ist mit einer nicht EU Staatsangehörige verheiratet, welche in Spanien lebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Spanien hat. Ein Visum wurde bereits wegen der Einreisesperre abgelehnt. Darf A nicht einreisen bis die Abschiebekosten beglichen wurden? Einen Bescheid über die Kosten hat A noch nicht erhalten.
3- stimm es, dass für eine vorzeitige Aufhebung der Einreisesperre (auf Antrag) Kosten entstehen und eine "automatische" Augfhebung, nach Ablauf der Frist, nichts kostet?

Danke
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.08.2019 um 12:14:24
 
Nein, Sperre und Schulden sind unabhängig voneinander.

Wenn er ein Visum benötigt, darf er einreisehn, sobald er ein Visum erhält.

Das Auslaufen der Einreisesperre kostet nicht.

Er kann jederzeit den Kostenbescheid anfordern, dann weiß er Bescheid.
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seele89
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i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.08.2019 um 15:37:36
 
Danke. Das heisst also nach der Aufhebung der Einreisesperre wird ein Kostenbescheid  über die Abschiebekosten erteilt?

reinhard schrieb am 02.08.2019 um 12:14:24:
Nein, Sperre und Schulden sind unabhängig voneinander.

Wenn er ein Visum benötigt, darf er einreisehn, sobald er ein Visum erhält.

Das Auslaufen der Einreisesperre kostet nicht.

Er kann jederzeit den Kostenbescheid anfordern, dann weiß er Bescheid.

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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.08.2019 um 15:55:57
 
seele89 schrieb am 06.08.2019 um 15:37:36:
Danke. Das heisst also nach der Aufhebung der Einreisesperre wird ein Kostenbescheid  über die Abschiebekosten erteilt?


Dazu muss die Sperre nicht abgelaufen sein. Den Kostenbescheid kann er jederzeit bei der letzten ABH die für ihn zuständig war anfordern.
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seele89
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i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 07.08.2019 um 17:32:45
 
Danke.

Kostet es etwas wenn ich den Kostenbescheid anforder? Denn ich habe eine Vollmacht über die Angelegenheit.

Danke euch

lottchen schrieb am 06.08.2019 um 15:55:57:
Dazu muss die Sperre nicht abgelaufen sein. Den Kostenbescheid kann er jederzeit bei der letzten ABH die für ihn zuständig war anfordern.

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maikside30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #5 - 01.08.2020 um 14:14:30
 
seele89 schrieb am 07.08.2019 um 17:32:45:
Danke.

Kostet es etwas wenn ich den Kostenbescheid anforder? Denn ich habe eine Vollmacht über die Angelegenheit.

Danke euch

Nein Kostenbescheidanfordern kostet nichts. Anfordern kann man von den jeweiligen ABH die die Person abgeschoben hat.
Einreisesperre gilt EU weit allerdings nur 2 Jahre dann nur noch fürs Deutschland. Wenn er nicht nach Deutschland will muss er auch dafür auch keine Abschiebekosten begleichen . um in spanien zu wohnen braucht er das nicht.
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